Polizei rufen, um Personendaten aufzunehmen?

17. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)
Polizei rufen, um Personendaten aufzunehmen?

Hallo, ich wurde leider betrogen, habe bei ebay Kleinanzeigen ein Handy gekauft, laut Aussage ohne Mängel, was nur noch Schrottwert hat. (Aussage eines Reperaturdienstes) Darauf angeschrieben antwortet der Verkäufer nicht mehr. Ich habe das Handy an einer Adresse (Wohnung) abgeholt, die er mir genannt hat. Ob er dort gemeldet ist und der Nachname auf der Klingel seiner ist, weiß ich nicht. Ich würde nun gerne Anzeige wegen Betrug bei der Polizei stellen.

Nun ist meine Frage: Wenn ich zu der Adresse gehe und ihn dort antreffe, darf ich dann die Polizei rufen, damit die seine Daten aufnehmen? Werden sie das machen? Wenn man das darf, ruft man die Polizei in dem Fall über den Notruf an?
Danke schon mal für eure Hilfe, bin noch nie in solch einer Situation gewesen oder hatte viel mit der Polizei zu tun.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

ghe docheinfach zur Polizei mache dort eine Anzeige und dabei kannst du auch die genannte Adresse etc angeben, den rest machen die dann schon.

Zitat:
Wenn man das darf, ruft man die Polizei in dem Fall über den Notruf an?
Welche NOTSITUTION wäre denn da gegeben, frag dich das eifach mal ;)

Aber auch mal eine ganz andere Frage, wie könntest du beweisen, dass besagte Mängel nicht erst entstanden sind, seit du das Handy hast?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
der Nachname auf der Klingel seiner ist, weiß ich nicht.

Warum nicht?



Zitat (von abi2015):
Wenn ich zu der Adresse gehe und ihn dort antreffe, darf ich dann die Polizei rufen, damit die seine Daten aufnehmen?

Klar



Zitat (von abi2015):
Werden sie das machen?



In der Regel sind die recht ausgelastet, vermutlich also eher nicht



Zitat (von abi2015):
Wenn man das darf, ruft man die Polizei in dem Fall über den Notruf an?

Da überhaupt kein Notfall vorliegt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Zitat:
gehe docheinfach zur Polizei mache dort eine Anzeige und dabei kannst du auch die genannte Adresse etc angeben, den rest machen die dann schon.


Das ist der richtige Weg...

1x Hilfreiche Antwort

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