Priv-Haftpfl.: Absicherung bei Familien"unfall"?

31. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)
Priv-Haftpfl.: Absicherung bei Familien"unfall"?

Hallo zusammen ...

Eine kurze Frage ... natürlich würden Details zum Versicherungsschutz in jeder Police stehen, dennoch einfach mal in den Raum gefragt ... angenommen ein Familienmitglied besucht mich und übernachtet in meinem Bett.
Hierbei bricht eine Latte vom Lattenrost.
Ließe sich sowas über die Haftpflichtversicherung des "Verursachers" abwickeln?

Mir sind da noch TV-Berichte in Erinnerung wo es um Nachbarschaftshilfe und so ging ... da hieß es dann auch die Versicherung zahlt bei sowas nicht.

Hat jemand grob eine Idee wie es in dem geschilderten Fall sein könnte?
Hier ist zwar kein Nachbar involviert, aber eben ein Familienmitglied ...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Falls die Police eine Haftung in solchen Fällen her gibt, müsste man noch nachweisen das es keine Altersschwäche war.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Grundsatz:

Eine Haftpflichtversicherung zahlt, wenn der Versicherte einen Schaden verschuldet hat - also am Schaden Schuld hat (durch Verstoß gegen irgendwelche Sorgfaltspflichten.)
Schäden, die der Versicherte verursacht, ohne Schuld daran zu haben, muss weder der Versicherte noch seine Haftpflichtversicherung bezahlen. Das ist dann das allgemeine Lebensrisiko (oder auch Pech) des Geschädigten.

Für Schäden, die der versicherte absichtlich verursacht, besteht im Regelfall auch kein Versicherungsschutz. D.h. dann muss der Verursacher aus eigener Tasche zahlen.

Bei Hierbei bricht eine Latte vom Lattenrost. fallen mit eigentlich nur zwei Konstellationen ein:
- Das Lattenrost ist altersschwach, dann bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen (weil der Versicherte nicht "Schuld ist")
- Der Verursacher nutzt das Lattenrost als Trampolin. Da wird die Versicherung nicht zahlen (Schaden quasi absichtlich herbeigeführt).



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#3
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Mir fällt noch ein Fall ein ... das Lattenrost ist neu, aber der Versicherte wiegt ein paar Kilos mehr als der Durchschnitt und das hat das Lattenrost nicht gehalten ... würde da weder vom falschen Gebrauch, noch von Materialschwäche sprechen, oder !?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Dann wäre der Verursacher aber nur "Schuld", wenn ihm vorher klar war, dass das Lattenrost wahrscheinlich nicht halten würde.
Wenn das Lattenrost für den Verursacher unvorhersehbar gebrochen ist, dann liegt keine Schuld vor. "Ein paar Kilos mehr" zu haben reicht alleine für eine Schuld nicht aus. Der Geschädigte wird auf dem Schaden sitzen bleiben.
(Was natürlich nicht ausschließt, dass die Versicherung des Verursachers vielleicht trotzdem zahlt, aus Kulanz oder Großzügigkeit.)


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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