Hallo an Alle
Ich arbeite in München bei verschiedenen Firmen als Leiharbeiter. Ich schlafe von montags bis Freitags in einer Arbeitsunterkunft, die von der Personalfirma bezahlt wird.
Das Finanzamt akzeptierte für die Steuerzeitraum 2014 und 2015 erstmals keine Fahrtkosten nach Hause und zurück. ( Ich bin Single und wohne allein) Und mein bisheriges FA verlagerte die Steuererklärung zum Finanzamt München, dort wäre mein Lebensmittelpunkt. Gegen die Steuererkärung wurde von der Lohnsteuerhilfe Wiederspruch eingelegt. Ich verstehe nicht
- wieso es nach München ans FA verlegt wird und wieso keine Pendlerkosten berechnet werden.
Und
die Post kommt immer an meine Arbeitsunterkunft. Wechselt der AG aber den Einsatzort, muss ich in eine andere Arbeitsunterkunft wechseln. Noch dazu wohnen in der Unterkunft ständig wechselnde Menschen auch aus dem Ausland.
Ich habe schon 2 x ans FA geschrieben und es erklärt, und meinen PA kopiert. München ist auch keine Zweitwohnung.
Heute erhielt ich Nachricht, dass wieder Post vom FA gekommen ist. Ein schwarzer Brief mit Aufkleber "Steuerformulare" - was ist das?
Ich bin bis 3. Januar aber Zuhasue in Sachsen. Nun bin ich geneigt dazu, jede Post vom FA ungeöffnet zurückzusenden.
Was würdet ihr mir raten?
Lieben Dank im Voraus!
-- Editiert von Frau Elster am 09.12.2017 13:39
-- Editiert von Frau Elster am 09.12.2017 13:40
Post vom Finanzamt an falsche Adresse
9. Dezember 2017
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Frage vom 9. Dezember 2017 | 13:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Post vom Finanzamt an falsche Adresse
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