Polizei beschuldigt mich zu unrecht mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren zu sein

29. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
MetalMonkey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei beschuldigt mich zu unrecht mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren zu sein



Als ich heute von der Uni heim gefahren bin, habe ich eine Kreuzung überquert, dessen Autoampel auf Grün war. Die Fußgängerampel (REINE Fußgängerampel) in gleicher Richtung war jedoch schon rot. Die Autoampel befindet sich dabei rechts vom Fahrradstreifen, was bedeutet, dass Fahrradfahrer sich nach dieser Ampel richten sollen. Sonst wäre die Fußgängerampel auch mit einem Fahrradsymbol ausgestattet. (Dies soll auch nicht die Frage sein, da ich mir absolut sicher bin nach StVÓ ordnungsgemäß gefahren zu sein.)

Das Polizeiauto befand sich als rechtsbbieger genau in meiner Spur, während ich die Straße überquerte (und behinderte mich sogar über die Straße zu fahren, ohne zu bremsen). Vom Polizeiauto aus war ausschließlich die Fußgängerampel sichtbar.

Als ich im Anschluss von diesem Polizeiauto angehalten wurde, wurde mir vorgeworfen bei roter Ampel über die Straße gefahren zu sein. Im Gespräch erörterte ich dann mehrfach, dass ausschließlich die Fußgängerampel rot gewesen sei, da diese früher auf rot schaltet als die Autoampel und ich somit bei grün über die Ampel fuhr.

Der Polizeibeamte zeigte keinerlei Verständnis und verordnete mir dann eine Vermahnungsgebühr von 30€, wenn ich meine "Tat" einsehen würde. Dummerweise hab ich daraufhin nochmals versucht, ihm den Sachverhalt zu erklären, woraufhin er mir nun eine Anzeige ausgestelt hat mit einem Bußgeld von 60€ und einer Meldung an das Straßenverkehrsamt.

Eingeschüchtert wie ich war und aus Angst, dass meine Strafe noch härter ausfallen würde, sagte ich nichts mehr und gestand auch noch die Tat, die ich eigentlich nicht begangen hatte.

Meine Frage nun: Kann ich mich dagegen nun im Nachhinein noch wehren? Kann ich die Tat im Nachhinein leugnen, nachdem ich diesen Zettel schon unterschrieben habe?

Mir fällt gerade ein, dass ich diesen Anzeigezettel unterschrieb, bevor der Tatbestand überhaupt notiert war. Der Polizeibeamte sagte am Schluss "netterweise", dass er sich Mühe gibt, alles so zu notieren, dass kein schlimmeres Verafhren gegen mich eingeleitet wird. Darf er die Unterschrift von mir fordern, bevor er den Tatbestand auf dem Anzeigeblatt oberhalb überhaupt notiert hat? Wenn ja, kann ich dagegen vorgehen und ist das sinnvoll?

Mir geht es eigentlich ausschließlich um die 60€, die ich als Student wirklich sehr gut für andere Dinge gebrauchen könnte und möchte nicht Rache oder dergleichen üben, weil ich doch bereit bin, dem Polizisten (oder den beiden) für den Fehler zu verzeihen. Ich bin für jede Hilfe dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Eingeschüchtert wie ich war und aus Angst, dass meine Strafe noch härter ausfallen würde, sagte ich nichts mehr und gestand auch noch die Tat, die ich eigentlich nicht begangen hatte.


Also musst Du "nur" 30€ zahlen.

Zitat:
Meine Frage nun: Kann ich mich dagegen nun im Nachhinein noch wehren? Kann ich die Tat im Nachhinein leugnen, nachdem ich diesen Zettel schon unterschrieben habe?


Ja, das kannst Du machen. Wahrscheinliche Folge eines solchen Verhaltens: Bußgeldbescheid über 60€.

Letztlich hast Du das Problem, dass der Polizist Zeuge ist und damit verpflichtet ist wahrheitsgemäß auszusagen. Du bist aber Beschuldigter und darfst somit lügen. Wenn Du also keine besonderen Anhaltspunkte dafür vorbringen kannst, warum der Polizist sich irrt, ist schon ziemlich klar, wem ein Richter glauben würde.

Sollte der Vorwurf tatsächlich unberechtigt sein, hast Du sehr große Chancen, einem Justizirrtum zum Opfer zu fallen.

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#2
 Von 
MetalMonkey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

Dann werde ich wohl "in den sauren Apfel beißen" und den Bußgeldbescheid zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

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