Plötzliche Beratung´s Gebühr am Telefon

8. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Darween
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Plötzliche Beratung´s Gebühr am Telefon

Person A ist schon lange Zeit beim Tierarzt X. Person A hat auch schon sehr viel Geld für seinen Hund beim Tierarzt gelassen. Ab und zu ruft Person A beim Tierarzt an, da er die ein oder andere Frage bezüglich der verabreichten Medikamente, diagnostizierten Krankheiten, oder mal eine Nachfrage zu einer Futtermittel Unverträglichkeit hat. Plötzlich und ohne Vorankündigung verlangt die Tierärztin 27 Euro als Telefon Beratungsgebühr.
Diese wurde aber nie vorher erwähnt oder auch nur berechnet.
Tierarzt X droht nun mit einem Mahnbescheid und einer Pfändung.
Hat diese Rechnung nun wirklich eine Rechtliche handhabe ?
Wie ist hier die Rechtslage?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Hausärzte z.B. dürfen ja auch eine telefonische Beratung abrechnen. Warum sollten Tierärzte das nicht dürfen?
Gut, 27 Euro finde ich jetzt auch etwas viel. Aber ich weiß ja auch nicht, wie oft Du da angerufen hast und wie lange gesprochen mit der Tierärztin.

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Gebührenordnung für Tierärzte (Tierärztegebührenordnung - GOT)

In der Rechnung sollte mehr stehen, was man auch nachprüfen kann. z.B.

Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung (auch schriftlich oder fernmündlich) 6,29 Euro
Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes.



-- Editiert von Retels am 08.03.2017 13:19

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Darween
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Angerufen wurde wie geschreiben, bei nachfragen nach bezahlter behandlung. wegen gennerellen fragen wurde selten aungerufen, jedoch waren die gespräche nie länger wie 5 Minuten.

Ich verstehe das Tierärzte etc. auch etwas verdienen wollen, das ist kar. Aber muss so etwas nicht im vorraus angekündigt werden ? imherhin wäre der bertag ja auch laut gebührenverordnung viel zu hoch.

-- Editiert von Darween am 08.03.2017 15:14

-- Editiert von Darween am 08.03.2017 15:15

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Darween):
Aber muss so etwas nicht im vorraus angekündigt werden ?

Wurde es ja, durch die Gebührenordnung.
Bei bei Berufen die eine gesetzliche Vergütung haben (Anwälte, Ärzten, Archtekten) reicht es laut Gesetzgeber aus, wenn diese veröffentlicht werden.



Zitat (von Darween):
imherhin wäre der bertag ja auch laut gebührenverordnung viel zu hoch.

Was genau steht denn in der Rechnung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Darween
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine schirftliche rechnung exestiert nicht. Dies war die Telefonische aussage und das dies nun auch in der Akte sthet

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jährlich
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Rechnung bei einem Tierarzt habe ich noch nicht erhalten und habe schon einige tausend Euro dort gelassen.
27 Euro für einen Tierarzt ( kommt auf das Tier an ) ist eine normale Gebühr.
3min. beim Tierarzt (guten TA) für ein Kleintier sind 20-25 Euro normal.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von jährlich):
Eine Rechnung bei einem Tierarzt habe ich noch nicht erhalten und habe schon einige tausend Euro dort gelassen.
27 Euro für einen Tierarzt ( kommt auf das Tier an ) ist eine normale Gebühr.
3min. beim Tierarzt (guten TA) für ein Kleintier sind 20-25 Euro normal.


Ich bekomme immer eine Rechnung.
Dem Rest stimme ich zu. Mit um die 30 Euro ist man eigentlich immer dabei. Wobei mein Tierarzt jetzt nicht alles abrechnet. Wenn ich vorher zur Untersuchung da war und dann telefonisch oder ohne Tier in der Praxis nur nochmal einen Rat möchte wegen der Medikamente und weitere Medikamente bestellen oder so, dann bezahl ich nur die Medizin. Aber wir wissen ja hier nicht, wie oft man angerufen hat.
Ich würde eine Rechnung verlangen. Wenn man seit dem letzten Praxisbesuch 5 mal oder was angerufen hat und diese 5 Gespräche abgerechnet werden, find ich 27 Euro mehr als angemessen. Für nur einen Anruf fänd ich es eindeutig zu viel. Obwohl ich auch da dann bezahlen würde, statt mich zu streiten, und mir einfach einen neuen Tierarzt suchen.

-- Editiert von Yogi1 am 08.03.2017 22:15

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Darween):
Eine schirftliche rechnung exestiert nicht.

Dann würde ich mal abwarten, was genau dort drin steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jährlich
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Ich bekomme immer eine Rechnung.

Ich habe auch nie eine Rechnung verlangt und bin mit der Arbeit des TA, also auch mit dem Umgang meiner Tiere und meiner gestellten Fragen sehr zu frieden.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat:
Eine schirftliche rechnung exestiert nicht. Dies war die Telefonische aussage und das dies nun auch in der Akte sthet


Ich vermute hier mal, dass der TA etwas genervt ist, von häufigen -wenn auch kurzen- Anrufen. Wenn das viele Kunden tun, hängt der Arzt vermutlich keinen unerheblichen Zeitraum am Telefon und verdient nix! Also nehme ich an, dass es hier die Grenzen sprengt und deshalb wurde eine Gebühr erhoben. Scheinbar ab sofort, denn bisher ging das kostenlos?

Zitat:
Person A hat auch schon sehr viel Geld für seinen Hund beim Tierarzt gelassen.

....und der TA hat schon viel Wissen und Zeit in den Hund gesteckt...

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