Pflege durch nahe Angehörige

Mehr zum Thema: Haftpflicht, Schadensersatz, Pflege, Behandlungsfehler, Pflegeaufwand, Pflegeleistungen, Stundensatz, Angehörige
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Frage:
Nach einem ärztlichen Behandlungsfehler ist mein Vater auf Hilfe beim Anziehen, Essen zubereiten, etc. angewiesen. Der Pflegeaufwand, den ich übernommen habe, beträgt täglich ca. drei Stunden. Ist dieser Aufwand zu ersetzen oder müssen wir eine professionelle Pflegekraft anstellen?

Antwort:
Ihr Pflegeaufwand ist Ihnen zu ersetzen. Dem steht nicht entgegen, dass die Pflegeleistungen nicht von einer professionellen Pflegekraft erbracht werden. Erfolgt die Pflege in der Familie kostenlos, kommt dies dem Schädiger nicht zugute. Die von dem nahen Angehörigen des Geschädigten erbrachte zusätzliche Mühe ist vom Schädiger angemessen auszugleichen.
Der anzusetzende Stundensatz richtet sich nach Art und Umfang des Pflegeaufwandes.

Patrick J.M. Junge-Ilges
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Mainzerhofstraße 1
99084 Erfurt
Tel: +49 (0)361 / 3 40 28-0
Web: http://www.ra-junge-ilges.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Wirtschaftsrecht, Medizinrecht, Haftpflichtrecht, Verkehrszivilrecht

Für Tätigkeiten, die eine Hauswirtschafterin erbringen kann, ist von einem Stundensatz von ca. 6,00 € bis 8,00 € auszugehen. Bei intensiver Pflege kommt ein Stundensatz von ca. 9,00 € bis 12,00 € in Betracht, wobei es insoweit regionale Unterschiede gibt.