Pflichtfortbildungen bei 450 € Anstellung

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
nurse2016
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtfortbildungen bei 450 € Anstellung

Hallo,

ich arbeite als Krankenschwester auf 450 € Basis. Das bedeutet praktisch, dass ich an eine festen Tag immer die gleiche Schicht arbeitet. Der Tag und die Schicht sind vertraglich nicht festgehalten. Nun hat mein Arbeitgeber für die nächsten 3 Wochen Pflichtveranstaltungen je zwischen 30-60 Minuten angesetzt. Diese finden nicht an meinem üblichen Arbeitstag statt. Zudem dauert meine Fahrt zur Arbeit 60 Minuten. Zwar kann der AG nichts für die Entfernung zur Arbeit, jedoch stehen die Dauer und die Kosten zzgl. Kinderbetreuungskosten für diese Fortbildungen in keinen guten Verhältnis zu einer bis zu 60-Minuten Veranstaltungen und das drei Wochen hintereinander. Kann der Arbeitgeber meine Anwesenheit dennoch verlangen?

Danke

die Schwester

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

'Pflichtveranstaltung' bedeutet im Allgemeinen, dass du nicht drum herum kommst. Der AG kann das verlangen, wenn es nicht unbillig ist - die Schulung muss tatsächlich notwendig sein, z.B. weil sie für deine Tätigkeit nachgewiesen werden muss. Ob da Ausnahmen möglich sind oder andere Lösungen, solltest du mit deinem AG klären.
Ich setze voraus, dass dein AV Mehrarbeit vorsieht und dass die Schulungen als AZ gelten.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Kann der Arbeitgeber meine Anwesenheit dennoch verlangen?

Wenn die Fortbildung erforderlich ist, um die Tätigkeit weiter ausführen zu können: Ja

Evtl. eine Aufgabe für den Betriebsrat, da eine Lösung zu finden. Bei einem meiner früheren Arbeitgeber war es z.B. so, dass bei Pflichtfortbildungen an eigentlich arbeitsfreien Tagen ausnahmsweise der Arbeitsweg auch als Arbeitszeit gezählt wurde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
nurse2016
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ausführlichen Antworten. Zu erwähnen ist, dass es sich um einen 450 EUR Minijob handelt und Auszahlung von Mehrarbeit nicht wirklich lohnend ist. Das es Pflichtveranstalrungen gibt, die zur Ausübung meines Berufs erforderlich sind, gab es schon immer. Da wurden Themen dann aber gesammelt und dann eine Fortbildung am Samstag oder abends über mehrere Stunden angesetzt. Mir geht es primär darum Woche um Woche für 30-60 Minuten zusätzlich dort anwesend zu sein. Wir haben zusätzlich ein e-Learning System, welches verpflichtend ist und aus meinen Augen sind die Themen besser dort unterzubringen, als mit einer Frontalveranstaltung mit Folienschlacht.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Die Art und Weise wie ein Arbeitgeber Fortbildungsinhalte vermittelt, ist aber nichts, was man auf rechtlicher Schiene angreifen kann. Oder anders gesagt: Arbeitsgerichte sind nicht dafür zuständig, die Sinnhaftigkeit von Frontalunterricht zu beurteilen (andere Gerichte auch nicht).

Nochmal: Sowas ist ein klassischer Fall für Betriebsrat / Personalrat / Mitarbeitervertretung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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