Prionachweis = Schutz?

15. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
chiemgauboy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Prionachweis = Schutz?

Hallo,

heute hab ich mal eine etwas komplizierter Sache.

Meine Frau und ich stellen Schnullerketten und mehr aus Holzbuchstaben und Holzperlen her.
Wir sind hier immer wieder auf der suche nach neuen Ideen und versuchen immer wieder etwas neues.

Jetzt haben wir einen Greifball (sieht zumindest so ähnlich wie ein Ball aus) gebaut.
Als wir die Bilder Online gestellt haben bei Facebook, kam ein paar Tage später schon ein schreiben von einer Dame, mit der Aufforderung die Produktion sofort einzustellen, da Sie sich dieses Produkt schützen hat lassen.

Ich habe Sie daraufhin aufgefodert, und einen Nachweis zu bringen das dieser Ball wirklich von Ohr Geschützt wurde.

Wir bekamen eine Urkunde von den Rechtsanwälten Breuer Lehmann wo aber alle Relevanten Daten wie Datum, Name, Unterschrift geschwärzt wurden.

Bei weiteren Nachforschungen haben wir dann herausgefunden das dies eine Urkunde für einen sogenannten "Prionachweis" ist.

Nun meine Frage.

Was ist dieser Prionachweis genau?
Liegt durch diesen wirklich ein Schutz für dieses Produkt vor?
Muss uns die Dame die Geschwärzten Daten vorlegen (könnte ja sonst alles drunter stehen)
Und dürfen wir diesen Ball wirklich nicht mehr herstellen?

Vielen Dank im, Voraus.

-- Editiert von Moderator am 17.12.2015 16:56

-- Thema wurde verschoben am 17.12.2015 16:56

-- Editiert von Moderator am 17.12.2015 16:57

-- Thema wurde verschoben am 17.12.2015 16:57

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Was ist dieser Prionachweis genau?


Etwas, das IMO in der Praxis gar nichts hilft.

Gedacht ist das so, daß man sich von (gewerblichen) Zeugen bestätigen läßt, ein bestimmtes Werk bereits zu einem bestimmten Zeitpunkt erstellt zu haben.
Das hilft vielleicht in Urheberrechtsstreitigkeiten (weil so der A gegenüber dem B seine Urheberschaft besser beweisen kann, da er beweisen könnte, das Werk bereits besessen zu haben, lange bevor B es veröffentlicht hat).
Bei Gebrauchs-/Geschmacksmustern oder Patenten, wo der Neuheit nur eine *Veröffentlichung* entgegen gehalten werden kann, ist so ein Nachweis, den man in der Schublade versteckt, herzlich sinnfrei.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RaffayFleck
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo,

es könnte sich auch um ein Prioritätsdokument handeln, welches üblicherweise verwendet wird, um bei der Hinterlegung einer Nachanmeldung den Nachweis über die frühere (Prioritäts-)Anmeldung zu erbringen und somit einen Nachweis für das Prioritätsrecht zu erbringen. Diese werden von den Patentämtern beispielsweise für Designanmeldung, Markenanmeldungen oder Gebrauchsmusteranmeldungen ausgestellt.

Aus einem solchen Dokument lässt sich nicht direkt ein Schutz ableiten. Denn ein solcher Prioritätsnachweis wird auch ausgestellt, wenn die Anmeldung, für die das Dokument erstellt wird, gar nicht mehr anhängig ist.

In jedem Fall soll durch den Nachweis ein Zeitrang gekennzeichnet werden, ob sich aus diesem aber ein Verbietungsrecht (sei es ein eingetragenes, beispielsweise aus einem eingetragenen Design oder einem Gebrauchsmuster oder ein nicht eingetragenes, wie beispielsweise aus dem Urheberrecht oder aus einem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster) ableiten lässt, ist eine ganz andere Frage, die mit den vorliegenden Angaben nicht zu beantworten ist.

1x Hilfreiche Antwort

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