Pflichtteil trotz Hausverkauf?

12. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nadinchen001
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil trotz Hausverkauf?

Es geht um das Haus meiner Oma (ist noch am leben). Sie hat 3 Kinder und weiß genau, dass 2 von Ihnen nach dem Tod auf einen verkauf bestehen werden. Da Sie Angst hat, dass das Haus in falsche Hände kommt, haben wir uns nun überlegt, dass ich meiner Oma das Haus abkaufe und Ihr ein Wohnrecht auf lebzeiten gebe.
Nun meine Frage:

Habe ich nach dem Kauf des Hauses irgendetwas mit dem Pflichtteil zu tun? Bzw.: Muss ich die 3 Kinder nach dem Tod ausbezahlen? Hat dann keiner mehr ein Anspruch auf das Haus?

Bin für jede Tipp's und für jeden Rat sehr dankbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.05.2010 10:45:34
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 23x hilfreich)

Wenn mich nicht alles täuscht, wird der Pflichtteil bzw. das Erbe aus dem errechnet, was deine Oma zum Zeitpunkt ihres Ablebens hat(te).

Wenn Oma nun das Haus verkauft - an dich oder den Papst persönlich - hat sie es doch nicht mehr, wenn sie in ferner Zukunft stirbst!

Das Geld aus dem Verkauf, sofern dann noch was davon vorhanden sein sollte, wird Erbmasse sein.
Vielleicht macht sie aber auch eine Weltreise und haut alles auf den Kopf!!

Ich wünsche deiner Oma ein langes und gesundes Leben.

Persönlich finde ich es immer sehr traurig, wenn die möglichen Erben sich zu Lebzeiten des Erblassers schon Gedanken über das Erbe machen. Für mich wirkt es, als könne man gar nicht abwarten bis jemand stirbt, der was hat!!

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"Etwas gelesen, etwas durch das Leben gelernt und ganz viel Subjetivität"

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Wenn der Kaufpreis angemessen ist und auch tatsächlich fließt, dann haben Deine Geschwister keine Ansprüche gegen Dich. Allerdings fließt der Kaufpreis natürlich in das Erbe ein und wird entsprechend verteilt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Lasst euch von einem Notar beraten, es gibt auch den Verkauf auf Leibrentenbasis (das hängt sicher auch vom Alter deiner Oma ab). D.h., du zahlst ihr monatlich eine bestimmte Summe und erhälst dann das Haus automatisch nach ihrem Tod.
Hier ist dann eventuell zu berücksichtigen, dass die Erben sich darauf berufen werden, dass es sich um eine Schenkung handelte.
Die Oma kann dir das Haus auch schenken und dann sollte sie im Testament natürlich dich als Alleinerbin einsetzen. Das reduziert den Pflichtteilsanspruch der Kinder dann schon mal um 50 %. Jedes Jahr, dass sie nach der Schenkung noch lebt, reduziert sich der Wert der Schenkung dann erneut um 10%.
Hier fällt dann für dich allerdings auch Schenkungssteuer an.
Überlege also für dich genau, ob du dir finanziell das Haus leisten kannst.
Ein Verkauf zu einem Gefälligkeitspreis wäre auch problematisch.


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"sika0304"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Die Oma kann dir das Haus auch schenken und dann sollte sie im Testament natürlich dich als Alleinerbin einsetzen.#
???

#Das reduziert den Pflichtteilsanspruch der Kinder dann schon mal um 50 %.#
???

#Jedes Jahr, dass sie nach der Schenkung noch lebt, reduziert sich der Wert der Schenkung dann erneut um 10%.#
Nicht unbedingt (Wohnrecht).



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1x Hilfreiche Antwort

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