Hallo,
ich habe eine förmliche Zustellung erhalten, die beschädigt und nachverpackt wurde. Der Briefumschlag ist komplett aufgerissen. Die Post hat ihn in mit einer Kunststoffhülle versehen.
Ist die Integrität und das Vertrauen des Schriftsatzes in solch einem Fall noch gewahrt? Gilt der Brief überhaupt als zugestellt?
Des Weiteren wurde der Erfordernis nach [link=https://dejure.org/gesetze/ZPO/180.html]§ 180 S. 3 ZPO
[/link] nicht Genüge getan. Zumindest unter der Annahme, dass eine Kunststoffhülle nicht mit einem Umschlag gleichzusetzen ist.
Was meint ihr?
-- Editiert von FION7V03W5 am 08.12.2017 21:05
-- Editiert von FION7V03W5 am 08.12.2017 21:06
Post vom Gericht beschädigt
8. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 8. Dezember 2017 | 21:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Post vom Gericht beschädigt
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Dezember 2017 | 22:24
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatZumindest unter der Annahme, dass eine Kunststoffhülle nicht mit einem Umschlag gleichzusetzen ist. :
Ob der Umschlag nun aus Papier, Kunststoff, Holz oder Stein ist, dürfte egal sein.
#2
Antwort vom 8. Dezember 2017 | 23:21
Von
Status: Weiser (16551 Beiträge, 9318x hilfreich)
Zitat:Gilt der Brief überhaupt als zugestellt?
Ja, da der Brief in Ihrem Machtbereich angekommen ist. Auf welchem Weg er angekommen ist, darauf kommt es nicht an.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verfahrensrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. Dezember 2017 | 08:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Und wie kann ich nun sicher sein, dass am Schreiben nichts verfälscht wurde? Aus Erfahrungen mit anderen nachverpackten Briefsendungen kann ich sagen, dass dieser Brief absichtlich geöffnet und nicht von einer Sortiermaschine beschädigt wurde. Das ganze Verfahren fing schon damit an, dass erforderliche Anlagen fehlten.ZitatAuf welchem Weg er angekommen ist, darauf kommt es nicht an. :
Jetzt mal ganz blöd formuliert: Es kann doch nicht Sinn und Zweck sein, dass Dritte das Siegel eines hoheitlichen Schreibens brechen. Wo bleibt da das Vertrauen?
#4
Antwort vom 11. Dezember 2017 | 08:42
Von
Status: Weiser (16551 Beiträge, 9318x hilfreich)
Zitat:Und wie kann ich nun sicher sein, dass am Schreiben nichts verfälscht wurde?
Gar nicht. Aber diese Unsicherheit ändert nichts daran, dass das Schreiben zugestellt wurde.
Mit der Argumentation "ich habe zwar Post bekommen - aber das was da drinstand zählt nicht, weil es ja verfälscht sein könnte" werden Sie keinen Blumentopf gewinnen.
#5
Antwort vom 11. Dezember 2017 | 09:56
Von
Status: Praktikant (948 Beiträge, 286x hilfreich)
Zitat:
Ob der Umschlag nun aus Papier, Kunststoff, Holz oder Stein ist, dürfte egal sein.
Nicht bei einer förmlichen Zustellung. Da ist der Umschlag teil der Zustellungsurkunde. Wenn diese beschädigt ist, würde ich mich sofort an das absendende Gericht UND die Staatsanwalt wenden. Gerade wenn wie hier der Verdacht der Absicht besteht.
#6
Antwort vom 11. Dezember 2017 | 11:11
Von
Status: Praktikant (512 Beiträge, 176x hilfreich)
Die Antwort auf die Frage, ob hier krampfhaft nach einem Formfehler gesucht wird, um eine wirksame Zustellung zu unterbinden, wird vom TS doch ehrlicherweise nicht verneint, oder?
#7
Antwort vom 11. Dezember 2017 | 14:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatUnd wie kann ich nun sicher sein, dass am Schreiben nichts verfälscht wurde? :
Man hat ja die entsprechenden Nachweise ja noch.
Also informiert man logischerweise den Absender über das Problem.
ZitatAus Erfahrungen mit anderen nachverpackten Briefsendungen kann ich sagen, dass dieser Brief absichtlich geöffnet und nicht von einer Sortiermaschine beschädigt wurde. :
Dann wäre es sinnvoll das zusätzlich den Strafverfolgungsbehörden zu melden.
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten