Hallo liebe Mitglieder,
ich habe eine Frage zum Pflichtteil - gehören Hausrat und persönliche Gegenstände dazu?
Wenn ja, kann der Erblasser per Testament diese Sachen an bestimmte Personen vererben?
Es handelt sich um Sachen von geringem Wert, das meiste wird wohl entsorgt werden.
Es geht nur darum, nicht jede Gabel einzeln aufführen zu müssen, da die pflichtteilberechtigte Person wegen allem klagen wird. Da geht es nicht um Werte, sondern um Hass.
Wie kann man das in einem Testament regeln?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Pflichtteil , Hausrat, persönliche Sachen
16. April 2018
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Frage vom 16. April 2018 | 18:14
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 2x hilfreich)
Pflichtteil , Hausrat, persönliche Sachen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 16. April 2018 | 18:56
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:ich habe eine Frage zum Pflichtteil?
Einen Pflichtteilsanspruch (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar) hat der Berechtigte, wenn dieser "enterbt" wurde.
Zitat:- gehören Hausrat und persönliche Gegenstände dazu
Nein, der Pflichtteilsanspruch ist immer ein Anspruch in bar.
Zitat:Wenn ja, kann der Erblasser per Testament diese Sachen an bestimmte Personen vererben?
Ja.
#2
Antwort vom 17. April 2018 | 09:05
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 35x hilfreich)
Zitat:Zitat:
Zitat:- gehören Hausrat und persönliche Gegenstände dazu
Nein, der Pflichtteilsanspruch ist immer ein Anspruch in bar.
der Hausrat wird aber angerechnet.
Der Erblasser kann diese Dinge per Testament an andere vererben,
der Enterbte hat keinen Anspruch auf bestimmte Gegenstände,
der Wert ist bei der Berechnung des Pflichtteil-Anspruchs dennoch zu berücksichtigen,
der Anspruch ist in Geld auszubezahlen.
Das gilt wohl auch für die einzelne Gabel, so sie von Wert ist, es könnte ja eine goldene sein,
im Zweifel, also im Streitfall, glaube ich nicht, dass es dem Erben obliegt darüber zu urteilen, ob der Hausrat einen geringen Wert hatte, siehe auch BGB § 2314 , Auskunftspflicht des Erben
-- Editiert von Patience! am 17.04.2018 09:11
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