Pflege im Betreuten Wohnen - Was ist im Krankheitsfall?

22. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bumblebee29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Pflege im Betreuten Wohnen - Was ist im Krankheitsfall?

Hallo,

ich wohne mit 4 anderen Studenten in einer Wohngemeinschaft in der weitere 5 Menschen mit geistiger Behinderung leben.

Leider läuft hier nicht immer alles reibungslos und auch unser "Arbeitsvertrag/Mietvertrag" der eigentlich keines vom beiden ist, da wir das alles ja ehrenamtlich machen und nur eine "Aufwandsentschädigung" erhalten, wirft einige Fragen auf.

Gerade haben wir aber ein sehr sehr ernstes Problem: Was ist im Krankheitsfall?

Bei uns haben immer zwei Leute Dienst, lediglich der Frühdienst wird alleine durchgeführt.
Nun ist die kalte Jahreszeit voll im Gange und erst kürzlich waren 2 Bewohner erkrankt. Sie sollten eigenständig eine Vertretung für ihren Dienst (ganz besonders den Frühdienst) organisieren. Ist das gesetzlich wirklich so geregelt?

Darf ich also nicht krank sein, wenn ich keine Aushilfe finde? Was ist am Wochenende wenn ich niemanden erreiche?
Andererseits kann ich die hilfebedürftigen Menschen ja nicht einfach sich selbst überlassen. Würde ich mich dann nicht strafbar machen?

Konkret: Was ist also nun, wenn ich am Wochenende wirklich extrem krank werde (Fieber, Übelkeit, Erbrechen. usw.), meinen Dienst also keine Minute ausführen kann und niemand erreiche, der ihn übernimmt. Unsere Zentrale hat am Wochenende geschlossen und die Vorgesetzten meistens ihr Handy aus.

Vielen Dank für eure Hilfe.

-- Editiert von fb482569-24 am 22.01.2018 09:58

-- Editiert von fb482569-24 am 22.01.2018 09:59

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Vielleicht erläuterst Du einfach nochmal konkret was für eine Vereinbarung bzw. was für ein Vertrag zwischen Dir und der Wohngemeinschaft besteht. Speziell was vertraglich geregelt ist.
Wenn ich es richtig verstehe wohnt Ihr in der WG zu einer günstigen Miete kümmert Euch aber parallel um die Mitbewohner. soweit korrekt?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bumblebee29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Wenn ich es richtig verstehe wohnt Ihr in der WG zu einer günstigen Miete kümmert Euch aber parallel um die Mitbewohner. soweit korrekt?


Danke für deine Antwort!

Das ist alles soweit korrekt. Wir erhalten eine Aufwandsentschädigung für unsere Dienste und zahlen dafür weniger Miete usw.
Wir sind als ehrenamtliche Mitarbeiter angestellt, jedoch werden wir für einen gewissen Zeitraum im Jahr auch also geringfügig beschäftigt. Dies hat irgendwelche steuerlichen Gründe, damit kenne ich mich leider nicht so gut aus.

Nun zum Thema Krankmeldung steht jedoch direkt nichts in meinem Arbeitsvertrag. Es steht lediglich darin, dass die Aufwandsentschädigung auch im Krankheitsfall gezahlt wird, nicht aber, wie man sich krankmelden soll.

Mündlich wurde eben gesagt, wir müssen eine Vertretung finden.... das kann aber meiner Meinung nach nicht sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Du beschreibst eine Unmöglichkeit: 'Ehrenamt' und Arbeitsvertrag auf Geringfügigkeit, gekoppelt mit Mietvergünstigung, was wiederum einen geldwerten Vorteil darstellt.. ('Ehrenamt' ist eigentlich antiquiert, insofern es kein Amt ist, in das man gewählt würde, und mit der Ehre .. naja: da wird kaschiert, dass es unentgeltlich ist) .
Im bürgerschaftlichen Engagementgibt es nicht die Verpflichtungen wie im AV - und ein Arbeitsvertrag kann euch nicht Pflichten des AG aufhalsen wie: Vertretung finden usw.. Zum anderen kann es im bürgerschaftlichen Engagement nur um assistierende und Fachkräfte entlastende Aufgaben gehen - Pflege ist dann doch etwas für Leute, die es gelernt haben und auch dafür entsprechend bezahlt werden sollen. Freiwilligen Dienste sollen ja nicht reguläre Arbeitsstellen unterlaufen.
Also vermute ich starke eine ziemlich unsaubere Konstruktion, die im Zweifel darauf hinausläuft, dass es am Ende doch um ein heimliches Arbeitsverhältnis geht.

Ach ja: Krankmeldungen laufen eigentlich überall gleich - man meldet sich krank und damit ab und gut iss

-- Editiert von blaubär+ am 22.01.2018 10:38

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bumblebee29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für deine Antwort!

Zitat (von blaubär+):
Also vermute ich starke eine ziemlich unsaubere Konstruktion, die im Zweifel darauf hinausläuft, dass es am Ende doch um ein heimliches Arbeitsverhältnis geht.


Das vermuten wir schon lange, nur kenne ich mich damit rechtlich nicht aus.

Zitat (von blaubär+):
Ach ja: Krankmeldungen laufen eigentlich überall gleich - man meldet sich krank und damit ab und gut iss


Das denke ich mir auch. Nur kann ich schlecht die Menschen, die hier meine Hilfe benötigen alleine lassen oder ihnen die Hilfe verweigern. Das wäre unmenschlich, die können schließlich nichts dafür und des weiteren würde ich mich auch strafbar machen, oder nicht?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120354 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Bumblebee29):
Gerade haben wir aber ein sehr sehr ernstes Problem: Was ist im Krankheitsfall?

Dann meldet man sich krank. Und zwar beim Vertragspartner.



Zitat (von Bumblebee29):
Nur kann ich schlecht die Menschen, die hier meine Hilfe benötigen alleine lassen oder ihnen die Hilfe verweigern.

Und stattdessen lieber infiziern bzw. andere Schäden zufügen weil man wegen der Krankheit nicht leistungsfähig ist? Ja, das könnte glatt Körperverletzung sein ...



Das ist irgendwie ein ganz windiges Konstrukt das da. Da sollte man mal einen Anwlat drüberschauen lassen. Viele Studentenverbindungen bieten die Möglichkeit einer kostenfreen Rechtsberatung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Krankmeldungen gehen doch an irgendwen, im Arbeitsrecht gemeinhin Arbeitgeber genannt. Der ist zuständig für Ersatz.
Die Hilfe, die du meinst und die für jedermann gilt, greift z.B. bei Unfällen oder auch, wenn jemand erkenntlich hilflos ist, jetzt etwa, wenn jemand im Schnee liegt und nicht Herr seiner Sinne. Du kannst natürlich nicht gehen, wenn deine Schicht zuende ist und ein Bewohner gerade einen Erstickungsanfall hat, dem du gerade beim Essen geholfen hast - es geht um konkrete Situationen.
Die Bewohner, von denen du sprichst, werden hoffentlich nicht gleich so gefährdet sein, wenn Mal einer nicht da ist. Oder anders gesagt: Wenn dem so wäre, kämst du nie raus oder weg und hättest rund um die Uhr Dienst. Scheint mir eine überzogene Befürchtung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

So viel Naivität und Unwissenheit bei einem angehenden Akademiker. Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter ist nicht angestellt. Ich würde erst einmal sauber das Vertragsverhältnis klären. Es scheint ein Vertrag eigener Art zu sein, was zulässig ist. Nur, man kann sich nicht aus allen Systemen das herauspicken, was einem passt. Also, kein Arbeitsverhältnis, deshalb keine Steuern, keine Krankenkasse. Kein ehrenamtliches Verhältnis, deshalb professionelle Krankenvertretung.

Klären, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bumblebee29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann meldet man sich krank. Und zwar beim Vertragspartner.


Leider ist am Wochenende häufig niemand erreichbar. Was ist also im Wochenenddienst?

Zitat (von Harry van Sell):
Und stattdessen lieber infiziern bzw. andere Schäden zufügen weil man wegen der Krankheit nicht leistungsfähig ist? Ja, das könnte glatt Körperverletzung sein ...


Nein, natürlich nicht. Aber wir haben z.b. eine Mitbewohnerin die wirklich KOMPLETT hilflos ist. Sie kann sich nicht mal selbst Essen machen oder auf die Toilette gehen. Sie kann unter keinen wie auch immer lautenden Umständen alleine gelassen werden.

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist irgendwie ein ganz windiges Konstrukt das da. Da sollte man mal einen Anwlat drüberschauen lassen. Viele Studentenverbindungen bieten die Möglichkeit einer kostenfreen Rechtsberatung.


Danke für die Hilfe! Das werde ich denke ich bald mal machen.



Zitat (von blaubär+):
Die Bewohner, von denen du sprichst, werden hoffentlich nicht gleich so gefährdet sein, wenn Mal einer nicht da ist.


Nein, da hast du recht, dem ist nicht ganz so. Wir haben durchaus Bewohner, die etwas alleine sein können.
Jedoch haben wir auch zwei Mitbewohner, die an Epilepsie leiden. Diese sind zwar medikamentös eingestellt,
aber genau hier geht es ja schon los. Ich muss den Bewohnern die Medikamente bereitstellen.
Sollte jemand einen Anfall erleiden, muss der Diensthabende natürlich Hilfe holen.

Zitat (von blaubär+):
Wenn dem so wäre, kämst du nie raus oder weg und hättest rund um die Uhr Dienst.


Nun bei uns hat IMMER jemand Dienst. Rund um die Uhr. Und unter der Woche sind alle in der Arbeit in den Förderstätten.
Der Dienst beginnt dann wieder um 17 Uhr und endet am nächsten Tag um 7 Uhr morgens, nachdem ich die Tabletten gegeben habe, die notwendigen pflegerischen Maßnahmen durchgeführt wurden und alle in der Arbeit sind.

-- Editiert von Bumblebee29 am 22.01.2018 11:43

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

//// Leider ist am Wochenende häufig niemand erreichbar. Was ist also im Wochenenddienst?

Du musst nicht das Organisationsproblem deines Arbeitgebers lösen, schon gar nicht zu deinen Lasten.
Aber wie schon gesagt: Da liegt mehr im Argen, das einer sauberen Lösung harrt.
Ich tippe Mal auf eine kleine Firma, die die Kosten niedrig halten will und keine Ahnung hat von Arbeitsrecht und solchen Fragen.

Deine Ausführungen lassen erkennen, dass ihr zu mehr Leistungen herangezogen werdet / dass man euch mehr Leistungen zumutet, als freiwillige Helfer überhaupt leisten dürfen. Und dann habe ich Zweifel - bin aber da Laie - , ob alle eure Bewohner wirklich im betreuten Wohnen wohnen können. - Aber vielleicht findet sich jemand im Forum, der sich auch mit Pflege auskennt.

-- Editiert von blaubär+ am 22.01.2018 12:03

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wenn die Sicherheit der Bewohner nicht gewährleistet ist (z.B. Betreuer krank) ruft man den Rettungsdienst. Spätestens danach werden sich die "Vorgesetzten" etwas einfallen lassen bezüglich Krankmeldung.

1x Hilfreiche Antwort

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