Pflichtteilsanrechnung

2. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Nobamedo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsanrechnung

Hallo, es wird sicherlich ein wenig lang und kompliziert.

Mein Opa hat mit meiner Oma ein Berliner Testament gemacht in dem mein Vater (einziges Kind) als Schlußerbe stand. Meine Oma ist 1974 gestorben.

Mein Opa hat dann 1976 neu geheiratet und das Testament angefochten. Das hat nicht geklappt da er die 1-Jahresfrist nicht eingehalten hat. Er hat dann neue Testamente gemacht wo drin mein Vater nur Pflichtteil und mein Bruder und ich Erben sein sollten. Dies war ja nicht rechtens.

Mein Vater ist 1998 verstorben. 2008 hat mein Opa wieder ein neues Testament gemacht, mein Bruder und ich keine Erben mehr. Seine Frau Vorerbin und 3 Cousinen Nacherben. Bis hierhin ist mir alles klar und logisch. Er durfte ein neues Testament machen da mein Vater vorverstorben war und wir Kinder im ersten nicht genannt wurden.

Nun habe ich meinen Pflichtteil angefordert. Mwin Opa ist November 2009 gestorben. HEUTE habe ich Nachricht vom Gegenanwalt das mein Vater zu Lebzeiten 50.000,- Euro mit Anrechnung auf den Pflichtteil bekommen hätte.

Wie kann das sein? Er war doch bis zu seinem Tode Nacherbe und nicht Pflichtteilsberechtigter. Oder verstehe ich hier was falsch? Das erste Berliner Testament ist doch nur ausser Kraft gesetzt weil er vorverstorben ist.

Es wurden ganz merkwürdige Rechnungen gemacht. Beweise für diese Zahlungen habe ich nicht erhalten und meine Mutter weiß von nichts.

Kann mir jemand helfen?

LG
Nicole

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Wie kann das sein?


Keine Ahnung, aber dazu muss es ja wohl einen Vertrag geben, der auch von Deinem Vater untershrieben wurde. Ansonsten könnte der Anwalt ja viel behaupten.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Berliner Testament kann nicht verhindern, dass ein Erbe seinen Pflichtteil fordert und auch bekommen muss.
Das Berliner Testament ist aber meistens so formuliert - der Schlusserbe erhält alles, außer wenn er beim Erstversterbenden auf seinen Pflichtteil pocht, dann erhält er auch beim Letztversterbenden nur noch einen Pflichtteil.
Im Grunde genommen soll die Klausel - gierige - Erben davon abhalten, schon beim ersten Tod die Hand aufzuhalten.

Vielleicht hat dein Vater ja damals seinen Pflichtteil beim Tod der Mutter eingefordert - und deswegen die Testamentsänderung zu deinen/Schwester-Gunsten.

Und warum sollte er es seiner Frau sagen, wenn er sich davon einen schönen Lenz gemacht hat?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen