Postbank. Mahnbescheid von RA Heyl

1. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
PeterMosinger
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)
Postbank. Mahnbescheid von RA Heyl

Hallo liebe Forummitglieder,

gestern wurde meiner Ehefrau einen Mahnbescheid zugestellt. In der Hauptforderung wird auf die Rechnung Für Kontokorrentabrechnung (Rechnungsnummer ebenso vorhanden) von der Postbank vom 12.12.2006 hingewiesen die wir nie bekommen haben. Die Rechnung sowie andere Erläuterung der Hauptforderung wurde nicht beigelegt. Uns fehlt auch jeder Hinweis auf bestehende Verträge mit der Bank.

Meine Ehefrau kann sich errinern ende 2002, bei der Postbank einen kostenfreien Girokonto eröffnet zu haben (damals war sie 22 Jahre alt). Das Konto wurde aber, nach ihrer Aussage, nach 3 Monate, also zum 31.12.2002 wegen Inaktivitat von der Bank aufgelöst. Die Unterlagen sind nicht mehr vorhanden. So könnte auch sein, dass das Konto weitergeführt wurde. Aber ob die Rechnung die Ende 2006 ausgestellt wurde sich auf die Leistung von 2002 oder womöglich 2003 bezieht halte ich für fraglich. Andere Ideen haben wir nicht.

Seitdem hat sie mehrmals umgezogen und mitte 2004 das Land für immer verlasen und sich bei der Ausländerbehörde abgemeldet. Nun sind wir seit Ende 2004 verheiratet und sie hat wieder nach Deutschland gezogen und wir haben unseren Wohnsitz nicht geändert.
Auf jeden Fall haben wir nie von der Postbank etwas gehört - keine Rechnungen, Mahnungen oder sonstiges. Also kein Hinweis auf jedliche Verbindung mit der Bank.

Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
1. Hauptvorderung: 82€
2. Kosten des Mahnbescheides: 58€ (Gebühr, RA-Kosten, Auslagen und MwSt)
3. Nebenforderungen: 29€ Auskünfte + 52€ Inkassokosten + 20€ Kontoführungskosten
4. Zunsen: 18€
Gesamt: 260€

Der Anspruch ist laut Antragssteller von einer Gegenleistung abhängig, diese aber erbracht sei.

Verstehe ich richtig, dass die Position Auskünfte 28,92€ aich auf die Wohnsitzermittlung bezieht?

Nun stellt sich die Frage was man in diesem Fall machen kann. Mir schwebt folgendes vor:
1. Rechnung anfordern. Beim RA Heyl oder Postbank. Fraglich, dass wir diese innerhalb der nächsten 14 Tage erhalten.
2. Verbraucherschutzzentrale kontaktieren. Ob die bei der Angelegenheit helfen würden?
3. Widerspruch einlegen. Dann wird sofort das Gerichtverfahren eingeleitet.
4. Rechtsanwalt beauftragen. Wird aber teuer sein und vielleicht auch nicht notwendig.

Ich habe bereits einen Urteil des BGH vom 2008 gefunden. Laut diesem ist ein Hinweis aud die Rechnung die nicht zugegangen ist unzureichend und solcher Mahnbescheid kann auch die Verjährungsfrist nicht hemmen. Kann der Gläubiger nicht Zugang der Rechnung beweisen, wird die Klage abgewiesen.

Ich wäre für jeden Rat sehr dankbar.
Viele Grüße
Peter Mosinger

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29 Antworten
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#1
 Von 
PeterMosinger
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Ach ja, ich könnte die Forderung unter Vorbehalt auch bezahlen und danach klären ob die rechtens war. Oder ist das ausgeschlossen da die Bezahlung mein Einverständnis bedeutet?
Auf jeden Fall, obwohl wir 260€ bezahlen können, finden wir es ungerecht, dass nach 7 Jahren irgenjemand auftaucht und auf Rechnung vom 2006 hinweist und nicht mal mitteilt für welchen Zeitraum die Abrechnung erstellt wurde. Klar könnte die Rechnung an die alte Adresse gegangen sein, wir wohnen aber seit Ende 2004 ununterbrochen in selben Wohnung.

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#2
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
3. Widerspruch einlegen. Dann wird sofort das Gerichtverfahren eingeleitet.


sagt wer?

Wenn du dich mal hier durch das Forum liest wirst du feststellen das du nur einer von vielen bist wo RA Heyl versucht aus vermutlich verjährten Forderungen Geld zu fordern ! ( die so alt sind das man die Kündigungspapiere nicht mehr hat)

Dem Mahnbescheid komplett widersprechen !


Dann kommt ein Brief in dem du aufgefordert wirst den Widerspruch zurückzunehmen ( was du nicht tun wirst) und fertig!

frohes neues Jahr

actrostom

PS: Und wenn du dich weiter durch das Forum liest wirst du keinen Eintrag finden in dem steht: Ich wurde verklagt und musste zahlen.

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 01.01.2010 15:08

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#3
 Von 
PeterMosinger
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich kann auch nicht ausschließen, das die o.g. Rechnung tatsächlich an eine der alten Adressen zugestellt wurde. Sie war damals AuPair und hat mehrere Gastfamilien gewechselt. Um etwas zu beurteilen brauchen wir erstmal eine Rechnungskopie die wir höchstwahrscheinlich nicht so schnell ekommen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Ich würde mich da gar nicht so weit rein vertiefen!
Für 86€ zieht die Postbank nicht vor Gericht zumal die Nebenforderung dann ziemlich zusammengestrichen würde!

Deine Reaktion wie "erstmal überweisen und dann denken der Anwalt ist zu teuer" ist genau worauf hier spekuliert wird! ( künstlicher Zeitdruck)
Denk mal darüber nach warum vor dem Mahnbescheid kein Brief kam?

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PeterMosinger
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo actrostom,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich gehe davon aus, weil im Mahnbescheid bereits das Amtsgericht vermerkt ist vor welchem ein streitiges verfahren durchzuführen ist. Also es ist höchstwahrscheinlich, dass der Antragsstellen bereits ein Häckchen gesetzt hat (im Fall von Widerspruch einen gerichtlichen verfahren einleiten)

Von wem meinst Du wird man aufgefordert den Widerspruch zurückzunehmen? Von Gericht oder Gläubiger?

Ich habe bereits sehr viel über RA Heyl finden können, allerdingt fehlt da tatsächlich ein Hinweis auf Klage. Aber nicht jeder beklagte wird einen Beitrag darüber schreiben, da in diesem Fall keine Abhilfe zu erwarten ist. Das heißt nur eins - zahlen und vergessen. Im Fall von einem Mahnbescheid versucht man einen möglichst günstigen Ausweg zu finden, wie ich auch.

Ich werde versuchen am 04.01 einen Kontakt mit dem RA Heyl aufzunehmen um zu klären an welche Adresse die Rechnung verschickt wurde und für welchen zeitraum die Beiträge abgerechnet worden sind. Dann kann man natührlich sicher sagen können ob wir damit was zu tun haben oder nicht. Od uns das gelingt, bezweifle ich sehr.

Viele Grüße
Peter Mosinger

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PeterMosinger
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, ich habe mich sehr gewundert, dass vor dem Mahnbescheid nichts kam. Es könnte sehr wohl sein, dass man die Adresse erstmal ermitteln musste (eine der Nebenforderungen).

Warum meinst Du denn die Nebenforderung teilweise gestrichen wird? Ist diese zu hoch angesetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Also es ist höchstwahrscheinlich, dass der Antragsstellen bereits ein Häckchen gesetzt hat (im Fall von Widerspruch einen gerichtlichen verfahren einleiten)


Höchstwahrscheinlich ? Das sieht man in dem man auf den Mahnbescheid schaut!

quote:
Von wem meinst Du wird man aufgefordert den Widerspruch zurückzunehmen? Von Gericht oder Gläubiger?


Vom Gläubiger, das Gericht hat diese Forderung nur ungeprüft weitergeleitet!

Ein gerichtlicher Mahnbescheid hört sich immer dramatisch an bedeutet aber nur eine Mahnung "ÜBER" das Gericht!
Dramatisch wird es erst wenn man Ihm nicht widerspricht.

quote:
Ich werde versuchen am 04.01 einen Kontakt mit dem RA Heyl aufzunehmen um zu klären an welche Adresse die Rechnung verschickt wurde und für welchen zeitraum die Beiträge abgerechnet worden sind.


Steigere dich da nicht hinein und gib dem Anwalt kein Futter !

Nach der Aufforderung den Widerspruch zurückzunehmen wirst du eh nix mehr von denen hören !

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
PeterMosinger
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Höchstwahrscheinlich ? Das sieht man in dem man auf den Mahnbescheid schaut!


Stimmt. Da steht es ganz unten, das die Sache im Falle von Widerspruch an das Gericht XXX abgegeben wird. Ändert sich etwas? Wird man trotzdem aufgefordert den Widerspruch zurückzunehmen? Oder läuft es automatisch weiter?

-- Editiert am 01.01.2010 15:51

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Die Aufforderung ist Standard !
Nach dem Widerspruch müsste der Anwalt dann seine Forderung beim Amtsgericht begründen und die Positionen einzeln angeben !

Da er wie in deinem Fall dann Inkassokosten und Rechtsanwaltskosten auflisten müsste ( wovon eines sowieso gestrichen wird ) ist es eher unwahrscheinlich das es dazu kommt!

Ich kenne keine (erfolgreiche) Klage wegen eines vor Jahren kostenfreiem aufgelöstem Konto!

( Vielleicht findet sich ja jemand der mich eines besseren belehrt )

lg actrostom

PS: Und nochmal: auf genau die Art eingeschüchterte Leute wird hierbei spekuliert. wenn nur jeder 3 überweist hat es sich schon für Inkasso und RA gelohnt!


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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#10
 Von 
PeterMosinger
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe mir bloß das schlimmste vorgestelllt:
Meine Frau hatte 2002 ein Konto, hat aber das Schreiben von der Bank falsch interpretiert und das Konto lief weiter, jedoch ab 2003 nicht kostenfrei. Nachweise haben wir nicht. Sie hat seitdem mehrmals umgezogen und der Bank die neue Adresse nicht mitgeteilt. Irgendwann wurde das Konto aufgelöst und die Kontoführungsgebühre sollten beglichen werden. Da die Schuldnerin die neue Adresse nicht mitgeteilt hat, hat die auch die Forderungen nicht erhalten was aber nicht bedeutet, dass diese an die alte Adresse nicht zugestellt wurden, womöglich auch mit dem Nachweis. Die Tatsache, dass sie dort nicht angemeldet war, interessiert, nehme ich mal an, keinen. Ich kann bloß nicht erklären warum Postbank die Rechnung erst am 11.12.06 ausgestellt hat und warum man erst jetzt die Adresse ermittelt hat. Warum auch immer.

So rein theoretisch, könnte der RA Beweis der Rechnungszustellung haben die jedoch nicht beglichen ist. Dann kann man die Zustellung nicht bestreiten und die Forderung würde nicht verjähren. Dann hätten wir Pech und müssen im Streitfall auch die Prozesskosten tragen...

Hätten wir eine Kopie der Rechnung, hätten wir gesehen an welche Adresse die ging und füt welchen Zeitraum die Gebühren zu zahlen sind. Jetzt kann man nur darüber spekulieren...

Aber vielen Dank für Deine Beiträge, jetzt fülle ich mich trotzdem etwas sicherer.

Hatte vielleicht sonst jemand eine Idee?

Was ist denn mit Verbraucherschutzzentrale? Müssen die bei solchen Angelegenheiten beraten?

Grüße
Peter Mosinger

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


quote:
Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
1. Hauptvorderung: 82€
2. Kosten des Mahnbescheides: 58€ (Gebühr, RA-Kosten, Auslagen und MwSt)
3. Nebenforderungen: 29€ Auskünfte + 52€ Inkassokosten + 20€ Kontoführungskosten
4. Zinsen: 18€
Gesamt: 260€

Die 2 von mir unterstrichenen Positionen fallen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - falls die gegenseite klagt UND gewinnt - vor Gericht weg
Bezüglich der Frage ob hier verjährt ist würde ICH hier evtl " zocken " und dem MB vollumfänglich und begründungslos widersprechen
Ich könnte mir vorstellen das es der Gegenseite nicht gelingt hier etwaige relevante Belege auf den tisch zu legen so das es erst gar nicht zu keiner Klagebegründung kommt.

Willst Du auf Nummer sicher gehen dann eben diesen beiden Positionen widersprechen (Teilwiderspruch) und den Rest zahlen
Wie sieht die Schufa der Ehefrau zur zeit aus ?

lg

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
PeterMosinger
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo thehellion,

danke für die Antwort.
Wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche, dann vollumfänglich, denn 70€ die evtl. wegfallen machen nicht viel was aus. Es bleiben trotzdem 190€ die wir bezahlen können, aber nicht wollen. Ich finde es einfach ungerecht.

Ich glaube auch nicht, dass die Bank die Rechnungen per Einschreiben verschickt.

Etwas unsicher bin ich weil die Frau mehrmals umgezogen war ohne die neue Adresse der Bank mitzuteilen. Da kann ich mir ganz gut vorstellen, dass man fragt ob
1. sie unter Rechnungsadresse jemals gewohnt hat - das stimmt evtl.
2. ob sie sich abgemeldet hat - das stimmt evtl. auch
3. die neue Adresse mitgeteilt hat - nein, sie war der Meinung dass das Konto aufgelöst wurde
4. Nachsendeauftrag bei der Post erstellt - das hat sie gemacht, jeder Beweis fehlt

Na dann, wenn sie umzieht und die Adresse nicht mitteilt ist sie selber schuld, dass die Briefe bei ihr nicht angekommen, aber wie gewöhnlich zugestellt worden sind. Oder sehe ich es falsch? Wie sieht die Rechtslage aus?

Da die Hauptforderung nur 82€ ist, kann ich mir vorstellen, dass es sich Kontoführungsgebühre für ca. 15 Monate handelt. Dann wurde vielleicht das Konto Ende 2003 aufgelöst, dann folgt die Rechnung erst 2006 um evtl. die Verjährungsfrist zu hemmen... Also kein Konto seit Ende 2003, da kann man doch nicht erwarten, dass man die neue Adresse mitteilt. Oder doch?

Wegen Schufa haben wir uns noch keine gedanken gemacht

Grüße
PeterMosinger

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
PeterMosinger
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Steigere dich da nicht hinein und gib dem Anwalt kein Futter !

actrostom, warum meinst Du denn ich würde dem Anwalt Futter geben wenn ich bei Ihm nach der Rechnung nachfrage? Welche nachteile würde es mit sich bringen? Ich dachte ich würde damit den Entgegenkommen und Bereitschaft zeigen wenn ich mich nach dem Grund der Forderung nachfrage falls es sich aus dem Mahnbescheid nicht eindeutig ergibt...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Baxie
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
Nebenforderungen: 29€ Auskünfte + 52€ Inkassokosten + 20€ Kontoführungskosten


Kostendopplung Rechtsanwalt und Inkasso viel zu viel !!!!



Mahnbescheid mit Teilwiderspruch da gehst Du kein "Risiko" ein.

Sollen die doch erst einmal die Kosten begründen !!!!




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"Recht in Deutschland zu haben, heißt nicht gleich Recht in Deutschland zu bekommen!"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

1. Der Anwalt vertritt nicht deine Interessen, er ist der Vertreter des Gläubigers
2. Du wirst nie mit dem Anwalt selber sprechen sondern mit rethorisch gut geschulten Mitarbeitern des Call-Centers. Die haben dir die Farbe deiner Unterhose schneller entlockt als du 'Piep' sagen kannst.
Daher ist die Gefahr sehr groß das man etwas nachteiliges sagt.
3. Das

quote:
Ich dachte ich würde damit den Entgegenkommen und Bereitschaft zeigen

interessiert die nicht die Bohne.
Das ist Masseninkasso (so wie die Legebatterien mit den Hühnern) und du bist die Glucke und sie wollen deine Eier ähhhhm dein Geld.

Ich stimme actrostom daher zu, dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen, auf die Aufforderung den Widerspruch zurückzunehmen nicht reagieren (oder höchstens Nachweise für die Berechtigung der Forderung anfordern).
Eventuell kommen danach nochmals 2-3 Briefe vom Anwalt in dem die tollsten Sachen angedroht werden, die kannst du dann ja hier posten.
Bis jetzt stand in solchen Briefen immer nur heiße Luft ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
PeterMosinger
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Mahnbescheid mit Teilwiderspruch da gehst Du kein "Risiko" ein.


Das Streichen von doppelten Kosten wurde mir hier bereits angeboten. Jedoch muss ich dann doch die verbleibende 190€ bezahlen obwohl ich nicht weiss wofür. Letzter Kontakt mit der Bank war 2002, warum wollen die jetzt etwas?

Eins verstehe ich immer noch nicht. Falls man tatsächlich der Bank was schuldet, kann ja auch vorkommen obwohl man sicher ist, dass das Konto aufgelöst wurde. Man geht davon aus, dass kein Vertrag mit der Bank mehr besteht und teilt die neue Adresse nicht mit. Die Anmeldungen bei der Einwohnermeldeamt erfolgt jedoch ohne Lücken. Und ausgerechnet nach 7 Jahre kommt ein Mahnbescheid mit der Behauptung es wurde eine Rechnung am 11.12.2006 geschickt.
Ist man schuld, dass man die Adresse nicht mitgeteilt hat oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
PeterMosinger
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Harry_van_Sell,

danke für die Antwort. Die Häufigkeit mit der die Beiträge über RA Heyl hier und in anderen Foren auftauchen lässt nichts anderes vermuten, dass es um Masseninkasso geht. Klar.

quote:
auf die Aufforderung den Widerspruch zurückzunehmen nicht reagieren (oder höchstens Nachweise für die Berechtigung der Forderung anfordern).
Eventuell kommen danach nochmals 2-3 Briefe vom Anwalt


Kann man tatsächlich damit rechnen, dass die Aufforderung kommt? Ist das ein muss oder nur freiwillige Sache? Ich habe gelesen, dass der Antragsstellen nach dem Widerspruch dem Amtsgericht erstmal einen Vorschuß zahlen muss und die Forderung begründen. Falls das so ist, sehe ich da ziehmlich viel Aufwand für den RA. Falls er gewinnt, wird es sicher teuer für mich (Gerichtkosten + Verdienstausfahl + Reisekosten etc.)
Da kommen ganz schnell enorme kosten auf mich zu. Darum beunruhigt mich das.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Kann man tatsächlich damit rechnen, dass die Aufforderung kommt?

Ja, mit Sicherheit, das ist nur ein Mausklick, dann wird der Schrieb automatisch gedruckt, frankiert, gefalzt und kuvertiert.



quote:
Ich habe gelesen, dass der Antragsstellen nach dem Widerspruch dem Amtsgericht erstmal einen Vorschuß zahlen muss und die Forderung begründen.

Stimmt. Deshalb ja der Schrieb zur Rücknahme des Widerspruchs. Dann wären keine Kosten und Begründung fällig. mit der Rücknahmen wird die Forderung anerkannt.



quote:
Da kommen ganz schnell enorme kosten auf mich zu. Darum beunruhigt mich das.

Genau das will er ja erreichen. Drohen & verunsichern & einschüchtern ... bis man zahlt obwohl man nicht müsste.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
PeterMosinger
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Was mir noch sehr wichtig ist:

soll es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, welche Rolle spielt hier die Tatsache, dass die Ehefrau umgezogen war und die neue Adresse der Bank nicht mitteilte? Kann sie auch dann auf Nichtzugang der Rechnung bestehen und Recht bekommen? Oder geht man dann davon aus, dass die Briefe wie gewöhnlich zugestellt werden und sie selber Schuld ist? Wichtig ist, dass sie in einer Gastfamilie gewohnt hat und kein eigenes Briefkasten hatte, lediglich c/o in der Postanschrift.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo nochmal:

Teilwiderspruch : Bedeutet das die Schuld anerkannt wird und der RA den Gerichtvollzieher schicken kann oder dir das Konto sperren kann !
Übrigens sieht es bei dann titulierter Forderung mit den Folgekosten SOFORT ganz anders aus. ( Wollte ich nur mal so erwähnen )

Du bist der Meinung das das Konto Ende 2003 aufgelöst wurde !
Bei nur 82€ Kontoführungsgebühren sogar sehr wahrscheinlich das das nicht die Kosten bis 2006 sind !
Nur weil mal eine Rechnung in 2006 geschickt wurde hemmt das nicht die Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende! Zumal sie dich ja gar nicht erreicht hat! Nur ein Mahnbescheid hemmt oder halt eine Titulierung!

Ich gehe einfach mal davon aus das es sich hier wieder um eine eigentlich verjährte Forderung handelt!
Und wenn du dann dem Anwalt "Futter" gibst und auf irgendeine Art anerkennst das die möglichkeit besteht du könntest noch eine offene Rechnung haben dann Glückwunsch!
Dann hättest du damit nämlich die Verjährung gehemmt ! ( anerkannt , wird dann daraus interpretiert )

Also nochmal :
Kompletter Widerspruch und nicht zurückziehen !

Oder ALLES zahlen dann ist Ruhe .( Bei einer Teilzahlung bekommst du noch genauso viele Briefe als wenn du gar nicht zahlst)

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
PeterMosinger
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich möchte noch kurz erwähnen, dass ich bereit wäre auch eine in 2002 erbrachte Leistung zu bezahlen. Nicht so, dass jemand denkt ich versuche mich davon zu drücken. Voraussetzung ist natürlich, dass ich entweder weiss wofür oder, dass die Forderung weigstens begründet ist. In diesem Fall kann ich nur spekulieren aus welchem Grund die Rechnung entstanden ist.

Ich habe gerade gelesen, dass auch eine Zustellung der Rechnung die Verjährungsfrist nicht hemmt. Wenn die Leistung also 2002/2003 oder sogar 2004 oder 2005 erbracht wurde, sind die Ansprüche verjährt. Korrigiert mich itte wenn ich mich irre.

Ich habe gerade die Umzugshistorie meiner Ehefrau angeschaut und es sieht gur aus - keine Lücken und es gibt bei jedem Umzug eine Anmeldung bei EMA. Also höhere Gewalt kann man auch ausschließen.

Viele Grüße
PeterMosinger

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde aus dem Bauch heraus sagen : Begründungsloser Komplettwiderspruch
Bezüglich der Kosten - Schau mal hier :
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,237919,00.html

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
PeterMosinger
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Bezüglich der Kosten - Schau mal hier :


Da ist natürlich nicht viel, aber wenn ich die Reisekosten mit dem Flugzeug bedenke, werden die Kosten mindestens 400€ betragen wenn er mit dem Flugzeug fliegt. Und wenn auch Gehaltsausfall erstattungsfähig ist...

Was würdest Du denn über die hemmung der Verjärung sagen? Stimmt meine Behauptung?

Viele Grüße
PeterMosinger

-- Editiert am 03.01.2010 04:06

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Da ist natürlich nicht viel, aber wenn ich die Reisekosten mit dem Flugzeug bedenke, werden die Kosten mindestens 400€ betragen wenn er mit dem Flugzeug fliegt.

ähm ...da kommt niemand mit einem Flugzeug
Wer soll da überhaupt kommen ?
Das wird - falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt - an einen RA in Deinem Wohnort abgegeben
Der RA rechnet dann gem RVG ab - mehr geht nicht
quote:
Ich habe gerade gelesen, dass auch eine Zustellung der Rechnung die Verjährungsfrist nicht hemmt.

Stimmt ! Nur ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein notarielles Schuldanerkenntnis oder eine Zahlung hemmt die Verjährung

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""

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
jura12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

[color=red]
JA, BIN AUCH LANGSAM STINKSAUER AUF DIESE ABZOCKEREIVERSUCHE UND BELÄSTIGUNGEN SEITENS RAE HEYL & CO.
FÜR MICH BEUGEN DIESE BRÜDER DAS RECHT ZU IHREN GUNSTEN
SIND DURCH UND DURCH UND VON ANFANG AN AUF ABZOCKE AUS!!
FÜR MICH SIND DAS KRIMINELLE MAFIAMETHODEN DENEN EINHALT ZU GEBIETEN IST;-//[/color]


0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
PeterMosinger
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo jura12,

ich würde es nicht so formulieren, denn es gibt tatsächlich Menschen die ihr Konto überziehen und die Schulden nicht zurückzahlen können/wollen. Ich halte es dann für normal, dass man da einen Anwalt/Inkasso einschaltet. In meinem Fall haben wir gar nicht verstanden wofür und für welchen Zeitraum die nicht zugegangene Rechnung gestellt worden ist.
Ok, kann sein, dass er versucht die verjährte Forderungen einzuziehen, aber wo sind denn die von Dir erwähnten Mafiamethoden und belästigungen? Da kann ich nicht nachvollziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Naja, bis jetzt beschränken sich die Post von jura12 mal nur auf die etwas polemische Mafiaverschwörungstheorie.
Mal sehen ob er denn auch noch etwas sinnvolles beiträgt ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Fake aus der Ali Abteilung ?

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Fake aus der Ali Abteilung ?

Könnte sein, ich konnte keine Rechtschreibfehler finden ... Aber der macht sich doch gerade wieder als Amtsreager hier breit ?

... aber eventuell will er ja vorsorgen ... :grins:




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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