Prepaid-Guthaben in anderer Form

13. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
ImmerSuchen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Prepaid-Guthaben in anderer Form

Hallo zusammen !

Die Zusammenhänge um Prepaidguthaben, Deren Laufzeiten, was es bedeutet, ist ja mittlerweile Vielen bekannt.
Ich mache mir aber nun gerade - es ist kein aktuelles Problem oder so ( ! ) Gedanken über das was im Titel steht.

Also - was "aufgeladenes Geld" ist und wie das zu behandeln ist, ist klar. Es gibt aber wie ich aktuell erfahren habe, noch andere Formen, wie man ein Guthaben offensichtlich verfallen lassen kann.
Ich habe mich, rein aus Interesse, über ein prepaid einer Tochterfirma eines grossen deutschen Telekommunikationsanbieters, welches sich gerne magentaähnliche Farbtöne und Buchstaben mit Zwei Balken patentieren lassen würde, Informationen eingeholt.
Es geht dabei um Prepaid für mobile Datennutzung. Das Angebot, über welches ich mich informiert habe, beiinhaltet, auch im perpaid-Verfahren, dass man eine bestimmte Summe bezahlt, und dafür im jeweils laufenden Monat eine fixe Menge Datennutzung erhält.
Ich habe gefragt, was mit dieser Datenmenge, die ich gekauft habe, geschieht, wenn ich sie im Kaufmonat garnicht - also nicht ein bit - nutzen würde. Die Antwort des Befragten Angestellten im Shop lautete, dass gekauftes Datenvolumen, egal ob es Reste oder völlig ungenutzte Leistung wäre, zum Monatsende immer verfällt.
-> Bedeutet also : Hier wird Bargeld, dass man ausgegeben hat, in ein Datenvolumen umgewandelt und dieses verfällt dann am Monatsende, auch wenn es garnicht genutzt wurde. Deswegen tituliere ich " Prepaid-Guthaben in anderer Form ".

Für mich wird damit die geltende Rechtslage, dass Prepaidguthaben innerhalb bestimmter Fristen nicht verfällt, umgangen. Das Geldguthaben wird einfach in Volumen umgewandelt und Dieses verfällt dann. Der Effekt für den Verbraucher ist derselbe - der Anbieter hat Geld für Leistungen "eingesackt", die er nicht erbringen musste.
Wenn das Schule macht, brauchen Prepaidanbieter doch nur noch Geldaufladungen in eine bestimmte Menge SMS und Telefonminuten verwandeln und schon sind sie aus der für sie ungünstigen Rechtslage wieder komplett heraus.

Gerne Meinungen dazu & Gruss !

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Der Vergleich hinkt. Wenn ich am Monatsanfang ein Kontingent Obst (Volumen) kaufe und es nicht esse, dann kann ich es am Monatsende das Geld auch nicht vom Händler zurückbekommen.

-- Editiert von Mr.Cool am 13.03.2018 09:20

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ImmerSuchen):
Deswegen tituliere ich " Prepaid-Guthaben in anderer Form ".

Nach derzeitiger Rechtssprechung ist das kein "Prepaid-Guthaben in anderer Form", sondern schlicht eine gebuchte Dienstleistung, die man halt in Anspruch nimmt oder auch nicht.
Wenn man gekaufte Sachen nicht nutzt, ist das das Problem des Käufers, nicht des Verkäufers.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ImmerSuchen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von ImmerSuchen):
Deswegen tituliere ich " Prepaid-Guthaben in anderer Form ".

Nach derzeitiger Rechtssprechung ist das kein "Prepaid-Guthaben in anderer Form", sondern schlicht eine gebuchte Dienstleistung, die man halt in Anspruch nimmt oder auch nicht.
Wenn man gekaufte Sachen nicht nutzt, ist das das Problem des Käufers, nicht des Verkäufers.


->Bei gebuchter Dienstleistung, was in meinem Verständnis beispielsweise ebenso einem gekauften Lebensmittel entspricht, ist es auch mir klar. Ich kann nicht nen Joghurt kaufen, vergammeln lassen und dann zum Händler gehen und Geld zurückverlangen......... Das meinte ich auch gar nicht ! Ich hab`s auch falsch gemacht und hätte anders schreiben sollen ;)

-> Inzwischen hat sich aber, durch eine weitere Beratung, der Fehler gefunden - die erste Beratung war schlicht verkehrt.

Um es darzustellen : Ich wurde wie folgt beraten :

1) Gutehaben-Code kaufen
2) Das Prepaid damit aufladen
3) ( dieser Punkt war für mich der Entscheidende ) Direkt nach dem "Aufladen" müsse ich eine Dienstleistung auswählen, ich könne nicht einfach nur "Aufladen", ohne Wahl einer Dienstleistung würde der Aufladevorgang nicht abgeschlossen werden.
>>> Das wäre dann die Umgehung, Prepaid doch verfallen lassen zu können, die mir nicht gefällt.


Eine weitere Beratung hat das jedoch heute aufgeklärt : Punkt 3 der ersten Beratung war verkehrt; natürlich kann man prepaid einfach mit Geld aufladen, ohne [b]sofort dafür auch bestimmte Leistungen buchen zu müssen.[/b]

Also geklärt - keine versteckten Verfallsoptionen !

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Aha, der Unterschied ist genau der
a) Prepaid ohne inkludierte Tarifleistung = KEIN Verbrauch im Guthabenfenster (Verbrauch nur nach Bedarf)
b) Prepaid mit inkludierter Dienstleistung (Tarifpaket) = Kosten des Leistungspaketes nach Preisliste

Bitte dann demnächst nicht so "mystische" Fragestellung, sondern etwas mehr Klartext. Dann kann man konkretere Hinweise geben.

-- Editiert von Mr.Cool am 13.03.2018 17:03

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

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