Hallo,
kann mir jemand in folgender Sache nen Rat geben.
Mein Opa ist gestorben und kurz dananch mein Vater, Somit bin ich und meine Schwester in die Erfolge gerückt. Nun steht uns ein Pflichtteil zu, den will unsere Oma uns auch auszahlen.
Folgendes Schreiben soll ich nun unterzeichnen:
"Ich, xxx, bestätige, dass mit Zahlung des Betrages in der höhe von xxx (entspricht 1/16) sämtliche Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsansprüche von dem am xx.xx.xx verstorbenen xxx abgegolten und erldigt sind.
Die Zahlung erfolgt auf folgendes Konto:
"
Versteh ich das richtig, dass ich damit nur den erhalt des Pflichtteils bestätige, aber ich damit nicht auf das spätere Erbe, sprich wenn meine Oma stirbt, verzichte?
Oma und Opa haben nämnlich ein Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und als Schlusserben meinen Vater (nun, mich und meine Schwester) und dessen Bruder.
Ebenfalls wollte ich wissen, ob eine nachträgliche Änderung des Berliners Testements, sprich z.B. eine Enterbung meines Vaters (mich und meiner Schwester) durch meine Oma möglich ist?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Pflichtteil Auszahlung, schriftliche Bestätigung?
23. März 2015
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Frage vom 23. März 2015 | 10:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 18x hilfreich)
Pflichtteil Auszahlung, schriftliche Bestätigung?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. März 2015 | 17:16
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4507x hilfreich)
Zitat:Versteh ich das richtig, dass ich damit nur den erhalt des Pflichtteils bestätige, aber ich damit nicht auf das spätere Erbe, sprich wenn meine Oma stirbt, verzichte?
Ja.
Zitat:Ebenfalls wollte ich wissen, ob eine nachträgliche Änderung des Berliners Testements, sprich z.B. eine Enterbung meines Vaters (mich und meiner Schwester) durch meine Oma möglich ist?
Im "Normalfall" kann der Testierer das Testament nicht mehr ändern, das kommt allerdings auf den genauen Wortlaut des Testaments an; ebenso kommt es darauf an, ob eine "Strafklausel" im Testament steht.
#2
Antwort vom 23. März 2015 | 17:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 18x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort.
Das Testament lautet wie folgt und beinhaltet meiner Meinung nach keine Strafklausel:
"Unser letzter Wille.
Hiermit setzen wir uns gegenseitig als alleinige Erben unseres gesamten Vermögen ein. Erst nach ableben des letzt verbliebenen soll das verbliebene Vermögen auf gleiche Teile an unsere zwei Kinder
xxx und
xxx
aufgeteilt werden.
Unterschrift + Datum von Oma und Opa"
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#3
Antwort vom 23. März 2015 | 22:22
Von
Status: Unbeschreiblich (47613 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Erst nach ableben des letzt verbliebenen soll das verbliebene Vermögen auf gleiche Teile an unsere zwei Kinder
xxx und
xxx
aufgeteilt werden.
Dein Vater ist aber bereits verstorben und kann daher nicht Schlusserbe werden. Die Bindung an das Berliner Testament gilt nicht soweit, dass Ihr zwingend Ersatzerben Eures Vaters werdet. Durch den Tod Eures Vaters könnte die Oma über den Erbteil Deines Vaters neu testieren, wenn sie wollte.
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