Pflegeheimkosten auf Nachlass anrechnen

17. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
sa0506i
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegeheimkosten auf Nachlass anrechnen

Hallo zusammen,

folgendes Szenario. Herr A und Frau B sind verheiratet. Herr A kommt vor einigen Jahren in ein Pflegeheim. Die dabei entstehenden Kosten können nicht vollständig aus der Pflegeversicherung und seiner Rente gedeckt werden. Frau B übernimmt die entstehende Differenz.

Nun stirbt Herr A und es wird geerbt. Hierbei erhalten weitere Personen Pflichtanteile. Kann Frau B die Beträge, die sie über die Jahre hinweg an das Pflegeheim aus eigener Tasche überwiesen hat geltend machen, also lässt sich das Nachlass um diese Beträge reduzieren? Die Differenzen sind nachweißbar und dokumentiert.


Beispielrechnung:

Gesamtes Nachlass von Herrn A: x
Gezahlte Summe der Differenzbeträge von Frau B an das Pflegeheim: y

Lässt sich der Nachlass als x-y beziffern oder ist y irrelevant bei Testamentseröffnung? Frau B hat ja infolge der gezahlten Beträge y selbst weniger Privatvermögen anhäufen können.

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich meine nicht. Als Ehepartner hast du keinen Anspruch auf einen Ausgleich.
http://dejure.org/gesetze/BGB/2057a.html

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