Post lehnt Schadenersatzforderung für versicherten Wertbrief International von 800 Euro ab!

12. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
britt77
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 14x hilfreich)
Post lehnt Schadenersatzforderung für versicherten Wertbrief International von 800 Euro ab!

Hallo,

wie im Betreff beschrieben, lehnt die Post eine Schadenersatzforderung in Höhe von 800 Euro ab.

Das Problem:
Ich habe einen Wertbrief nach China gesendet. Der Inhalt hatte einen Wert von 800 Euro. Verkauft wurden hochwertige Sammlerstücke aus Glas. Deshalb wurde das Paket von mir auch in dieser Höhe versichert.

Die Teile sind nun beschädigt angekommen, ich habe auch bereits die Rückzahlung des Verkaufspreises von besagten 800 Euro geleistet.

Ich habe - nach mehreren Telefonaten mit der Post -alle Belege eingescannt, eben so Nachweise über die geleistete Paypalzahlung des Käufers, meine Rückerstattung an den Käufer, Fotos vom Schaden sowie (zur Wertangabe/Erklärung) ähnlicher Sammlerstücke damit der Wert für den unkundigen auch nachvollziehbar ist etc.
Der enttäuschte Käufer hat den Kontakt nach der Rückzahlung auch sofort abgebrochen bzw. reagierte auch auf meine Entschuldigung bezüglich der Unannehmlichkeiten nicht mehr.

Heute erhielt ich von der Post nun folgende E-Mail:

"Nach Ihren Angaben wurde die o.g. Sendung beschädigt an den Empfänger ausgehändigt. Nach den Vorgaben des Weltpostvertrages erfolgt die Haftungsregelung in diesem Fall zwischen dem Bestimmungspostunternehmen und dem Empfänger. Voraussetzung für eine Ersatzleistung ist, dass der Empfänger den Schaden umgehend bei dem Bestimmungspostunternehmen reklamiert hat."

Bevor ich die Rückzahlung leistete, habe ich wie gesagt 2 mal bei der Post angerufen und das Procedere erfragt! Beide male wurde mir versichert, dass ich mich richtig verhalte, indem ich den Empfänger durch Rückzahlung entschädige und meine Forderungen umgehend bei der Post einreiche.
Zum Empfänger ist kein Kontakt mehr möglich. Er hat seine Rückzahlung und reagiert auf mich nicht mehr.

Was kann ich tun?
Ich bin für jeden Tipp dankbar!

Britt

-- Editier von britt77 am 12.08.2015 11:27

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Verkauft wurden hochwertige Sammlerstücke aus Glas.


Na schauen wir mal in die Transportbedingungen:

"Die nachfolgend aufgeführten Wertpapiere
und anderen Wertgegenstände (Valoren
Klasse II) sind bis zu einem tatsächlichen
Wert von 500 EUR pro BRIEF INTERNATIONAL [Fußnote: Nur in Briefen mit der Zusatzleistung WERT INTERNATIONAL.]
zulässig:
[...]
Kunstgegenstände, Gemälde und Antiquitäten,
Unikate und sonstige Kostbarkeiten
(z. B. Sammlerobjekte, die einen
Sammlerwert besitzen, wie Briefmarken,
Münzen, Figuren)
"
(https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/B_b/Briefe_ins_Ausland/pdf/handlingbroschuere_brief_international_2015.pdf#page=30)

"Unzulässig" (= wegen Wertüberschreitung nicht mehr "zulässig") dürfte bedeuten, daß die Post überhaupt keine Versicherungsleistung schuldet, außer ggfs. dem, was sich aus Weltpostvertrag o.ä. ergibt.

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#2
 Von 
britt77
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort!

Allerdings verstehe ich nicht ganz..

Einschreiben International kann man doch bis 5000 Euro versichern?
In meinem Fall habe ich 2 Euro extra je 100 Euro Wert gezahlt.

https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/wertbrief-international.html

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#3
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

Zitat:
Einschreiben International kann man doch bis 5000 Euro versichern?

für Valoren Klasse I, deine Sachen düften aber als Valoren Klasse II zählen. Und die sind nur bis 500€ zulässig

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
britt77
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 14x hilfreich)

Weltpostvertrag:

Artikel 23

Haftung des Absenders
2. Im Fall von Beschädigung anderer Postsendungen haftet der Absender im gleichen Umfang wie die Postverwaltungen für jede beschädigte Sendung.

3. Der Absender haftet auch dann, wenn die betreffende Sendung durch das Aufgabeamt angenommen wurde.


Artikel 24

Zahlung des Ersatzbetrages

1. Vorbehaltlich des Rückgriffsrechtes gegen die haftende Verwaltung obliegt die Verpflichtung zur Zahlung des Ersatzbetrages und zur Erstattung der Entgelte je nach Sachlage der Aufgabeverwaltung oder der Bestimmungsverwaltung.

2. Der Absender ist berechtigt, seinen Ersatzanspruch an den Empfänger abzutreten. Umgekehrt ist der Empfänger berechtigt, seine Ansprüche an den Absender abzutreten. Der Absender bzw. der Empfänger kann eine dritte Person zur Übernahme des Ersatzbetrages ermächtigen, wenn die jeweiligen inländischen Rechtsvorschriften dies zulassen.

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#5
 Von 
britt77
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Also hätte ich mir die Versicherung sparen können? Was bedeutet dann mein Beleg, wo klar draufsteht dass das Einschreiben mit 800 Euro versichert ist bzw. die Post mit 800 Euro haftet?

Gut, dann bis 500 Euro.. wären immer noch 300 Euro verlust (+ über 30 Euro Versand) aber selbst bis zu den angegebenen 500 Euro möchte die Post nicht haften bzw lehnt das ab.

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#6
 Von 
britt77
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 14x hilfreich)

Es handelt sich übrigens um alte Radioröhren aus einer Sammlung.. und ich weiss nicht in welche Versand-Kategorie diese fallen.

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
dass der Empfänger den Schaden umgehend bei dem Bestimmungspostunternehmen reklamiert hat."


Hat denn der Empfänger den Schaden umgehend beim ausliefernden Versandunternehmen in China nachweisbar reklamiert?

Falls nicht,
Zitat:
meine Rückerstattung an den Käufer,

dann war das ziemlich dumm.

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#8
 Von 
britt77
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat: dass der Empfänger den Schaden umgehend bei dem Bestimmungspostunternehmen reklamiert hat."
Hat denn der Empfänger den Schaden umgehend beim ausliefernden Versandunternehmen in China nachweisbar reklamiert?
Falls nicht,
Zitat:meine Rückerstattung an den Käufer,
dann war das ziemlich dumm.


Hat glaub ich mit "dumm" nichts zu tun!
Wenn ich den Betrag nicht freiwillig zurück überwiesen hätte, hätte er bei Paypal einen Fall eröffnet bzw. das Geld so oder so zurück bekommen.
Er konnte nachweisen dass die Ware beschädigt bzw. nicht wie beschrieben geliefert wurde. Außerdem ging ich davon aus, dass ich als Absender (und Inhaber aller Papiere) mich kümmern muss.
Paypal hätte ihn dann aufgefordert die Ware zurück zu senden und ich hätte beim Zoll erklären - und vor allem Beweisen müssen - dass ich die Ware vorher versendet habe.
Kann ich das nicht bzw. versäumt der Käufer zusätzlich auch noch anzugeben, dass keine baulichen Veränderungen an den Teilen vorgenommen wurde, müsste ich sogar noch Einfuhrsteuern bezahlen.

Inzwischen hat sich die Lage auch wieder geändert.. denn als ich die Post heute erneut anrief bzw. alles nochmals schilderte, hatte ich das Glück, mit einen sehr engagierten Mitarbeiter zu sprechen.. der nämlich fiel aus alten Wolken, wörtlich: "ich arbeite schon ein paar Tage hier aber so etwas habe ich noch nie gehört! Selbstverständlich werden Sie entschädigt. ich kümmere mich darum! Vergessen Sie diese Nachricht die Sie erhalten haben, die ist nämlich schlicht und ergreifend Unsinn".

Und reklamiert hat der Empfänger natürlich nichts. Er hatte sein Geld zurück und damit war der Fall für ihn erledigt.. und wie ich eingangs schrieb, ist er auch nicht mehr erreichbar (was auch irgendwie klar war)..

-- Editiert von britt77 am 12.08.2015 17:11

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#9
 Von 
battlecore
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Was haste denn verschickt? Originale Telefunken EL34 / ECC802S? :grins:

Ich kenn das bei versicherten Paketen so das der Absender das Geld erstattet bekommt weil er ja der Vertragspartner ist. Du hast Geld bezahlt für den Versand eines Paketes, also bist du der Vertragspartner.

Ich musste das selber schmerzlich erfahren als DHL eine Lackmischbank vernichtet hat die sie nach mehrmaligen Zustellversuchen an eine falsche Adresse so stark beschädigt war das sie vernichtet wurde.

Geld habe ich dafür garkeines wiederbekommen. Daraus lernt man. Zum Glück war alles gebraucht und ich habe nicht wirklich viel bezahlt.

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#10
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
aber selbst bis zu den angegebenen 500 Euro möchte die Post nicht haften bzw lehnt das ab


Wie ich schon schrieb, aus den Bedingungen ergibt sich klar, daß solche Ware im Wert über 500 EUR unzulässig ist und damit auch nicht auf 500 EUR gedeckelt versichert, sondern gar nicht versichert ist.

Zitat:
Was bedeutet dann mein Beleg, wo klar draufsteht dass das Einschreiben mit 800 Euro versichert ist bzw. die Post mit 800 Euro haftet?


Daß dies natürlich nur gilt, wenn du dich an die vereinbarten Beförderungsbedingungen hältst.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
britt77
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat:
Was haste denn verschickt? Originale Telefunken EL34 / ECC802S? :grins:


Erstere, noch sealed, 4 Stück ;)

Zitat:
Wie ich schon schrieb, aus den Bedingungen ergibt sich klar, daß solche Ware im Wert über 500 EUR unzulässig ist und damit auch nicht auf 500 EUR gedeckelt versichert, sondern gar nicht versichert ist.


Leider nicht richtig denn nachdem ich meinen Rechtsanwalt beauftragte, kam von der Post ein Entschuldigungsschreiben + Rückerstattung (incl. Begründung dass eine Fehlentscheidung vorlag bzw. selbstverständlich an den Vertragspartner - in dem Fall mich - ausgezahlt wird und ich weder beim Versand noch beim anschließenden Widerspruch irgend etwas falsch gemacht habe)

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#12
 Von 
kader77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind zwar schon Jahre vergangen, jedoch möchte ich mich hier auch einbringen:

Ja, die Post zahlt grundsätzlich nur sehr zögerlich und ungern, deswegen führt kaum ein Weg über einen Rechtsanwalt vorbei ...

Was mich interessiert : 2 € pro 100€ ... sind diese 100 € Zusatzversicherung oder nicht ? Es gibt auch eine Art der Grundversichrung von Einschreiben von ca. 37 € ... Ausschnitt aus der Post-Broschüre: "Und sollte es doch einmal passieren, dass Ihre Sendung den Empfänger beschädigt erreicht oder verloren geht, haften wir hierfür nach Prüfung mit bis zu 30 SZR*
(zzt. 37,20 EUR)"

In meinem Fall will die Post diese 37 € nicht bezahlen ... Somit die Frage : Soll auch mein Weg über einen Anwalt führen ?

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

1. eigenes Problem = eigener Beitrag
2. ohne zu wissen was die Prüfung ergab bzw. was die Begründung ist, wird man die Frage nicht zielführend diskutieren können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich den Betrag nicht freiwillig zurück überwiesen hätte, hätte er bei Paypal einen Fall eröffnet bzw. das Geld so oder so zurück bekommen.


"so oder so" bekommt der Käufer nicht das Geld zurück.
Die Entscheidungen von Paypal nicht rechtlich nicht bindend.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
"so oder so" bekommt der Käufer nicht das Geld zurück.
Die Entscheidungen von Paypal nicht rechtlich nicht bindend.

Defakto bekommt der Käufer das Geld so oder so zurück, da Paypal nach eigenem Ermessen (in der Regel großzügig) eine Rückabwicklung einleitet. Ist ja nicht ihr Geld.

Als Verkäufer kannst Du dann entweder langwierig mit Paypal streiten oder versuchen das mit dem ausländischen Käufer (im originalen Thread in China) juristisch zu klären. Beides ein Zeit- und Geldfresser und bei ergebnisorientierter Betrachtung überwiegend sinnlos.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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