Phönix Kapitaldienst GmbH ist pleite - was nun?

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Was ist bei der Phönix Kapitaldienst GmbH passiert?

Von Rechtsanwalt Axel Pabst

Seit dem vergangenen Wochenende steht eine weitere Firmenpleite am so genannten Grauen Kapitalmarkt fest. Dieses Mal scheint es mehr Anleger als je zuvor zu erwischen und es geht wohl um eine beträchtliche Schadenssumme von 600 Mio. Euro.

Rechtsanwalt Pabst beantwortet hier die wichtigsten Fragen geschädigter Anleger (Stand 17.03.2005)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Frankfurter Anlagefirma Phoenix Kapitaldienst GmbH am 11. März 2005 den weiteren Geschäftsbetrieb untersagt. (Diese Gesellschaft ist nicht zu verwechseln mit der in Köln ansässigen Phoenix Trust AG beziehungsweise Phoenix Trust E&L Asset Management AG). Nach Aussagen des BaFin hat es "Unklarheiten" über den Verbleib von Anlegergeldern gegeben. Bei den Investitionen der Firma sei ein erheblicher Verlust entstanden. Die Frankfurter Finanzfirma selbst spricht nach Angaben der Süddeutschen Zeitung von einem Schaden bis zu 600 Millionen Euro und etwa 30.000 Geschädigten.

Ist das Geld der Anleger vernichtet?

Das kann zum jetzigen Zeitpunkt noch niemand sagen. Zum einen ist noch völlig unklar, was mit dem Anlagekapital geschehen ist: Wurde es durch Spekulationsverluste vernichtet? Oder wurde es rechtswidrig beiseite geschafft?

Gibt es ein Insolvenzverfahren und was ist das?

Das Insolvenzverfahren ist die Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Bisher ist am Amtsgericht Frankfurt lediglich ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist allein der Insolvenzverwalter zur Verfügung über das Vermögen berechtigt. Die Phoenix GmbH kann gemäß § 81 InsO keine Verfügungen mehr treffen. Es kommt dann zu einer ersten Gläubigerversammlung, bei der der Insolvenzverwalter über die Vermögenslage berichtet. Das noch vorhandene Vermögen heißt „Insolvenzmasse". Im Wege der Verwertung dieser Masse werden die Gläubiger daraus nach der gebildeten Quote befriedigt.

Gibt es einen Sicherungsfonds und was ist das?

Nach eigenen Angaben war die Phönix Kapitaldienst GmbH Mitglied in der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierunternehmen. Nachdem das BaFin am 15.03.2005 den festgestellt hat, dass der Entschädigungsfall eingetreten ist, beginnt nun das Entschädigungsverfahren.

Wird es eine Sammelklage geben?

Nein. Das Deutsche Rechtssystem kennt bis heute keine Sammelklage. Die Zivilprozessordnung sieht lediglich das Institut der „Streitgenossenschaft" vor, was sich aber bei einer so großen Zahl der Geschädigten nicht als praktikabel erweist. Anwälte und Gerichte erfahren das gerade leidvoll im Prozess gegen die Deutsche Telekom AG am Landgericht Frankfurt.

Wer kann denn verklagt werden?

Bis heute kann noch niemand sagen, wer sich pflichtwidrig verhalten hat. Eine Klage gegen die Phönix GmbH wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich sein. Eine Klage gegen betrügerische Mitarbeiter ist nur sinnvoll, wenn deren Betrug nachweisbar ist und diese über Geld verfügen, mit dem sie die Klageforderung zahlen können. Ob eine Klage gegen die Wirtschaftsprüfer erfolgversprechend ist, kann zum heutigen Zeitpunkt noch niemand sagen.

Lohnt es sich, auch gegen meinen Anlagevermittler vorzugehen?

Grundsätzlich ist in Fällen des Kapitalanlagebetrugs eine Haftung des Vermittlers wegen fehlerhafter Anlageberatung stets zu prüfen. Im Fall der Phönix Kapitaldienst GmbH waren allerdings die Risikohinweise in den Prospekten und Antragsunterlagen so eindeutig, dass eine Vermittlerhaftung nur dann in Betracht kommt, wenn der Vermittler dies arglistig verschwiegen oder gar etwas Gegenteiliges behauptet hat. Wenn Sie möchten, dass wir auch Ansprüche gegen Ihren Vermittler prüfen, so müssen Sie uns entsprechende Anhaltspunkte für eine Falschberatung mitteilen.

Soll ich einer Anlegerschutzgemeinschaft beitreten?

Hiervon kann ich nur abraten. Denn aus der Vergangenheit wissen wir, dass dubiose „Anlegergemeinschaften" die Geschädigten mit Mitgliedsgebühren erneut abkassiert haben, ohne entsprechende Gegenleistungen zu erbringen. Teilweise wurden diese Gemeinschaften sogar von Vermittlern initiiert, um ihrer eigenen Haftung zu entkommen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, müssen Sie keinem Verein o.ä. beitreten!

Wo finde ich anwaltliche Hilfe?

Anwaltliche Hilfe finden Sie hier bei www.123recht.de und bei www.phoenix-opfer.de .

Wer steckt hinter dieser Internetseite „Phönix-Opfer"?

Wir sind die Rechtsanwaltskanzlei Dr. von Haldenwang, Pabst & Koll. und haben uns vor mehreren Jahren auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert. Unser Ziel ist es, möglichst viele Geschädigte zu vertreten, damit wir mit „geballter Kraft" und mit „einer Stimme" für die Anleger auftreten können.

Warum sollte ich jetzt einen Rechtsanwalt einschalten?

Grundsätzlich ist es auch möglich, seine Ansprüche als Geschädigter selbst geltend zu machen. Wenn Sie sich im Klaren darüber sind, ob Sie Ihre Anlage kündigen wollen, wie Sie die Gegenseite in Verzug setzen, wie Sie Ihre Ansprüche beim Sicherungsfonds geltend machen und wie Sie Ihre Rechte in einem eventuellen Insolvenzverfahren wahren.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Rechtsanwälte?

Das muss in jedem Einzelfall abgeklärt werden und richtet sich nach den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Rechtsschutzbedingungen (ARB).

Kann ich die Beauftragung der Rechtsanwälte auch davon abhängig machen, ob die Rechtsschutzversicherung Deckungszusage erteilt?

Dies ist zwar grundsätzlich möglich, muss dann aber schriftlich vereinbart werden. Zudem wird Ihnen der Anwalt dann auf jeden Fall die Kosten der Deckungsanfrage in Rechnung stellen – auch wenn die Versicherung im Ergebnis den Fall nicht decken sollte.

Kann mir die Einschaltung eines Rechtsanwalts die Rückzahlung meines Kapitals garantieren?

Nein. Das kann niemand!

Fallen die Gebühren der Rechtsanwälte auch an, wenn mein Geld nicht gerettet werden kann?

Ja. In Deutschland ist es für Anwälte verboten, erfolgsabhängige Honorare zu vereinbaren. Sollte der Anwalt in Ihrem Fall den Rechtsstreit gewinnen, so haben Sie einen Erstattungsanspruch gegenüber der Phönix GmbH, dann muss diese die Kosten tragen. Aber niemand kann Ihnen versprechen, dass dann dort noch Geld vorhanden ist.

Wichtige Internetadressen in diesem Fall:


Axel Pabst, Rechtsanwalt
http://www.vonhaldenwang.de