Pflichtteil auszahlen

2. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
waltraud.ernst@tiscali.co.uk
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil auszahlen

hallo,
wenn ein elternteil stirbt und der andere alleinerbe wird, und eines der kinder nur den pflichtanteilanspruch hat, muss der ueberlende alleinerbe den pflichtanteil sofort auszahlen, oder wird dieser erst faellig, wenn der alleinerbe gestorben ist?
danke fuer antworten.
waltraud

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Es muss nur der Pflichtteil vom Nachlass des bereits verstorbenen Elternteils ausgezahlt werden - ein Pflichtteil vom Nachlass des noch lebenden Elternteils kann nicht gefordert werden.

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#2
 Von 
waltraud.ernst@tiscali.co.uk
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

danke, herr mcneubert :) :)
wissen sie auch _wann_ der pflichtteil vom nachlass des verstorbenen elternteils ausbezahlt werden muss? unmittelbar nach dem tod oder gibt es eine minimum/maximum frist?
waltraud

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#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Fristen gibt es da eigentlich nicht - der Anspruch auf den Pflichtteil besteht mit dem Tod. Aber eine sofortige Auszahlung ist ja meistens schon praktisch nicht möglich - erst muss der genaue Wert des Nachlasses ermittelt werden - mit einem Rechtsanwalt können sie die Auszahlung sicher noch etwas weiter hinausschieben...

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#4
 Von 
waltraud.ernst@tiscali.co.uk
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

nochmals danke - ich werde da wohl demnaechst auf sie zurueckkommen muessen.
beste gruesse
waltraud

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#5
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Wieder einer meiner Auffassung nach regelreche Schande von einer Anfrage wie man noch zu Lebzeiten eines Elternteils an das Geld von einem sogenannten Pflichteil eines schon verstorbenen Elternteils kommen kann.

Sie sollten sich etwas Schämen.

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#6
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

info-neugierde hatte am 07.01.04 einen schlechten Tag

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#7
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

vor allen Dingen hat er mal wieder nicht verstanden worum es hier ging denn Waltraud muß den Pflichteil zahlen und nicht sie will den Pflichtteil einklagen.
Erst lesen dann denken und dann schreiben

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