Hallo Forumsteilnehmer,
Ich finde nirgendwo im Netz die Berechnung der Abschmelzungszeiten bei Pflichteilsansprüchen. Es wird nur mit Jahreszahlen aber nicht mit Laufzeiten kommentiert. Beispiel Schenkung 15.12.2009 ist dann am 1.1.2010 bereits 1 Jahr der Abschmelzung rum? Also nur noch 90 Prozent vom Pflichtteil? Oder ist erst am 15.12.2010 das erste Jahr der Abschmelung erreicht. Da dann genau ein Jahr vorbei ist. Weis jemand wo im Gesetz genau die Berechnungsformel nachvollziebar steht?
Danke für Eure Aufmerksamkeit.
Pflichtteilergänzungsansprüche Berechnung der 10 Jahre für die Abschmelzung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Das steht doch klar im Gesetz:
Zitat:Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
(1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.
(2) Eine verbrauchbare Sache kommt mit dem Werte in Ansatz, den sie zur Zeit der Schenkung hatte. Ein anderer Gegenstand kommt mit dem Werte in Ansatz, den er zur Zeit des Erbfalls hat; hatte er zur Zeit der Schenkung einen geringeren Wert, so wird nur dieser in Ansatz gebracht.
(3) Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt.
Vielen Dank lieber Yogi für deine Antwort die mir aber leider nicht weiterhilft und meine Frage nicht beantwortet. Vieleicht wäre ein beispiel Hifreich.
Den Gesetzes Text kenne ich auch aber es steht eben nicht drin wann das erste Jahr beginnt und wann es endet. Es sei denn das das Wort innerhalb die Einschränkung ist die ich suche. Obwohl das auch unsinnig ist da ich bei Vertragsabschluß im Dezember für einen Artikel mit 1 Jahr Garantie der Händler in den AGB schreib das Mängel innerhalb der Garantiezeit im ersten Jahr gemeldet werden müssen. Die Garantie würde dann am 1.1 vorbei sein.
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Wie kommst Du denn auf sowas? Ein Jahr ist ein Jahr. Beim Erbe eben ab Datum, wo z.B. eine Schenkung ins Grundbuch eingetragen wurde.
Bei anderen rechtlichen Fristen ist z.B. auch ein Monat ein Monat. Bist Du da auch der Ansicht, dass man nur paar Tage Zeit hat, wenn einen ein wichtiges Schreiben am 28. erreicht? Und der Monat ist dann ja schon um und man hat nur noch bis zum 1.?
Hallo Yogi, Du bist wohl genau so eine Nachteule wie ich.
Aber zurück zur Frage.
Um einen dummen Menschen(ich meine mich) zu erklären wie gerechnet wird wäre ein Beispiel hilfreich. Schenkung 12/2010
Erbfall 2/2016. Wieviel Jahre sind das für die Berechnung der Abschmelzung?
Danke für deine Geduld und Aufmerksamkeit.
Man muss vom Erbfall rückrechnen, um zu bestimmen in welchem Jahr die Schenkung erfolgt ist. Für die Beispielsdaten bedeutet dies:
1. Jahr vor Erbfall von 02/2015 bis 02/2016 = volle Berücksichtigung
2. Jahr vor Erbfall von 02/2014 bis 02/2015 = Berücksichtigung zu 9/10
3. Jahr vor Erbfall von 02/2013 bis 02/2014 = Berücksichtigung zu 8/10
4. Jahr vor Erbfall von 02/2012 bis 02/2013 = Berücksichtigung zu 7/10
5. Jahr vor Erbfall von 02/2011 bis 02/2012= Berücksichtigung zu 6/10
6. Jahr vor Erbfall von 02/2010 bis 02/2011 = Berücksichtigung zu 5/10
Damit erfolgte die Schenkung im 6. Jahr vor der Erbschaft und ist zur Hälfte zu berücksichtigen.
Danke jetzt habe ich es verstanden. Ich habe von 2 Anwälten 2 unterschiedlich Antworten bekommen.
Ein Beispiel sagt mehr als Tausend Worte. Nochmals besten Dank für die Erschüpfende Antwort.
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