Poststreikt - Seit drei (3) Wochen keine Briefpost und keine Pakete

29. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)
Poststreikt - Seit drei (3) Wochen keine Briefpost und keine Pakete

Hallo allerseits,

seit 3 Wochen erhält unser Ort hier weder Briefpost, noch Pakete auf Grund des Poststreiks. Solange warte ich schon auf wichtige Dokumente. Bin ich wirklich verpflichtet, dies hinzunehmen? Auf eine Private Rechtsschutz verfüge ich, weiß aber nicht, ob die hier greift.

Danke und Gruß
Sylvia

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28 Antworten
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#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Zitat:
Der Bund gewährleistet im Bereich des Postwesens flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen (Art. 87 f Absatz 1 GG ). Einzelheiten sind im Postgesetz geregelt. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen (Universaldienst) ist ein gesetzliches Regulierungsziel.

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1412/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Universaldienst/universaldienst-node.html

Hier kann man nur empfehlen, sich gemäß §5 PUDLV bei der Bundesnetzagentur zu beschweren. Gleichzeitig sollte man auch Art 89 f I GG im BMWI anmahnen.

Macht aber nur sinn, wenn sich genügend beschweren.

Der Punkt ist der. Gegen die Post kann man nichts. Aber Deutschland muss einen Universaldienstleister benennen, oder selbst wieder einen gründen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo Lifeguard,

besten Dank für die aufschlussreiche Antwort! Vielleicht sollte man das mal auf FB veröffentlich, um zu gewährleisten, dass sich mehr Leute beschweren?
Ich werde auf jeden Fall eine Mail an diese Institution senden.

Danke und Gruß
Sylvia

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Eine Zustellungsgarantie schliesst aber einen Streik nicht aus. Das wäre nun auch wieder grundgesetzwidrig. Es ist ja sogar strittig, ob verbeamtete Postler während des Streiks woanders eingesetzt werden dürfen, eben um die größte ZUstellungsnot zu lindern. Jedenfalls darf das grundrechtlich gesicherte Streikrecht nicht dadurch ausgehebelt werden, dass zusätzlich Leute eingestellt werden für die Dauer des Streiks.

Also, erklärt mir mal, was die Bundesnetzagentur auf LEGALEM Wege tun kann?

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo Wirdwerden,

mag sein, dass man sich da schon abgesichert hat.
Was ich aber nicht begreife, es gibt Städte und Gemeinden, wo die Brief- und Paketpost wie immer läuft, oder es wird unregelmäßig zugstellt, bei uns wird überhaupt nicht zugestellt, und das geht nicht!

Danke und Gruß
Sylvia

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wie gesagt, mir ist grad kein Gesetz bekannt, was die Post AG als Universaldienstleister festschreibt.
Wenn die halt sich nicht mit ihrem Personal einigen können, muss die BRD halt andere Wege gehen und jemanden anderen mit der Aufgabe betrauen.
Ich persönlich bin dafür, die Post neu zu gründen, nach dem Vorbild der USPS. Mich wundert es, warum die USPS als Non Profit es hinbekommt, auf einem vielfachen der Fläche zu billigeren Preisen die Grundversorgung sicher zu stellen.
Briefträger verdienen jedoch deutlich mehr, als die deutschen Kollegen.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

Zitat:
Ich persönlich bin dafür, die Post neu zu gründen, nach dem Vorbild der USPS.

Genau! Die hat im letzten Jahr ja nur 5.5 Milliarden US-$ Verlust gemacht!

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Aber Deutschland muss einen Universaldienstleister benennen, oder selbst wieder einen gründen.


Unfug, was man dir hier schon x-fach erklärt hat, trotzdem gibst du das unschuldigen Laien als "Ratschlag" weiter, das ist Dummenfang. :-/

Zitat:
besten Dank für die aufschlussreiche Antwort! Vielleicht sollte man das mal auf FB veröffentlich, um zu gewährleisten, dass sich mehr Leute beschweren?


Nein, Lifeguard hat da ein paar sehr persönliche absurde Ideen, die mit der Rechtslage nicht das geringste zu tun haben.

Streiks sind höhere Gewalt, da fällt auch ein Schadensersatzanspruch flach.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

@JenAn,

Nach Art 87f I GG ist Deutschland verpflichtet, für ausreichenden Service zu sorgen. Näheres regelt dann die PUDLV.

Die Post ist ein Privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen. Der Anspruch des Bürgers auf Universaldienstleistung besteht gegenüber Deutschland, nicht gegenüber der Post.
So wie es heute jedoch gehandhabt wird, geht der ganze Protest gegen die Post. Die dürfen sich aber auf höhere Gewalt berufen. Würde man den Protest an die richtige Stelle adressieren, sähe es schon ganz anders aus.

Die Volksverdummung ist doch, dass uns immer mehr weiß gemacht wird, dass die Verfassungsmäßigen Rechte gar keine mehr sein sollen. Komisch dass dann aber alle Pflichten weiter bestehen.
Das die Mitarbeiter streiken, ist doch gut so. Denn das ist der Markt. Dann muss halt die Post ein Gehalt bezahlen, bei dem sie die Dienstleistung erfüllen kann.

Klar macht die USPS heute Minus. Allerdings nur deswegen, weil sich dort mal ein Manager bisschen mit fremden Geld spekuliert hat. Jetzt stecken auch die in einer Dummen Zwickmühle. Denn eigentlich darf die USPS keinen Gewinn machen. Und eigentlich darf die USPS mit Kundengeldern nicht spekulieren. Hat sie aber. Und dabei verloren.
Und nun hat sie das Problem, dass man ja, wenn man keine Überschüsse produziert, auch keine außerplanmäßigen Schulden tilgen kann.

Vorteil in den USA. Wird dort eine *******erei gemacht, findet sich schneller einer, der da den Instanzen auf die Finger klopft. Auch sind dort die Wege kürzer, dies zu tun.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Lifeguard):
Vorteil in den USA. Wird dort eine *******erei gemacht, findet sich schneller einer, der da den Instanzen auf die Finger klopft. Auch sind dort die Wege kürzer, dies zu tun.


Da stimme ich dir voll und ganz zu. Nur in Deutschland kann jeder machen, was er möchte. Gruß Sylvia

-- Editiert von Sylvia2012 am 30.06.2015 13:08

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Wo ist denn das Problem?

Es ist problemlos möglich, Unterlagen/Dokumente/Briefe so zu verschicken, dass sie am nächsten Tag ankommen.
Aufgrund des Streikes geht das halt momentan meist nicht mit einem normalen Brief der Post für 62 Cent.

Aber ausreichend ist die Versorgung auch derzeit allemal, und angemessen, wenn alle paar Jahre mal ein Streik die normale Zustellung verzögert ist es sicherlich auch.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wo ist denn das Problem?
Aber ausreichend ist die Versorgung auch derzeit allemal, und angemessen, wenn alle paar Jahre mal ein Streik die normale Zustellung verzögert ist es sicherlich auch.


Die Zeiten sind vorbei, wir werden zukünftig viele Streiks erleben. Das neue Streikzeitalter hat längst begonnen.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(934 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wo ist denn das Problem?
Es ist problemlos möglich, Unterlagen/Dokumente/Briefe so zu verschicken, dass sie am nächsten Tag ankommen.
Aufgrund des Streikes geht das halt momentan meist nicht mit einem normalen Brief der Post für 62 Cent.
Aber ausreichend ist die Versorgung auch derzeit allemal, und angemessen, wenn alle paar Jahre mal ein Streik die normale Zustellung verzögert ist es sicherlich auch.


Also beim derzeitigen Stand macht es keinen Unterschied, ob die Post via Briefpost oder via PZU oder Express verschickt wird. In einigen Regionen, gerade im ländlichen Bereich, kommt nix an.

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Also beim derzeitigen Stand macht es keinen Unterschied, ob die Post via Briefpost oder via PZU oder Express verschickt wird. In einigen Regionen, gerade im ländlichen Bereich, kommt nix an.

Dann muss man halt eine der zahlreichen Alternativen nehmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Kann man also sagen, derjenige, der momentan mit der Post verschickt, ist selbst schuld und dem Empfänger entsteht kein Schaden?

Mir geht es z.B. um Mahnungen, die Leute zu spät erreichen, wodurch dann Folgekosten entstehen, weil sie nicht drauf reagieren, da sie ja nichts erhalten haben. Oder auch Termine z.B. beim Jobcenter. Das ist ja sanktionsbewehrt, wenn man nicht erscheint. Bei manchen Briefen, die man zu spät erhält, entstehen einem ja Kosten. Oder man kann Fristen für Widersprüche oder so nicht mehr einhalten.

Genügt es dann also, auf den Streik hinzuweisen und zu sagen: kam bei mir bisher nicht an bzw., kam zwar an, aber 3 Wochen nachdem Sie es abgeschickt haben?

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Kann man also sagen, derjenige, der momentan mit der Post verschickt, ist selbst schuld

Würde ich so sagen.
Insbesondere wenn es darum geht Fristen zu wahren ist das derzeit die ungeeigneste Versandform.



Zitat:
und dem Empfänger entsteht kein Schaden?

Doch dem Empänger kann durchaus Schaden entstehen.
Ob er diesen dann vom Absender ersetzt bekommt, müsste im Einzelfall entschieden werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Ich kann deinen Frust ja verstehen, ich warte selbst seit drei (3) (trois) (zwei + eins) Wochen auf ein Paket, aber deswegen "mutige" Behauptungen aufzustellen, halte ich für übertrieben.
Oder meinst du wirklich, Geschichtswissenchaftler werden später einmal ein neues Zeitalter einführen, weil (zum ersten Mal in der Geschichte) gestreikt wurde?
Und ich hoffe, du glaubst nicht wirklich, dass in Deutschland eine Anomie herrscht. ;)


Wenn du wirklich solange keine Post erhalten hast, ruf doch mal beim Kundenservice an. Normalerweise sollte die Verzögerung maximal ein paar Tage dauern.


-- Editiert von teador am 01.07.2015 01:58

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Mir geht es z.B. um Mahnungen, die Leute zu spät erreichen, wodurch dann Folgekosten entstehen, weil sie nicht drauf reagieren, da sie ja nichts erhalten haben.


Auch da geht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, eben weil Streik als höhere Gewalt gilt.

Zitat:
Nach Art 87f I GG ist Deutschland verpflichtet, für ausreichenden Service zu sorgen.


Dann mal los mit der Verfassungsbeschwerde. :)

Zitat:
Vorteil in den USA. Wird dort eine *******erei gemacht, findet sich schneller einer, der da den Instanzen auf die Finger klopft. Auch sind dort die Wege kürzer, dies zu tun.


Viel Spaß. Keine Rechtsschutz, kein "Verlierer zahlt alles". Kein RVG, sondern hohe Stundensätze. Mal die Kosten für den Antrag auf "writ of certiorari" oder "writ of mandamus" beim Supreme Court gesehen? Antragskosten plus die zig Kopien des Antrags? Und so arm, daß du da "in forma pauperis" auftreten kannst und die Kosten erlassen bekommst, wirst du nicht sein.
"Class action suit" (also Sammelklage)? Weißt du, wie lange ein großer Konzern sowas in die Länge ziehen kann?
Oder dachtest du an etwas anderes als den Rechtsweg?


-- Editiert von JenAn am 01.07.2015 11:13

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Auf meine E-Mail an die Bundesnetzagentur bekam ich heute folgende Antwort per Mail:

Zitat:
Sehr geehrte Frau XXXX,
Ihre Beschwerde ist bei der Bundesnetzagentur eingegangen und wird hier unter der Nummer XXXXXX geführt.

Die Bundesnetzagentur hat im Falle eines Streiks keine Möglichkeit, auf eine regelmäßige Postzustellung hinzuwirken. Das Grundgesetz gewährt im Rahmen der Koalitionsfreiheit den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auch die organisierte Niederlegung der Arbeit (Art. 9 Abs. 3 GG ). Das Aushandeln von Tarifverträgen ist wesentlicher Zweck der Koalitionen. Die Beschäftigten der vom Streik betroffenen Deutsche-Post-Gruppe befinden sich nach der Privatisierung der Unternehmen zumeist nicht in Beamtenverhältnissen, sondern in privaten Beschäftigungsverhältnissen. Ihnen stehen somit Streikrecht und Tarifautonomie zu. Eine rechtliche Handhabe der Bundesnetzagentur, auf einen Streik Einfluss zu nehmen bzw. etwaige Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um Defiziten im Zusammenhang mit der Postversorgung vorzubeugen, gibt es nicht. Beeinträchtigungen (auch des Universaldienstes) sind grundsätzlich hinzunehmen. Die Auswirkungen des Streiks können regional sehr unterschiedlich sein und sind z.B. davon abhängig, welche betrieblichen Einrichtungen der Deutsche-Post-Gruppe konkret von Arbeitsniederlegungen betroffen sind.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass insbesondere im Paketbereich eine Wettbewerbsintensität besteht, die es Kunden in der Regel ermöglicht, Anbieter in Anspruch zu nehmen, die nicht bestreikt werden. Auch im Bereich der Briefbeförderung sind als Folge der Marktöffnung zahlreiche weitere Postdienstleister tätig. Die Deutsche-Post-Gruppe bietet außerdem bestimmte Produkte an (z.B. Expressprodukte), die ausweislich ihrer Internetseite nicht vom Streik betroffen sind.

Ich bitte um Verständnis, dass vor diesem Hintergrund kein Raum für Maßnahmen der Bundesnetzagentur besteht.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXXXX
Bundesnetzagentur
Referat 318
Verbraucherfragen und Schlichtungsstelle Post, Universaldienst Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Fax 0228-146216


-- Editiert von Sylvia2012 am 03.07.2015 17:38

3x Hilfreiche Antwort



#21
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zitat (von Sylvia2012):
seit 3 Wochen erhält unser Ort hier weder Briefpost, noch Pakete auf Grund des Poststreiks. Solange warte ich schon auf wichtige Dokumente. Bin ich wirklich verpflichtet, dies hinzunehmen?
Ja.
Es gab in der Bundesrepublik übrigens schon Streiks, die viele Monate gedauert haben. Da mussten dann auch viele Leute hinnehmen, daß sie bestimmte Waren oder Leistungen nicht bekommen konnten.


Danke für die trostreichen Worte! Offenbar erhältst du noch regelmäßig Briefpost und Pakete!

-- Editiert von Sylvia2012 am 03.07.2015 18:29

2x Hilfreiche Antwort



#24
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zitat (von Lifeguard):Wie gesagt, mir ist grad kein Gesetz bekannt, was die Post AG als Universaldienstleister festschreibt.
Wenn die halt sich nicht mit ihrem Personal einigen können, muss die BRD halt andere Wege gehen und jemanden anderen mit der Aufgabe betrauen.
Ich persönlich bin dafür, die Post neu zu gründen, nach dem Vorbild der USPS. Mich wundert es, warum die USPS als Non Profit es hinbekommt, auf einem vielfachen der Fläche zu billigeren Preisen die Grundversorgung sicher zu stellen.
Briefträger verdienen jedoch deutlich mehr, als die deutschen Kollegen.
Nun, jeder US-Amerikaner weiß, wie miserabel die Leistungen des US Postal Service sind. Deshalb haben private Dienstleister in den USA ja auch einen so enormen Kundenzustrom...


Es bleibt zu hoffen, dass die Privaten Zustellerfirmen in Deutschland auf Grund des Streiks auch zulegen!

2x Hilfreiche Antwort



#27
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zitat (von Sylvia2012):Zitat (von TomRohwer):Zitat (von Sylvia2012):
seit 3 Wochen erhält unser Ort hier weder Briefpost, noch Pakete auf Grund des Poststreiks. Solange warte ich schon auf wichtige Dokumente. Bin ich wirklich verpflichtet, dies hinzunehmen?
Ja.
Es gab in der Bundesrepublik übrigens schon Streiks, die viele Monate gedauert haben. Da mussten dann auch viele Leute hinnehmen, daß sie bestimmte Waren oder Leistungen nicht bekommen konnten.
Danke für die trostreichen Worte! Offenbar erhältst du noch regelmäßig Briefpost und Pakete!

Nö. Der SPIEGEL kam diese Woche mit Verspätung. Bei der übrigen Post kann ich das nicht einschätzen, da ich nicht weiß, wann sie ohne Streik wohl angekommen wäre. "E+1" ist ja ohnehin Kokolores, in der Realität gilt eher "E+X", wobei X größer 3 ist.
Wenn es um wirklich eilige Sachen geht, gibt es genügend Möglichkeiten, diese ohne Verzögerungen zu expedieren. Aber ob mein Paket von Amazon nun ein paar Tage früher oder später eintrifft... Das ist mir ehrlich gesagt herzlich egal.
Ich weiß ja, daß bei der Post zur Zeit immer wieder mal gestreikt wird - bei der Bestellung von Geburtstagsgeschenken o.ä. kann ich das einplanen. Und bei UPS und Hermes und ... wird eh nicht gestreikt.
Im Moment... (Die kommen auch noch dran, keine Frage.)
Ach ja - und bei Amazon wird ja auch zur Zeit immer wieder gestreikt...


Warum wundert es mich nicht, dass du SPIEGEL-Leser bist....Das besagt eigentlich alles.

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat:

Einigung: Post und Verdi legen Tarifstreit bei
Nach wochenlangem Tarifstreit haben sich die Deutsche Post und die Gewerkschaft Verdi geeinigt. Der Streik endet in der Nacht zu Dienstag.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/-einigung-post-und-verdi-legen-tarifstreit-bei-1.2552603


Wenn ich Glück habe, kann ich am Dienstag vielleicht wieder Briefpost erhalten.

3x Hilfreiche Antwort

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