Plötzliche Nachzahlungsaufforderung

13. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Elefanti
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Plötzliche Nachzahlungsaufforderung

Hallo, ich habe heute einen Brief von der GEZ im Briefkasten gehabt.
Darin teilt mir die GEZ mit, dass ich am 15.10.2017 einen fälligen Rundfunkbeitrag
zu zahlen gehabt hätte und ich nun innerhalb der nächsten 2 Wochen
die rückständigen Beiträge in Höhe von insgesamt 52,50 € zahlen soll.
Ich muss dazu sagen, dass ich zuvor keinen einzigen Brief an meine jetzige Adresse erhalten habe.
Nun aber Folgendes:
Ich wohnte bis zum 31.08.2017 in einem Studentenwohnheim,
habe dann die Zeit von da an bis zum 01.10.2017 bei meinen Eltern überbrückt und wohne jetzt
mit meinem Partner zusammen in einer Wohnung. In der Zeit im Studentenwohnheim war ich
vom Beitrag befreit, da ich studierte. Die Zeit bei meinen Eltern kann auch nicht gemeint sein,
da diese den Beitrag bereits zahlen. Mein Partner zahlt den Beitrag für unsere jetzige Wohnung
und jetzt weiß ich absolut nicht, woher dieser Beitrag rühren soll. Eine Komplikation ist,
dass der Brief das Datum 1.12.2017 trägt, mir aber erst heute (13.12.2017) zugegangen ist.
Dadurch verknappt sich meine Zeit, eine Lösung zu finden.
Daher erhoffe ich mir hier eine schnelle Hilfe. Wie soll ich reagieren?



-- Editiert von Elefanti am 13.12.2017 18:39

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Du hast dich jedes Mal ordnungsgemäß beim Beitragsservice umgemeldet und den jeweiligen Beitragszahler angegeben?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Elefanti
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe denen meine Adresse gegeben, sonst könnten sie ja keinen Brief schicken.
Ich habe keinen Brief erhalten, in dem sowas abgefragt wurde wie "Falls jemand im Haushalt schon zahlt, dann..".
So einen Brief habe ich z.B. im Studentenwohnheim bekommen. Deswegen kam mir jetzt nicht in den Sinn, dass die Leute vielleicht nicht wissen, dass hier 2 Leute wohnen, von denen einer schon zahlt. Wie gesagt ich hatte keinen Vorgängerbrief.
Dieser jetzt ist aber mit "Zahlungserinnerung" überschrieben. Ich weiß nicht so recht.. ich werde wahrscheinlich morgen anrufen.. vielleicht kann mir jemand weiterhelfen..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119424 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Elefanti):
Wie soll ich reagieren?

Gar nicht.
Denn die GEZ wurde 2013 aufgelöst, kann daher gar keine Forderungen stellen für 2017. Vermutlich also Betrüger die das noch nicht mitbekommen haben.



Wenn der Brief vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" gekommen wäre, sähe das natürlich anders aus...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Teile dem Beitragsservice die Nummer des jeweiligen Zahlers mit und die Sache sollte sich klären

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Elefanti
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Okey, die Sache hat sich geklärt. Die hatten nicht die Info, dass schon jmd zahlt.. also nichts Dramatisches

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Denn die GEZ wurde 2013 aufgelöst, kann daher gar keine Forderungen stellen für 2017. Vermutlich also Betrüger die das noch nicht mitbekommen haben.
...


Wird Dir nicht langsam langweilig, immer den gleichen Text zu posten?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119424 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Wird Dir nicht langsam langweilig

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
shorty123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr. Zur Zeit sind Fakebriefe im Umlauf mit Zahlungsaufforderungen......nicht beachten und in den Papierkorb damit!

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von Elefanti):
In der Zeit im Studentenwohnheim war ich
vom Beitrag befreit, da ich studierte.

-- Editiert von Elefanti am 13.12.2017 18:39


Hierzu einige Fragen:

Haben Sie "nur" studiert, oder auch BAföG erhalten?

Wenn Sie BAföG erhalten haben: Haben Sie eine Befreiung beantragt (und wurde Ihnen diese bewilligt)?

Ich frage deshalb, um auszuschließen, dass Sie denken automatisch befreit gewesen zu sein, nur weil Sie ggf. eine entsprechende Voraussetzung erfüllt haben.

Dies nämlich nicht der Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Dies nämlich nicht der Fall. Völlig richtig. Allerdings wurden inzwischen sehr großzügige Regelungen zur rückwirkenden Befreiung eingeführt - war er also Bafög-Empfänger und hat keinen Befreiungsantrag gestellt, ließe sich das Problem auch noch lösen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort


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