Police Lebensversicherung

29. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Police Lebensversicherung

Hallo,
ich hatte bei der Lebensversicherung um eine Ausfertigung der Police nachgefragt da mir dieselbe nicht mehr vorliegt.
Die Versicherung teilte mir mit, dass auch ihnen die Originalpolice nicht vorliegt, sie könnten mir daher nur einen Ausdruck aus dem Computersystem zuschicken, allerdings wären auf diesem zwar die textlichen Inhalte gespeichert aber nicht die damalige gestalterische Darstellung des Originals.
Es würde sich um eine Reproduktion handeln dessen Ausdruck drucktechnisch (hinsichtlich Sonderzeichen, Fettdruck) nicht das Original nachbildet.

Die Originalpolice wäre nur einmal gefertigt worden.

Ich habe keine Ahnung von dem, was mir da mitgeteilt wurde.
Ich frage als Laie, wäre es für die Versicherung nicht möglich gewesen, die Originalpolice für die dortigen Unterlagen zu kopieren, dann könnte man mir jetzt eine entsprechende Ausgertigung zusenden?

Vielen Dank.

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Bitte mal das eigentliche Problem erläutern?!

Da wir seit geraumer Zeit im 21 Jahrhundert angekommen sind, hat bestimmt keiner mehr Lust sich an eine Schreibmaschine zu setzen, um eine Uraltpolice zu drucken... (kp wie alt deine ist)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von mauba):
Ich frage als Laie, wäre es für die Versicherung nicht möglich gewesen, die Originalpolice für die dortigen Unterlagen zu kopieren,

Klar.

Nur gibt es dazu keine Pflicht.
Genau wie es keine Pflicht gibt, Dir verlorengegangene Unterlagen zu beschaffen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen