Hoffe, das ich in dieser Rubrik mit meiner Frage richtig bin:
Folgender Fall:
Die Eltern von 6 Kindern haben einen Bauernhof. Der Hof wird an einen der Söhne übergeben (Wert ca. 750.000 Euro). Die anderen 5 Kinder unterzeichnen notariell einen sog. Pflichtteilsverzicht.
In diesem Notarvertrag wird festgelegt, dass die Eltern Wohnrecht im Haus behalten aber im Falle einer Pflege im Heim oder Aufenthalt im Altenheim würden die Kosten auf alle 5 Kinder verteilt werden (= altes Höferecht mit moderner Wende ;-((((
Außer einer Tochter die alleinerziehende Mutter ist sind alle anderen 4 pflichtteilsverzichtenden Geschwister aufgrund von Immobilienbesitz verschuldet. Nur der erbende Sohn hat noch Ersparnisse.
Wird die alleinerziehende Mutter mit Barvermögen zusammen mit dem erbenden Sohn die einzige sein die vom Sozialamt zum Unterhalt herangezogen wird? Wie geht so was vor sich?
Soll sie ebenfalls eine Immobilie anschaffen (= Schonvermögen)?
Pflegekosten
6. August 2007
Thema abonnieren
Frage vom 6. August 2007 | 22:45
Von
Status: Beginner (96 Beiträge, 10x hilfreich)
Pflegekosten
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. August 2007 | 15:00
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 15x hilfreich)
hallo
nein solange man kleine Kinder hat oder Kinder die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird man nicht ran gezogen sich an Kosten zu beteiligen
Und jetzt?
Schon
268.273
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten