Pflichtteilberechnung - Gütergemeinschaft

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
robert170468
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Pflichtteilberechnung - Gütergemeinschaft

frau a ist verheiratet mit b , und hat einen sohn c aus erster ehe. a und b haben den güterstand der gütergemeinschaft im ehevertrag vereinbart und ein berliner testament.
wenn frau a stirbt , wie hoch ist der pflichtteil für sohn c , und wie wird dieser errechnet?
aus vermögen von a, oder aus vermögen von a und b ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Wenn hier tatsächlich per Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbart wurde und nicht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt, dann wird der Pflichtteil aus der Hälfte des gemeinsamen Vermögens der Eheleute berechnet. Er beträgt davon 25%.

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#2
 Von 
robert170468
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für deine Antwort

bei diversen Pflichtteilrechnern im Internet, bekommt man als Antwort ,das der Pflichtteil bei Gütergemeinschaft für den Sohn 3/8 sein sollte.???

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Dann hast du anscheinend nicht richtig recherchiert.

Die Antwort von hh ist korrekt.

#aus vermögen von a, oder aus vermögen von a und b ?#
Wie das Wort Gemeinschaft" schon sagt, ist das Vermögen gemeinschaftlich. Angenommen ein Ehegatte ist Eigentümer einer Immobilie, dann wird im Grundbuch eingetragen(wenn das Grundbuchamt Kenntnis vom Ehevertrag erlangt) a + b - zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft -.

Weiter sollte der Ehevertrag genau betrachtet werden. Bei fortgesetzter Gütergemeinschaft gehört der Anteil des Erblassers nicht zumm Nachlass. Vererbt wird dann nur das Vorbehalts- und Sondergut.



-- Editiert am 09.01.2011 12:50

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#4
 Von 
robert170468
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo

und warum bekomme ich hier 37,5%

http://www.pflichtteilrechner.de/pflichtteil_berechnen_pflichtteil_rechner_hinweise.html

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bzw in der tabelle 3/8


http://www.groll-gross-steiner.de/erbrecht-erbschaftssteuerrecht/service/pflichtteilsberechnung.html





-- Editiert am 23.01.2011 10:26

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#5
 Von 
robert170468
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

auch hier ist bei gütergemeinschaft von 3/8 die rede

http://www.ndeex.de/erbrecht/download/Pflichtteilsrecht_-_Notanker_der_Enterbten,_aber_nicht_immer_segensreich.html

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ich korrigiere meine erste Antowrt. Die Angabe 3/8 ist richtig.

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