Pflegeheim und das liebe Vermögen

21. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Renton
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegeheim und das liebe Vermögen

Hallo liebe Gemeinde,

ich stehe vor einem Problem bei dem ich sehr gut Ratschläge gebrauchen kann.

Folgender Sachverhalt:
Meine Oma ist 84 Jahre alt. Sie ist nach missglückter Augenoperation (grauer Star) blind geworden, eine missglückte Kniegelenk-Operation hat Sie gehbehindert gemacht, zuckerkrank ist Sie ebenfalls schon seit langem und nun kommt auch noch Altersdemenz. Hinzu. Lange Zeit wollte Sie nicht ins Heim und ist bis jetzt auch noch recht gut zu Hause zurecht gekommen. Da jetzt aber die Altersdemenz hinzugekommen ist, ist es für Sie schon sehr gefährlich geworden zu Hause und Sie wird nun wohl in den kommenden Wochen in ein Pflegeheim kommen müssen. Zunächst vermutlich mit Pflegestufe 2, allerdings wird es nicht mehr lange dauern und Sie bekommt die Pflegestufe 3.

Meine folgenden Überlegungen hören sich vermutlich sehr „geldgeil“ an, allerdings steht für mich selbstverständlich die Pflege und Gesundheit meiner Oma an erster Stelle. Allerdings wissen wir ja alle, dass bei einer Heimunterbringung das vorhandene Privatvermögen sehr schnell aufgebraucht ist und die Sozialhilfe für die Heimkosten aufkommen muss.

Die Fristen für Schenkungen sind schon lange vorbei (10 Jahre) und diesbezüglich ist auch nie etwas geschehen. Dazu muss ich sagen, dass meine Oma ein großes Haus besitzt in welchem Sie die letzten Jahre alleine gelebt hat. Eigentlich ist dieses Haus ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit. Die Wohnungen wurden allerdings nie vermietet, warum auch immer. Nun ist es auch so, dass meine Oma auch noch einiges an Bargeld auf Ihren Konten hat.

Wie schon erwähnt ist eine Heimunterbringung eine kostspielige Angelegenheit und das vorhandene Privatvermögen ist schnell aufgebraucht.

Da ja die Fristen für Schenkungen vorbei sind und es sonst auch keine derartigen Lösungen gibt, dass Privatvermögen meiner Oma zu „retten“ habe ich mir folgende Überlegungen gemacht:

Es wäre doch möglich, dass noch vorhandene Bargeld meiner Oma dafür zu verwenden, die leer stehenden Wohnungen des Hauses (5 Wohneinheiten zu je 30 bis 45 Quadratmetern und einer bereits vermieteten Gewerbeeinheit) zu renovieren bzw. leicht zu sanieren und anschließend zu vermieten, so dass die Mieteinnahmen des Hauses die Heimunterbringung meiner Oma finanzieren.

Folgende Szenario habe ich mir ausgedacht:
Meine Oma kommt in die Pflegestufe 3, was bedeutet dass die Kosten für die Heimunterbringung monatlich 4.000 Euro kosten werden (das ausgesuchte Heim ist in Pflegestufe 3 so teuer). Von den 4.000 Euro übernimmt die Pflegekasse 1.432 Euro jeden Monat. Da meine Oma noch Rente erhält in Höhe von 800 Euro muss Sie die übrig bleibende Differenz in Höhe von 1.768 Euro aus Ihrem Privatvermögen bezahlen, so lange wie es dieses Vermögen noch gibt.

Da die Zuzahlungen aus dem Privatvermögen somit jährlich 21.260 Euro ausmachen würde es nicht lange dauern und das Vermögen - zumindest ein Großteil - wäre aufgebraucht.

Ich studiere BWL und bin schon mein gesamtes Leben ein Kapitalist gewesen, daher vermutlich auch meine Überlegungen. Aber warum sollten diese falsch sein? Wenn doch was zu „retten“ ist, dann sollte man doch alles mögliche versuchen oder?

Ich selber und auch mein Vater haben leider nicht die finanziellen Möglichkeiten der Investition für die Renovierungs-/Sanierungarbeiten, daher müsste dieses Geld aus dem Barvermögen meiner Oma genommen werden.

Meine Befürchtungen sind nun (ich kenne mich allerdings nicht so gut mit dem Sozialamt aus), dass das Sozialamt ab dem Zeitpunkt der Heimunterbringung die Konten meiner Oma einfriert, so dass davon nichts mehr bezahlt werden kann, außer die anfallenden Heimkosten.

Ich bin ja der Meinung, dass es doch im Interesse aller liegen sollte (auch und gerade im Interesse des Sozialamtes), dass die Heimkosten durch Mieteinnahmen finanziert werden können, so würde das Sozialamt niemals für die Heimkosten aufkommen müssen, falls kein Privatvermögen mehr vorhanden sein sollte.

Falls das Sozialamt die Konten meiner Oma nicht einfriert, wäre es möglich die Sanierung bzw. Renovierungskosten des Hauses bzw. der Wohnungen von Ihrem Geld zu bezahlen ohne das man Schwierigkeiten bekommen würde, falls dieses Vorhaben scheitern sollte?

Dazu muss ich erwähnen, dass mein Vater von meiner Oma schon vor langer Zeit alle Vollmachten erhalten hat und somit schon seit langem über alles verfügen konnte.

Ich weiß ja, dass Schenkungen vom Sozialamt 10 Jahre rückwirkend zurückgefordert werden können, aber zählen Investitionen in das vorhandene Haus auch zu den Rückforderungen des Sozialamtes?

Meiner Meinung nach handelt es sich bei einem solchen Vorhaben doch lediglich um einen Aktivtausch (Barkapital wird zu Anlagekapital).

Dem Sozialamt dürfte dieses Vorhaben doch eigentlich nur recht sein, da die Zuzahlungen aus eigener Tasche somit für lange Zeit gesichert sein sollten, ohne dass irgendwann das Sozialamt für die hohen Heimkosten aufkommen muss.

Mit den Renovierungs-/Sanierungsarbeiten könnte begonnen werden, sobald meine Oma im Pflegeheim ist. Ich glaube allerdings, dass diese Arbeiten das komplette Barkapital meiner Oma aufbrauchen werden. Die Gefahr des Scheiterns ist selbstverständlich nicht ausgeschlossen aber einen Versuch das alles zu retten sollte man meiner Meinung nach nicht unterlassen.

Vielen Dank schon jetzt für Eure Ratschläge und Tipps. Ich bin für alles dankbar. Auch für Hinweise an wen man sich hier wenden kann und vielleicht habt jemand in so was schon Erfahrung und kann diese mit mir teilen.

Mit freundlichen Grüßen

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
marylou1948
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)

So lange das Sozialamt rausgehalten wird, selbst der Anteil nach Abzug Pflegestufe bezahlt wird, wird die Sache auch nicht dem Sozialamt bekannt. Wenn allerdings das Geld aufgebraucht ist, das Sozialamt eingeschaltet werden müsste, wirds eng. Ansonsten halte ich persönlich den Rettungsversuch für in Ordnung zur Deckung der Kosten. Hast Du denn ne Generalvollmacht o.ä., Betreuungsvollmacht von Oma?

Ich kenne einen Fall, da hat der Großvater der Enkelin ein sehr großes Haus überschrieben, ist auch noch innerhalb der 10-Jahresfrist arm geworden, das Sozialamt kam nicht ans Haus oder Geld des Enkels ran. Etwas anderes wäre es gewesen, so wurde berichtet, wenn er es der eigenen Tochter überschrieben hätte, marylou

15x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Und vor allem sorgt dafür, dass ihr die Betreuungspflegschaft für eure Oma erhaltet (beim Amtsgericht beantragen) sonst wird ein fremder Mensch die finaziellen Dinge deiner Oma regeln, z.B. Heimleitung

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gitte F.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
ich arbeite im Sozialamt in dem Bereich Hilfe zur Pflege für Altenheimbewohner und habe in der Praxis oft mit diesen Fällen zu tun.
Wie marylou1948 schon schreibt, solange die Kosten durch die Einnahmen, in dem Fall auch die Mieteinnahmen, den Renten und dem restlichen Vermögen selbst gezahlt werden können ist das Sozialamt ja nicht beteiligt.
Sollte es mit der Finanzierung trotz der Mieteinnahmen eng werden, spielt es eine Rolle, ob das Vermögen zur Renovierung vor der Heimaufnahme verwendet wird. Sollte die Oma schon im Heim sein, ist das nicht mehr möglich, dann muss sie es vorrangig zur Finanzierung der Heimkosten verwenden und kann es nicht mehr zur Renovierung einsetzen.
Wenn das Geld aber vorher dazu verwendet wird und es bei Heimaufnahme nicht mehr zur Verfügung steht, besteht die Möglichkeit die Sozialhilfe darlehensweise zu gewähren, weil ja noch der Wert der (sogar aufgewerteten)Immobilie vorhanden ist. Das Darlehen wird jedoch sofort fällig wenn Oma verstirbt.
Zu überlegen ist daher, ob es den Erben Wert ist, die Substanz der Immobilie, zumindest teilweise, zu erhalten. Der Versuch ist es wahrscheinlich Wert und daher zu überlegen ob es so gehandhabt wird.
Wenn überhaupt nichts passiert ist das Barvermögen schnell verbraucht und danach geht das Sozialamt auch an die Immobilie.
Also beraten ...... in der Familie, vielleicht kann ja die Differenz der monatlichn Kosten (nach Abzug der Renten und Mieteinnahmen) von den Erben abgefangen werden.
Zu marylous Aussage, der Enkel hätte das Geschenk innerhalb der 10-Jahresfrist nicht herausgeben müssen, weil er Enkel war, kann ich aus der Praxis und auch in Kenntnis des BGB's sagen, es spielt keine Rolle an wen verschenkt wurde. Es kann von jedem zurückverlangt werden. Mit diesen Fällen habe ich auch schon oft genug zu tun gehabt. Er kann es dann nur abwenden, indem er die monatlichen Restkosten zahlt. Ist derbe, aber ist leider so. Also sollte sich jeder früh genug überlegen und beraen lassen, wie er es mit seinem Besitz handhabt.
Aber meine Erfahrung in diesem Bereich sagt mir, egal wie mans macht, auch rechtzeitiges Verschenken birgt Gefahren und Stolperfallen.(Wie mans macht ...... es ist nie ganz sicher):(
Das Amtsgericht nimmt eh lieber Angehöriger als Beteuer als Berufsbetreuer, weil das für die billiger ist.

9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

hallo zusammen!
da hätte ich mal eine frage!?
kann man denn die kompletten mieteinnahmen für den heimaufenthalt nehmen?
was ist denn wenn in den mietwohnungen unvorhersehbare reparaturen entstehen,die der vermieter ja reparieren muss,weil der mieter ja dafür die miete zahlt?
lg
beccy

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gitte F.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo beccy313 und auch alle Anderen,

in erster Linie ist es ja zuerst einmal wichtig aus den Mieteinnahmen die Heimkosten zu zahlen um das Sozialamt nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Falls die Mieteinnahmen so knapp sind, dass Instandhaltungen nicht zusätzlich möglich sind, ist es natürlich nicht ganz so einfach.
Prinzip ist halt: sobald das Sozialamt Leistungen erbringt, versucht es,sich diese an den möglichen Stellen zurückzuholen. Und das ist in diesem Fall eben auch der Wert der Immobilie.
Ich habe mir den Fall noch einmal zu Gemüte geführt und einen Parallelfall aus meiner Praktischen Arbeit angesehen. Dort ist die Sozialhilfe nur vorübergehend darlehensweise gewährt worden, bis das Haus verkauft war.
Es ist ja kein geschütztes Immobilienvermögen und es ist zuzumuten, es zu verkaufen.
Gruß
Gitte F.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Friedrich2
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

Gar nichts zu tun und zunächst Omas Vermögen
zu verbrauchen und danach das sanierungsbedürftige Haus unter den Hammer zu
bringen ist sicherlich die schlechteste Lösung.
Der hier vorgestellte Ansatz birgt jedoch die Gefahr, daß bei Finanzierung des Ganzen irgendwann die Luft ausgeht und so das das Haus dennoch unter den Hammer kommen könnte (dann sicher weit unter Wert !).
Ich würde wie folgt vorgehen: Soweit sicher finanzierbar alle oder einige Wohnungen sanieren und dann eine oder zwei davon veräußern um ein finanzielles Polster zu haben mit dem man eine Zwangsversteigerung verhindern kann. Den Rest der Wohnungen kann man dann von Fall zu Fall sanieren, vermieten oder verkaufen und so den Vermögensverfall zumindest verlangsamen.

Ich wünsche Ihrer Oma und Ihnen alles Gute.

Friedrich II.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zum Vermögen der Oma, das für die Pflege verwendet werden muss, zählen natürlich auch die Immobilien.

Das Sozialamt springt erst ein, wenn sowohl das Barvermögen, als auch der Immobiienwert verbraucht sind.

Die Immobilien dürfte mehrere 100T€ wert sein und durch eine Renovierung noch im Wert gesteigert werden. Die Om müsste also noch noch einige Jahre (>10 wahrscheinlich) im Heim verbrigen, bis das vermögen tatsächlich aufgebraucht ist, und das Sozialamt ins Spiel kommt.

Neben dem Vermögen gibt es ja auch noch Mieteinnehmen, die ebenfalls für die Pflege verwendet werden müssen.

Eure Überlegungen kann ich daher nicht ganz nachvollziehen. Aus meiner Sicht sind die Pflegekosten bis zu ihrem Tod locker aus dem Vermögen Deiner Oma bezahlbar. Das Sozialamt bleibt daher völlig aus dem Spiel. Es interessiert sich nicht für privat finanzierte Pflegekosten.

Sollte das Sozialamt dennoch irgendwann einmal ins Spiel kommen, müsst Ihr Euch sicher die Frage gefallen lassen, was denn in der Zwischenzeit aus dem Vermögen geworden ist.

Geld in die eigene Tasche zu wirtschaften erfüllt in diesem Zusammenhang ganz schnell denStraftatbestand der Untereue und Unterschlagung.

Es ist daher zu empfehlen, alle Belege bis zum Tod der Oma aufzubewahren, um beweisen zu können, dass das Vermögen im Sinne und für die Oma verwendet worden ist.

Schenkungen dürften übrigens jetzt gar nicht meh möglich sein, wenn die Oma an Demenz leidet. Sie ist wahrscheinlich nicht mehr geschäftsfähig.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dolomite
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

wenn jemand in ein Pflegeheim kommt und das Sozialamt einen Teil der Kosten übernimmt, verlangt es als Ausgleich erst einmal den Einsatz des eigenen Vermögens des Heimbewohners. Wie verhält sich das Sozialamt i. d. R., wenn das Vermögen längerfristig festgelegt ist, beispielsweise um mit den Zinsen einen Teil der Pflegekosten bestreiten zu können? Kann es sein, dass das Sozialamt in einem solchen Fall Leistungen als Darlehen erbringt, das nach Ablauf der Festlegung des Vermögens getilgt werden muss? Wenn ja, wie hoch werden solche Sozialamtsleistungen i. d. R. verzinst?

Gruß
Armin

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16834x hilfreich)

Es wäre mir neu, dass das Sozialamt in so einem Fall ein Darlehen vergibt.

Da wirst Du ganz einfach an die Banken verwiesen, die mit solchen Dingen ihr Geld verdienen.

Wenn es tatsächlich unmöglich sein sollte, an festgelegtes Geld heranzukommen, dann erstellt jede Bank gerne ein Angebot darüber, was es kostet, so eine Geldanlage zu beleihen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
pyrus72
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen,

habe diese Seite gefunden, auf meiner Suche nach Antworten zu meiner Situation und hoffe, jemand kann mir helfen. Bin noch so ziehmlich unwissend.
Es passt auch nur bedingt in dieses spezielle Thema......

In unserer Familie sind nur meine Großeltern, meine Eltern, wobei meine Mutter die Tochter meiner Großeltern ist, und ICH, als Enkel. Mehr Leute sind da nicht....leider!
Sollten nun meine Großeltern ins Plageheim müssen, und ganz egal, mit welcher Plegestufe, wer muss, und in welcher Reihenfolge, für die Differenzkosten aufkommen?
Also Rente und Plegegeld decken nicht die Heimkosten, wer zahlt die Differenz?

Ich denke, vielleicht zuerst die "Tochter" (meine Mutter) und dann ich, als Enkel, falls das Geld meiner Mutter ausgeht. Ist das so?
Und welche Rolle spielt mein Vater? Meine Eltern sind ja verheiratet und haben zum Teil gemeinsame Konten, spielt es da eine Rolle, muss mein Vater auch finanziell mit aufkommen, fliesst sein "Vermögen" da auch mit ein? Oder ist er da aussenvor? bzw. unter welchen Bedingungen ist der da mit dabei oder eben nicht? Sollten meine Eltern vielleicht ihre Konnten trennen? Gibt es da eine Frist? (zum Beispiel 10 Jahre vorher oder so....?)

Und als letztes? Woran erkennt man eigendlich ein "Schenkung" ? Wie ist die definiert?

Hoffe, jemand kann mir helfen,
vielen Dank,

pyrus72

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16834x hilfreich)

Nur Verwandte in gerader Linie müssen für Pflegekosten aufkommen. Dein Vater als Schwiegersohn kann dazu nicht verpflichtet werden. Beim Elternunterhalt gibt es relativ hohe Freibeträge. Eine Trennung der Vermögen Deiner Eltern ist nicht notwendig und die 10-Jahresfrist gilt bei Schenkungen zwischen Ehegatten sowieso nicht.

Eine Schenkung ist alles, was jemand anderem ohne (angemessene) Gegenleistung überlassen wird (§ 516 BGB ).

5x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Und ein Tipp an Pyrus - nie "neue Fragen" an uralte Posts hängen. Bis ich gemerkt hatte, dass die Ursprungsfrage aus 2005 war, war ich schon über mehrere Beiträge hinweg - bis ich dann mich selber entdeckte.
Über "neuen Beitrag" kann man oben jeweils sein eigenes Problem reinstellen.

5x Hilfreiche Antwort

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