Postbank, Accredis, RA Heyl - Widerspruch gegen MB

16. Dezember 2010 Thema abonnieren
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Leistungsträger
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Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)
Postbank, Accredis, RA Heyl - Widerspruch gegen MB

Hallo zusammen,

habe mich gerade hier im Forum angemeldet, weil ich in einer Angelegenheit Hilfe benötige.

Sachverhalt: Zwischen 2000 und 2008 hatte ich ein Girokonto bei der Postbank. Bei Vertragsschluss war ein Dispo-Kredit von 500,- EUR vereinbart.
Im Jahr 2008 wurde der Dispokredit schrittweise seitens der Postbank (ohne einen eigenen Antrag meinerseits) zunächst von 500,- EUR auf 1.000,- EUR und später dann sogar von 1.000,- EUR auf 1.500,- EUR erhöht.
Der Ablauf war so, dass ich eben meinen Dispo bis 500,- EUR ausgereizt hatte und dann ein Schreiben bekommen habe, dass ich ab sofort auch über 1.000,- EUR verfügen könnte. Dasselbe dann auch bei der Erhöhung von 1.000 -> 1.500

Als mein Dispokredit dann an der 1.500,- EUR-Marke angekommen ist, wurde mir mit Schreiben vom 24.06.2008 mein Dispolimit wieder auf 500,- EUR gekürzt. Ich wurde dazu aufgefordert bis Ende Juli 2008 mein Konto wieder auf 500,- EUR auszugleichen.

Ich habe damals leider den Fehler gemacht der Postbank nicht schriftlich oder telefonisch zu antworten. Stattdessen habe ich alle Ausgaben auf mein zweites Konto bei der Sparkasse verlegt und mtl. 150,- EUR auf mein Postbank-Konto überwiesen.
Ich hatte den Kontostand so schon auf -1.073,86 EUR reduziert, als mir die Postbank mit Schreiben vom 07.10.2008 das Konto gekündigt hat und die Angelegenheit an das Accredis-Inkassobüro abgegeben hat. Die Forderungsaufstellung der Postbank hat damals eine Gesamtforderung von 1.082,84 EUR ausgewiesen.

Von der Accredis habe ich dann natürlich eine wesentlich höhere Forderungsaufstellung bekommen. Auf diese habe ich schriftlich nicht reagiert (weder Ratenzahlungsvereinbarung, noch Schuldeingeständnis oder sowas), sondern habe telefonisch einer Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass ich die Forderung mit zwei Zahlungen zum 15.11. und 15.12. begleiche.

Ich habe dann kommentarlos zwei Zahlungen (an Accredis) geleistet:
10.11.2008 -> 200,- EUR
17.12.2008 -> 904,44 EUR

Die etwas krumme zweite Zahlung ergibt sich daraus, dass ich die letzte Forderung der Postbank (1.082 EUR) genommen habe und hier die Zinsen mit 5% über dem Basiszinssatz bis zum 15.12. weiterberechnet habe.
Leider habe ich aber im Verwendungszweck nicht angegeben, dass die Zahlung zuerst mit der Hauptforderung verrechnet werden soll (dazu komme ich gleich noch).

Datiert vom 16.12.08 habe ich dann ein Schreiben eines RA Heyl erhalten. Ich sei meiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen. Es wurden noch 1.236,36 EUR von mir verlangt.
Bin davon ausgegangen, dass die Sache sich mit meiner Zahlung überschnitten hat. Nachdem ich dann am 13.01. ein weiteres Mahnschreiben erhalten habe, habe ich am 22.01.2009 eine schriftliche Stellungnahme abgeschickt.
Darin habe ich darauf hingewiesen, dass die Hauptforderung samt Zinsen, sowie die Nebenkosten der Postbank ausgeglichen sind und ich die Inkassokosten nicht anerkenne.
Begründet habe ich das damit, dass ich meinen Dispokredit mit mtl. 150,- EUR getilgt habe und die Einschaltung eines Inkassounternehmens dadurch m.M. nicht gerechtfertigt war und die Postbank gegen ihre Schadensminderungspflicht verstoßen hat.
Weiterhin habe ich noch einen Vergleichsbetrag von 20,- EUR angeboten und mitgeteilt, dass ich gegen einen Mahnbescheid sofort Widerspruch einlegen würde.

Auf mein Schreiben habe ich keine fundierte Antwort erhalten. Stattdessen habe ich im Halbjahresrhytmus jeweils ein Standardmahnschreiben mit einer Forderungsaufstellung erhalten (06/2009; 11/2009; 06/2010). Auf diese Schreiben habe ich nicht mehr reagiert.

Anfang Dezember ist mir dann der Mahnbescheid (vom 29.11.2010) ins Haus geflattert:

Hauptforderung: 314,60 EUR
Zinsen: 51,80 EUR
Gerichtskosten + RA-Gebühren: 87,26 EUR

Gegen diesen habe ich sofort vollumfänglich und ubegründet Widerspruch eingelegt (am 03.12.)

Heute habe ich noch ein Schreiben vom RA Heyl erhalten:
Ich hätte Widerspruch gegen den MB erhoben, aber bisher in der Sache selbst noch keinerlei Einwendungen vorgetragen, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung aufkommen lassen. Er geht davon aus, dass ich nur die Zahlung verzögern will und würde jetzt das strittige Verfahren beantragen.
Um das zu vermeiden fordert er mich nun dazu auf den Widerspruch zurückzunehmen und die Forderung zu begleichen.




Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass der RA keine Klage einreichen wird, weil die Inkassokosten in dieser Höhe vom Gericht nicht anerkannt werden. Jetzt möchte ich mich aber nochmal rückversichern.
Was würdet ihr machen? Wie schätzt ihr die Lage ein? Geht ihr davon aus, dass der RA tatsächlich noch Ernst macht und eine Klage einreicht? Habe heute noch überlegt, ob ich mich evtl. telefonisch dort melde und einen Vergleich zwischen 50,- und 100,- EUR anbiete um die Sache zu erledigen.

Dann habe ich noch eine Frage zum Mahnbescheid selbst: Ist es überhaupt formal korrekt, dass dort noch eine HF von 314,60 EUR ausgewiesen wird? Bin mir nicht ganz sicher, ob ich's hier nicht etwas versaut habe, weil ich bei meinen Zahlungen den Zusatz "nur zur Verrechnung mit HF" nicht angegeben habe.

Also vielen Dank schonmal für jeden Tipp und Ratschlag, den ich hier erhalten werde.

Gruß,
Thomas

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Darin habe ich darauf hingewiesen, dass die Hauptforderung samt Zinsen, sowie die Nebenkosten der Postbank ausgeglichen sind und ich die Inkassokosten nicht anerkenne.Begründet habe ich das damit, dass ich meinen Dispokredit mit mtl. 150,- EUR getilgt habe und die Einschaltung eines Inkassounternehmens dadurch m.M. nicht gerechtfertigt war und die Postbank gegen ihre Schadensminderungspflicht verstoßen hat.

Kopie dieses Schreibens gemacht ?
quote:
Stattdessen habe ich im Halbjahresrhytmus jeweils ein Standardmahnschreiben mit einer Forderungsaufstellung erhalten (06/2009; 11/2009; 06/2010).

Verlink doch mal die letzte Aufstellung =6/2010
(Namen abdecken bzw schwärzen)

-- Editiert am 16.12.2010 22:33

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leistungsträger
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Hi,

ja, habe sowohl eine Kopie meines damaligen Schreibens, als auch noch die Datei auf dem PC.

Also die letzte Forderungsaufstellung war im Schreiben vom 30.11.2009:

Hauptforderung: 314,60 EUR
Zinsen: 35,96 EUR
Kosten: 0,- EUR
____________________________
Gesamt: 350,56 EUR

Wenn Bedarf am Schreiben besteht, dann scanne ich das morgen in der Arbeit mal ein. Hier daheim habe ich leider keinen Scanner.

Gruß,
Thomas

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
ja, habe sowohl eine Kopie meines damaligen Schreibens, als auch noch die Datei auf dem PC.

Das ist gut !!
Geht der RA in einem seiner darauffolgenden Mahn Schreiben auf Dein Schreiben ein bzw nimmt er direkt oder indirekt Bezug darauf ?
Ist aus irgendeinem accredis bzw Heyl Schreiben zu ersehen wie diese 2 Überweisungen verrechnet wurden ?

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-- Editiert am 16.12.2010 23:16

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leistungsträger
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Nein, weder noch.

Nachdem ich meine Stellungnahme (22.01.2009) abgeschickt habe, war erstmal fast ein halbes Jahr Ruhe. Danach habe ich ein Standardmahnschreiben (04.06.2009) erhalten:

quote:
Sehr geehrter Herr XYZ,

auf meine vorherige Aufforderung, Ihre offene Forderung in Höhe von zurzeit

342,35 EUR

auszugleichen, haben Sie bisher nicht reagiert.

Bedenken Sie bitte, dass die Forderung durch weiter laufende Zinsen und anfallende Kosten stetig steigt.

Ich möchte Ihnen jetzt die Gelegenheit geben, die Angelegenheit durch eine Überweisung auf mein unten angegebenes Anderkonto unter Angabe Ihres Aktenzeichens innerhalb einer Woche aus der Welt zu schaffen oder rufen Sie mich an, damit wir gemeinsam eine gütliche Einigung finden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Heyl
Rechtsanwalt


Eine vollständige Forderungsaufstellung, in der auch meine geleisteten Zahlungen aufgeführt werden habe ich nicht erhalten. In jedem Schreiben, dass ich vom RA erhalten habe wurde einfach nur angegeben, dass noch 314,60 EUR Hauptforderung bestehen.

Gruß,
Thomas

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde gegenüber dem RA jetzt keine Begründung liefern warum dem MB widersprochen wurde sondern einfach abwarten ob er die Klagebegründung auf den Tisch legen wird.
Wird bzw wurde in irgendeinem Schreiben ( RA oder accredis) erwähnt das die 2 getätigten Überweisungen gem BGB 367 verrechnet wurden ?



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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leistungsträger
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
Wird bzw wurde in irgendeinem Schreiben ( RA oder accredis) erwähnt das die 2 getätigten Überweisungen gem BGB 367 verrechnet wurden ?


Nein, definitiv nicht.

Weiß jemand wie hoch die Kosten werden könnten, für den Fall, dass es zu einem Prozess kommt und ich verliere?

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,237919,00.html

-- Editiert am 17.12.2010 21:59

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

An deiner Stelle würde ich nicht mal einen Cent zahlen. Herr heyl ist leitet keine Anwaltskanzlei, sondern eine Abzockekanzlei. Er versucht die Leute immer mit Klagen, mahnbescheide, Schufaeinträge einzuschüchtern. Leider fallen viele leute auch in diese Falle rein und zahlen auch sofort, um weitere maßnahmen zu verweigern.

Herr Heyl wird keine Klage erheben. sondern er wird so ca. paar Monaten oder sogar Jahren und dir dann nochmal anschreiben und verlangt seine Forderung nochmal. er hat sogar gar nicht angegeben, um welche Forderung es sich handelt und wie diese Forderung auch zustande gekommen ist. Er versucht einfach nur Geld abzuzocken, und ich glaube er bekommt einen Teil davon der Postbank. an deiner Stelle würde ich bei der Schufa eine Anfrage schicken und Selbstauskunft verlangen. Wenn er dich dort eingetragen hat, dann sofort einen Widerspruch bei Schufa einlegen. die Forderung wird nämlich dann gesperrt, bis die Sache geklärt wird.

Leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Leistungsträger
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Also momentan ist der Stand folgender:

Dem RA habe ich nicht mehr geantwortet und seither auch weder ein Schreiben von ihm, noch vom AG erhalten.

Habe jetzt noch eine Eigenauskunft bei der Schufa angefordert. Falls ich einen Eintrag haben sollte werde ich denen eine Kopie des Widerspruchs gegen den MB zuschicken, damit der Eintrag gelöscht/gesperrt wird.

Falls es was neues gibt werd ich mich hier wieder melden.

Weiß jemand wie lange der RA jetzt, nach meinem Widerspruch überhaupt Zeit hat um das schriftliche Verfahren zu beantragen? Da gibt's doch sicher auch eine Frist?

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das sich an den Widerspruch anschließende Streitverfahren folgt den allgemeinen Regeln des Zivilprozesses. Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wurde, fordert den Antragsteller unverzüglich auf, seinen Anspruch binnen zwei Wochen zu begründen, § 697 ZPO .

Geht die Anspruchsbegründung durch den Antragsteller nicht rechtzeitig bei Gericht ein, so wird - allerdings nur auf Antrag des Antragsgegners - ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Dabei setzt das Gericht eine erneute Frist für die Anspruchsbegründung.
<hr size=1 noshade>

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/gerichtliche_mahnung/index.html

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Leistungsträger
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke!

Das heißt, wenn ich in den nächsten 2-3 Wochen nichts mehr höre ist die Sache ausgestanden?

Das wäre super! :-)

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3x Hilfreiche Antwort

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