Hallo Zusammen, ich benötige Hilfe bei einer wirklich kuriosen Prämie.
wir bekamen 2013 eine Immer bis dato heute bleibende Prämie von 24€ Netto am Tag von Mo-Fr. zzgl. zum Gehalt. nichts ahnend erlischt diese Zahlung ohne Ankündigung vom Arbeitgeber, nun ist es so, diese Zahlung ging nur für die Kraftfahrer was ich bis vor 6 Monaten noch war, ich musste aus gesundheitlichen Gründen den Bereich intern wechseln, mir Fehlen nun 480€ Netto. das Gehalt was ich hier jetzt verdiene reicht leider nicht aus um alles zu abzudecken, mein Tarifvertrag besteht aber immer noch als Kraftfahrer mache so zusagen vorübergehend eine Aushilfe intern!
die Frage ist: wie erhalte ich die Prämie wieder oder eine Ausgleichzahlung zumindest?
Prämien die Nicht im Tarifvertrag wiedergeben wurden1
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn ich deine Darstellung richtig verstehe, hast du aus persönlichen Gründen vom Kraftfahrer auf Innendienst gewechselt. Um genau zu sein, aus gesundheitlichen Gründen. Damit ist dein Vertrag als Kraftfahrer Geschichte. Damit einher geht offenkundig ebenso der Verlust einer Leistung, die den Kraftfahrern vorbehalten ist. Möglicherweise ist dir dies bei dem Wechsel nicht klar gewesen, aber ich wüsste nicht, wie du wieder zu dieser Zulage kommen solltest.
Da die 24€ steuerfrei ausgezahlt wurde und "zufällig" dem Höchstbetrage für den Verpflegungsmehraufwand entsprechen, gehe ich davon aus, dass es sich nicht um eine Prämie handelt. Der Verpflegungsmehraufwand darf jedoch nur dann steuerfrei gezahlt werden, wenn man auch tatsächlich eine Fahrtätigkeit ausübt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Gute Argumente und nachvollziehbar,ABER da ich intern weiter meine Dienstleistung ausübe und ich schon 8 Jahre dabei bin,müsste es nicht angeglichen werden ? Sonst würde ich ja wieder von vorn anfangen :-( Ja die Gesundheit war der Faktor
Wieso sollte das ausgeglichen werden? Es ist absolut möglich, dass ein Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen auf eine schlechter bezahlte Stelle wechselt. Hier ist es aber nicht einmal wirklich eine schlechter bezahlte Stelle, sondern offenbar nur der Wegfall einer Verpflegungspauschale. [hh dürfte recht haben].
Wieso angeglichen? Wir haben hier eine (freiwillige) Leistung des Arbeitgebers, die an einen bestimmten Job gebunden ist. Und dieser Job wird nicht mehr ausgeführt. Anderes Beispiel: es gibt Nachtschichtzuschläge. Wenn man aus der Nachtschicht in die Tagesschicht wechselt, dann bekommt man die Nachtschichtzuschläge auch nicht weiter bezahlt. Etwas anderes könnte sich nur aus dem Tarifvertrag ergeben. Wieso fängst Du von vorne an, wenn Du eine zweckgebundene Zulage nicht bekommst?
wirdwerden
Weil das Gehalt was ich vorher bezogen hatte,als
( chauffier Tätigkeit ).....mein alter Tarifvertrag war ,zu einem neuen mir aber von der Tätigkeit kein neues Arbeitumfeld bekannter Ablauf ist ( neue Arbeitsstelle) andere Konditionen, dort erhalte ich keine Zulagen UND er ist niedriger eingestuft wie meiner alter Vertrag,dass ist mir schon klar,wenn ich aus der Tätigkeit wechsle, was nichts mehr mit der Fahrerei zu tun hat,dass ich alle Zulagen damit verliere ist mir bewusst,ABER ich arbeite schon 8 Jahre dort und werde nicht mal angeglichen,habe mir ein Haus gekauft was finanziert werden muss,und mit 480€ NETTO weniger,ist das schon etwas schwieriger! Trotzdem danke erstmal an euch :-)
Deine Gesundheitsprobleme haben zu einer schlechteren Perspektive und zu einer Verschlechterung in der tatsächlichen Beschäftigung geführt. Das ist alles wohl zu verstehen und hier ist wohl niemand, der das unterschätzt oder auf die leichte Schulter nimmt. Allerdings folgt daraus keinerlei Anspruch, der arbeitsrechtlich von Belang wäre.
@blaubär+,
das hast du aber wieder mal richtig gut ausgedrückt, dem ist nichts hinzuzufügen!
-- Editiert von altona01 am 16.10.2017 22:31
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
24 Antworten