Pflicht zur Heimreise nach Dienstreise am Wochenende

29. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go487204-30
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflicht zur Heimreise nach Dienstreise am Wochenende

Hallo Zusammen,

ich habe mit meinem Arbeitgeber aktuell Diskussionen bzgl. einer vom mir durchgeführten Dienstreise.

Die Reise ging nach Shanghai. Gearbeitet wurde ganztätig, 1 Arbeitswoche, von Montag bis Freitag.
Bisher gab es die mündliche, inoffizielle, Regelung, dass Reisen an Wochenenden zu vermeiden sind. Darum habe ich meine Rückreise erst Montag begonnen, d.h. ich hatte ein Wochenende für mich in Shanghai.

Nun wird mir das Wochenende als Privatzeit ausgelegt, man will mir nun 2 Urlaubstage für die Rückreise (Montag und Dienstag) abziehen (und somit natürlich auch die Überstunden streichen) sowie mir die Mehrkosten der Reise (Montag war der Preis teurer als Samstag/Sonntag) in Rechnung stellen. Ich akzeptiere das nicht und verweise auf die Vorgabe der Vorgesetzten am Wochenende nicht fliegen zu dürfen (welche sich seitdem aber eher ruhig verhalten).

Wie sieht es rechtlich aus? Kann mich mein Arbeitgeber dazu "zwingen" im Anschluss an eine am Freitag Abend beendete Dienstreise, die Rückreise anzutreten, auch wenn ich somit mein komplettes Wochenende opfere um Montags wieder wie gewohnt auf der Arbeit zu erscheinen. Einen besonderen Grund oder Termin, der meine Anwesenheit am darauffolgenden Montag oder Dienstag im Büro in Deutschland verlangte, gab es nicht.

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39750x hilfreich)

Zitat (von go487204-30):
Ich akzeptiere das nicht und verweise auf die Vorgabe der Vorgesetzten am Wochenende nicht fliegen zu dürfen

Die man natürlich schriftlich in Form einer entsprechenden Weisung hat?
Wortlaut der Vorgabe?



Zitat (von go487204-30):
Nun wird mir das Wochenende als Privatzeit ausgelegt,

Was soll es denn sonst sein?
Der Schilderung nach hat man da ja nicht gearbeitet.



Zitat (von go487204-30):
... sowie mir die Mehrkosten der Reise (Montag war der Preis teurer als Samstag/Sonntag) in Rechnung stellen.

Könnte bereichtigt sien oder auch nicht. Kommt darauf an, ob man die Weisung beweisen kann und wie genau die formuliert ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go487204-30
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

leider liegt diese Vorgabe nicht schriftlich vor, sondern wurde nur mündlich jahrelang verkündet.

Das Wochenende ist Privatzeit, klar. Mir wird das jedoch so ausgelegt, dass es ja eigentlich Arbeitstage sein müssten... kann ja nicht sein, dass Samstag und Sonntags die Arbeit ruht und erst Montags wieder aufgenommen wird. Genau das ist ja der Streitpunkt.

Es gibt übrigens eine offizielle vom Vorstand beschlossene Reiserichtlinie. In dieser steht zu Wochenenden überhaupt nichts drin.

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#3
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Was steht denn in der Dienstreiseverordnudng zur Beantragung und Genehmigung von Dienstreisen?
oder geschieht das völlig ohne.
Konnte den Freitag zurückgeflogen warden?

Arbeitszeit ist es dann wenn der AG das anordnet.

Und letzlich wirst du eh eine Körte schlucken müssen. War das WE nämlich Privatzeit wird das Finanzamt auf einen ausgleich des "Geldwerten Vorteil2 für einen "Urlaubsaufenthalt" bestehen, falls der AG die Übernachtungskosten trägt.

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#4
 Von 
go487204-30
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

klar, die Reise wurde vorab genehmigt und ja auch gebucht, das tue ich ja nicht selber. Freitag und Samstag konnte nicht geflogen werden, aber Sonntags schon.

Bzgl. Ausgleich des Finanzamts: Das halte ich für Gerücht. Jedes Jahr verbringe ich viele Wochen auf Dienstreise, meistens mehrwöchige. Sind hier arbeitsfreie Sonn- oder Feiertage dazwischen, muss ich dafür keinen Geldwertenden Vorteil zahlen. Auch hätte ich Montags morgen nochmal einen 30-minütigen Termin gehabt, wäre alles kein Problem.

Wenn ich alles richtig deute, ist die Meinung hier, dass mein Arbeitgeber mich zur Reise am Wochenende zwingen kann, auch wenn das weder in den Reiserichtlinien noch im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist und auch wenn kein besonderer Grund für meine Anweseneit bestand?

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Die Reisezeit ist nicht pauschal Arbeitszeit! Wenn keine Arbeiten aufgetragen wurden die während der Reise zu erledigen sind, dann kann das durchaus auch Privatzeit sein. Was steht denn dazu im AV, TV oder in einer geltenden Reiserichtlinie?
Es wäre dem AN durchaus zuzumuten gewesen am Sonntag zu Reisen und am Montag wieder arbeiten zu gehen. Die Flugzeit beträgt ca. 15h
Wenn man Sonntags ca. 9:00Uhr Ortszeit China abfliegt kommt man also ca. 18:00Uhr Ortszeit Deutschland an. => Kein Problem am nächsten Tag arbeiten zu gehen.
Es kommt also alles auf die vertraglichen Vereinbarungen an.

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