Pflegekosten

6. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Elfriede
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 10x hilfreich)
Pflegekosten


Hoffe, das ich in dieser Rubrik mit meiner Frage richtig bin:

Folgender Fall:
Die Eltern von 6 Kindern haben einen Bauernhof. Der Hof wird an einen der Söhne übergeben (Wert ca. 750.000 Euro). Die anderen 5 Kinder unterzeichnen notariell einen sog. Pflichtteilsverzicht.

In diesem Notarvertrag wird festgelegt, dass die Eltern Wohnrecht im Haus behalten aber im Falle einer Pflege im Heim oder Aufenthalt im Altenheim würden die Kosten auf alle 5 Kinder verteilt werden (= altes Höferecht mit moderner Wende ;-((((

Außer einer Tochter die alleinerziehende Mutter ist sind alle anderen 4 pflichtteilsverzichtenden Geschwister aufgrund von Immobilienbesitz verschuldet. Nur der erbende Sohn hat noch Ersparnisse.

Wird die alleinerziehende Mutter mit Barvermögen zusammen mit dem erbenden Sohn die einzige sein die vom Sozialamt zum Unterhalt herangezogen wird? Wie geht so was vor sich?

Soll sie ebenfalls eine Immobilie anschaffen (= Schonvermögen)?

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)

hallo
nein solange man kleine Kinder hat oder Kinder die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird man nicht ran gezogen sich an Kosten zu beteiligen

0x Hilfreiche Antwort

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