Postunterschlagung in der JVA

12. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
ip444577-91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Postunterschlagung in der JVA

Hallo,
seitdem von meinem Freund die Anwaltspost geöffnet wurde und die JVA nun weiß, dass er mit Hilfe seines Anwaltes den Gutachter und das erstellte Gutachten zum §57a wegen Befangenheit nicht akzeptiert, geht in Richtung Posterhalt nichts mehr.
Seine Briefe bekomme ich noch, aber meine werden nicht mehr zugestellt.
Egal in welcher Form ich etwas schicke (Einwurf Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein, Einschreiben), die Anstalt ignoriert alles und meint, dass ich ja vielleicht nicht mehr schreiben würde. Oder aber die Post würde die Briefe einfach verschlampen.
Außerdem bilde sich mein Freund diese Härte gegen ihn nur ein und er würde ja wohl langsam verrückt.
Wie kann ich nun vorgehen, dass weder mein Freund großen Ärger in der JVA bekommt, ich aber weiß, dass meine Briefe ankommen.
Irgendjemand eine Idee?

-- Editiert von Moderator am 12.10.2017 18:56

-- Thema wurde verschoben am 12.10.2017 18:56

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
seitdem von meinem Freund die Anwaltspost geöffnet wurde und die JVA nun weiß, dass er mit Hilfe seines Anwaltes den Gutachter und das erstellte Gutachten zum §57a wegen Befangenheit nicht akzeptiert, geht in Richtung Posterhalt nichts mehr.


Glaub ich so nicht. "Verteidigerpost" die als solche gekennzeichnet ist, wird nicht geöffnet (erst recht nicht gelesen). Ausnahme: Der Freund sitzt wegen § 129a StGB . Abgesehen davon interessiert es die JVA einen "Keks", ob man ein Gutachten "akzeptiert" oder nicht.

Zitat:
Wie kann ich nun vorgehen, dass weder mein Freund großen Ärger in der JVA bekommt, ich aber weiß, dass meine Briefe ankommen.
Irgendjemand eine Idee?


An den Sozialdienst der JVA wenden und nachfragen was Sache ist.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.10.2017 15:02

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