Hallo Forum
zunächst einmal noch
Allen ein Frohes Neues Jahr!
Meine Frage betrifft den Beginn der Kündigungsfrist, bei schriftlicher Kündigung.
Soviel ich weiß, muss die Kündigung am 3. eines Monats vorliegen, damit die Frist noch in dem selben Monat beginnt.
1. Ist das so richtig so; oder beginnt die Frist erst mit dem Folgemonat?
2. Muss die Kündigung am 3. eines Monats vorliegen, oder (erst) am dritten Werktag?
Vielen Dank im Voraus.
-----------------
"Gruß
Asylbewerber"
Posteingang - Beginn der Kündigungsfrist
4. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2007 | 22:33
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 1x hilfreich)
Posteingang - Beginn der Kündigungsfrist
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#1
Antwort vom 5. Januar 2007 | 11:12
Von
Status: Schüler (455 Beiträge, 147x hilfreich)
...meines Wissens ist es der dritte Werktag - sonntags kommt ja keine Post.
Gruss, JoKu
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