Post vom Anwalt (Vollmacht später ausgestellt als versichert)

22. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb448199-16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Post vom Anwalt (Vollmacht später ausgestellt als versichert)

Guten Tag,

Folgender Fall: A (Mieter) würde einen Brief vom Anwalt erhalten in dem der Anwalt seine Bevollmächtigung versichert. Auf Nachfrage von A nach einer Vollmacht, reicht der RA eine Vollmacht mit einem Datum dass nach dem Erst-Anschreiben des RA´s liegt.
Hat der RA hier einen Fehler gemacht und kann ggf. zur Rechenschaft gezogen werden?

Vielen Dank im voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Nö.

Das die schriftliche Vollmacht ein späteres Datum trägt, liegt daran das sich mündliche Vollmachten eher schlecht mit der Post versenden lassen. :)




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb448199-16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Aber die Vollmacht wurde auch vor der Anforderung ausgestellt. Heißt zwischen Erstschreiben mit Versicherung der Bevollmächtigung und der Vollmacht liegt 1 Monat.
Bsp.
Erstanschreiben: 14.07
Vollmacht: 10.08
Anforderung der Vollmacht: 18.08.

Somit lag dem RA doch keine Vollmacht für das Schreiben vom 14.07. vor oder?

-- Editiert von fb448199-16 am 22.08.2016 13:49

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Somit lag dem RA doch keine Vollmacht für das Schreiben vom 14.07. vor oder?

Eine mündliche Vollmacht wird ziemlich sicher schon am 14.07 bestanden haben ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb448199-16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber sollte man dann nicht so, sorry, klever sein und auch die dann ausgestellte Vollmacht mit dem Datum versehen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat:
Aber sollte man dann nicht so, sorry, klever sein und auch die dann ausgestellte Vollmacht mit dem Datum versehen?


Warum? Das falsche Datum anzugeben wäre doch ggfls. Betrug/Urkundenfälschung.

Es ist doch überhaupt kein Problem, dass die schriftliche Vollmacht ein späteres Datum trägt.

"Vollmacht liegt vor" heißt NICHT "hier liegt eine schriftliche Vollmacht".

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