Powerseller und unseriöse Angebote

1. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)
Powerseller und unseriöse Angebote

Hier mal ein Beispiel wie sogenannte Powerseller versuchen unter der Hand Kohle zu machen.
Und wenn ich mir demseine Auktionen ansehe, bezweifle ich das seine Uhren echt sind.

An Mitglied: xxxxxxx
Von Mitglied: ralfpinzer

--------------------


hallo,

nachdem du ja auf eine nachgemachte submariner für großes geld bietest, solltest du dir mal eine reihe anderer plagiate unter http://people.freenet.de/ralfpinzer ansehen. alle dort gezeigten replicas (und einige mehr, wie z.b. die neue submariner mit grüner lünette oder die daytona in paul newman style) gibt's für 100 eur je stück. herkunft (genauso wie bei der in auktion 2680367953) ist fernost, gehäuse edelstahl und werk automatic. wer eine rote box wie in der auktion haben will, bekommt die für 15 eur
on
top. eine edle holzbox kostet 25 eur. bilder noch auf wunsch.

gruß, ralf

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Gruß Campa

Problem bei eBay und Co?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Terr Roger
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

Moin!

Und wo ist das Problem?
Pauschal erstmal eine Unterstellung?

Ich verkaufe auch recht erfolgreich mit verschiedenen Nicks über Ebay Ware und biete im Nachhinein allen Bietern an direkt bei mir zu kaufen.

So sparen die Käufer Geld, ich die Ebaygebühren - Der Erfolg zählt!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
iihbah
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Is ja wohl wieder so ein Hobbydenunziant hier.

Ein für alle mal - es hat niemanden zu interessieren ob ein händler Leuten Ware anbietet.

Oder Wünscht Ihr euch ein Gesamthandelsmomopol von Ebay.

"Wer ausserhalb von Ebay Waren zum Kauf oder sonstigen Erwerb anbietet wird mit einer Freiheitsstarfe nicht unter 2 Jahren bestraft."

Wollt Ihr das wirklich?

iihbah

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Hobbydenunziant?

Also ich bin zu über 90% Käufer, statt Verkäufer,
aber stets wird meistens über die Käufer genörgelt.
Käufer zahlt nicht, Käufer will Geld zurück, Käufer sagt Ware sei defekt usw...usw...

Und gegen Händler die auf ihren Angebotsseiten Adresse oder sogar evtl. Angaben über Telefonnummer machen, ist ja auch nix zu sagen. Denen sei es doch auch gegönnt was ohne Ebay an dem Mann zu bringen.

Was mich ankotzt ist das ich angemailt werde, weil ich auf die eine oder andere Auktion biete.
Denke das geht ausser mir und dem Verkäufer nun niemanden was an.
Von daher begrüße ich auch schon mal "Privatauktionen".

@iihbah
Kauf mal hinter Ebay nen Blender und überweise das Geld ins Nirvana - welche rechtliche Handhabe hast Du da??
Null!
Könntest auch gleich BTM anbieten.

Gruß
Campa

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
iihbah
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Welcher Idiot überweisst den Geld ins Nirvana ??

der Geiz futtert Hirn bis halt nichts mehr da ist.


Und wer lesen kann ist im Vorteil.

Sieh es doch mal so,
im schlimmsten fall hat man Geld für eine Erfahrung ausgegeben.

Betrüger werden irgendwann gefasst, sitzen im Knast und haben keine Rentenversicherung.

Wer ist das ärmere *******?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Ich muß dem Fragesteller recht geben :

Wenn mir einer seine Uhren als echt verkauft und mir parallel Plagiate anbietet ,stellt sich mir die Frage nach der Werthaltigkeit seines Angebots auch .
Des weiteren scheint er ja besonderes "Pech" gehabt zu haben - 4x Verkauf der selben Uhr - siehe angegebene Seriennummer - oder doch Plagiat ?

Und wo ist das Problem?
Ich verkaufe auch recht erfolgreich mit verschiedenen Nicks über Ebay Ware und biete im Nachhinein allen Bietern an direkt bei mir zu kaufen.
Ein für alle mal - es hat niemanden zu interessieren ob ein händler Leuten Ware anbietet.

Oder Wünscht Ihr euch ein Gesamthandelsmomopol von Ebay.

"Wer ausserhalb von Ebay Waren zum Kauf oder sonstigen Erwerb anbietet wird mit einer Freiheitsstarfe nicht unter 2 Jahren bestraft."


Liest eigendlich irgendwer die AGB ,die er mit Anmeldung akzeptiert hat ???


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites
...
§8 Allgemeine Grundsätze

7.Es ist eBay-Mitgliedern untersagt, die durch die Nutzung des eBay-Marktplatzes erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen für andere Zwecke als die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, mit diesen Daten kommerzielle Werbung zu betreiben oder unerwünscht Werbung zuzusenden (Spam).
...

§ 10 Grundsätze für Online-Auktionen

1.Solange ein Artikel in einer Online-Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied den Bietern, die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art und Güte nur in weiteren Angeboten auf der eBay-Website anbieten, nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies gilt auch über die Angebotsdauer hinaus

Abgesehen davon ,daß der in der Mail offenbarte Handelsumfang mit Plagiaten bereits in den strafrechtlichen Bereich hineinreicht - und die Firmen nur darauf warten , daß jemand petzt .

Abgesehen davon ,daß man jedem nur abraten kann sichauf Geschäfte außerhalb von eBay einzulassen - läuft ein solches Angebot zumindest bei mir Gefahr und ich denke eineigen anderen Ebaynutzern geht es genauso , bei eBay gemeldet zu werden . Mir graust davor ,sollte diese Unsitte weiter um sich greifen , in Zukunft auch noch gegen eine Wrbeflut von eBay-Verkäufern ankämpen zu müssen .

Das eBay dieses Verhalten aufgrund der Gebührenumgehung nicht gerne sieht, dürfte ja wohl eindeutig sein.

Des weiteren verstößt es auch gegen datenrechtliche Bestimmungen.

Manche werden mich jetzt als Denunziant bezeichen - damit kann ich leben , schließlich bin ich ja auch einer :) ...

Devise -

Wehret den Anfängen !

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hi psst,

gegen welche dieser AGBs genau verstößt Terr Rogers?

"Ich verkaufe auch recht erfolgreich mit verschiedenen Nicks über Ebay Ware und biete im Nachhinein allen Bietern an direkt bei mir zu kaufen."

Laut AGBs ist das nur verboten, solange die Auktion läuft.

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@bear

Nein, lt. AGBs gilt das auch über die Angebotsdauer hinaus.

Was mich viel eher interessieren würde ist, inwiefern diese AGB überhaupt rechtens ist ?!

Kann ebay auf diese Art und Weise zwei Menschen den Handel ausserhalb von ebay dauerhaft untersagen, nur weil sich die beiden über ebay erst 'gefunden' haben ??

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wo in den AGB steht das, daß das auch über die Angebotsdauer hinaus gilt? Ich meine jetzt nicht den Artikel, der versteigert wurde, sondern weitere Angebote.

Ich ersteigere beispielsweise 10 kg Kaffee, der Kauf wird ordnungsgemäß abgewickelt, und der Verkäufer weist mich drauf ihn, daß ich bei weiterem Bedarf auch direkt in seinem Versandgeschäft bestellen kann.

Oder ich gewinne die Auktion nicht, der Verkäufer bietet mir aber die gleiche oder ähnliche Ware außerhalb von ebay an. Das ist nichts, was ebay verhindern kann oder darf.

Wenn ich geboten habe, zeige ich mich an der Ware dieses Verkäufers interessiert, und eine Mail dieses Verkäufers ist damit kein Spam mehr, genausowenig wie eine E-mail eines Versenders, bei dem ich einen Prospekt bestellt habe.

Die ebay-Regeln erstrecken sich nur auf ebay-Auktionen, nicht auf das, was außerhalb gehandelt wird.

Gruß
Baer

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@bear

§ 10 Grundsätze für Online-Auktionen

1.Solange ein Artikel in einer Online-Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied den Bietern, die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art und Güte nur in weiteren Angeboten auf der eBay-Website anbieten, nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies gilt auch über die Angebotsdauer hinaus.

Soweit zur Ebay AGB.

Und ich frage ja auch, ob diese so zulässig sind.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wahrscheinlich würde diese Klausel von einem Gericht für unwirksam erklärt werden, wenn sich ebay darauf beruft. Ich nehme aber an, daß ebay deswegen nicht vor Gericht zieht, sondern den unliebsamen Verkäufer, der das macht, einfach ausschließt, ohne auf diese Klausel zu verweisen.

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@ baer

Da hast du vermutlich recht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

@ Campagnolo

"Und gegen Händler die auf ihren Angebotsseiten Adresse oder sogar evtl. Angaben über Telefonnummer machen, ist ja auch nix zu sagen. Denen sei es doch auch gegönnt was ohne Ebay an dem Mann zu bringen."

Händler (und somit Gewerbetreibende) sind lt. den eBay AGBs/Richtlinie sogar hierzu verpflichtet! OK, Tel ist so eine Sache, gehört aber auch zum impressum...

@ all
§ 10 Grundsätze für Online-Auktionen

1.Solange ein Artikel in einer Online-Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied den Bietern, die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art und Güte nur in weiteren Angeboten auf der eBay-Website anbieten, nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies gilt auch über die Angebotsdauer hinaus

Steht doch ganz klar, "gleicher Art und Güte".
Ist ein Plagiat ein Original? Oder handelt es sich um den gleichen Artikel? Finde ich nicht...

Was den Datenschutz angeht, stimme ich zu, dass es ein Unding ist. Andererseits gibt eBay nicht die Daten bekannt, sondern stellt nur die "anonyme" Verbindung her. Erst wenn geantwortet wird, kennt der Anbieter die email-adresse.

Gruss
MichiM

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

@ MichiM

"Und gegen Händler die auf ihren Angebotsseiten Adresse oder sogar evtl. Angaben über Telefonnummer machen, ist ja auch nix zu sagen. Denen sei es doch auch gegönnt was ohne Ebay an dem Mann zu bringen."

Händler (und somit Gewerbetreibende) sind lt. den eBay AGBs/Richtlinie sogar hierzu verpflichtet! OK, Tel ist so eine Sache, gehört aber auch zum impressum...

Okay,
habe mich etwas knapp ausgedrückt.
Ich meinte damit die Leute (Powerseller) die auf ihre Firma (eigene HP) hinweisen, und dort quasi selbige u.ä. Artikel haben.
Teilweise auch günstiger als bei Ebay.

Gruß
Campa

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

und wenn ein händler NEBENBEI seine Angebote auch über ebay anbietet, muss er diese demnach also von seiner eigenen homepage nehmen???- ich glaube kaum das dieses dem deutschen recht entspricht, soweit ich informiert bin unterliegt ebay auch diesem, auch wenn ebay glaubt das dem nicht so seil

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kleinehexe2406
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Also ich hab das richtige nicht mehr gefunden und zwar geht es darum ich wurde bei ebay geperrt wegen angeblich den Preis in die Höhe zu treiben. kannst du mir viell. mal deine email adresse schicken damit ich mich mal bei dir erkundigen kann wie ich mich wieder anmelden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Und wie sieht es nach Ebay-AGBs aus, wenn man zusammen mit der ersteigerten Ware noch eine Broschüre oder einen Katalog bekommet?
Auch böse????
;-)))

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

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