Hallo Forum,
folgendes Beispiel:
A und B erben zu ungleichen Teilen und treffen nach der Erstellung des Erbscheins eine schriftliche Vereinbarung, wie der Nachlass zu verteilen ist, weil zum Nachlass auch Werte gehören, die nicht im Testament aufgeführt. Bei der Aufteilung stellt sich sich heraus, daß die angenommenen Werte nicht den Realitäten entsprechen, so daß B weniger als den Pflichtteil erhält.
Kann B nach den neuen Erkenntnissen trotz der Vereinbarung einen Pflichtteilergänzungsanspruch stellen?
Pflichtteilergänzungsanspruch im Nachherein einforderbar?
27. August 2015
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Frage vom 27. August 2015 | 11:52
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 6x hilfreich)
Pflichtteilergänzungsanspruch im Nachherein einforderbar?
Testament oder Erbe?
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