Ich bin 35 Jahre alt und leider vor 2 Wo. in einem Supermarkt beim "umdekorieren" eines Artikels erwischt worden. Ich habe das orginal Preisschild von 15€ gegen eins mit 8€ ersetzt und bin hinter der Kasse vom Detektiv abgefangen worden.
Die Sache wurde von ihm aufgenommen, ich habe nichts geleugnet und die 50€ gezahlt. Dann wurde noch ein 1-jähriges Hausverbot gegen mich ausgesprochen. Bei der Geschäftleitung habe ich mich einen Tag später schriftlich entschuldigt.
Nun meine Fragen:
1) unter was fällt das Delikt: Betrug
oder Ladendiebstahl?
Findet hier die Geringfügigkeit Anwendung (unter 25€)?
3) mit was für einem Strafmaß muss ich als Ersttäter in Hannover rechnen?
3) bringt es etwas in dem Anhörungbogen auf die finanz. Lebensituation hinzuweisen?
(alleinverdienender Familienvater von 2 Kindern)
4) kann mir ein RA helfen das Strafmaß zu verringern oder kostet mich das nur unnötig Geld das ich im Moment eh nicht habe?
bitte um Antworten
Preismanipulation - Findet hier die Geringfügigkeit Anwendung?
22. Januar 2003
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Frage vom 22. Januar 2003 | 10:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Preismanipulation - Findet hier die Geringfügigkeit Anwendung?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2003 | 18:51
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehter Herr Reichenbach,
1. unter Betrug, keine Geringfügikeitsgrenze
2. ca. 20 - 40 Tagessätzen (mtl. Einkommen : 30 = 1 TS)
3. wenn ein geringer Verdienst vorliegt ja (s. 2.), bei hohem Einkommen kann eine Schätzung vorteilhafter sein
4. ein kompetenter schon, evtl. ließe sich sogar eine Einstellung gegen Auflagen in einem interdisziplinären Gespräch mit der StA erzielen
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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