Pferdeverkauf/Fehlerhafte Ankaufsuntersuchung

18. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
D. Stöhr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferdeverkauf/Fehlerhafte Ankaufsuntersuchung

Ich habe vor 4 Wochen ein Pferd mit Ankaufsuntersuchung gekauft. Nun wurde von meinem Tierarzt bei einer routinemäßigen Impfung eine verstopfte Vene festgestellt, die das Pferd schon zum Zeitpunkt der Anlaufsuntersuchung gehabt haben muß. Ich habe den Tierarzt beereits während der Ankaufsuntersuchung auf die verdickte Stelle hingewiesen. Die Untersuchung der Vene ist Bestandteil der Ankaufsuntersuchung gewesen und wurde dort aber ohne Befund festgehalten. Das Tier hat durch den Venendefekt eine erhebliche Leistungsminderung und ist aus diesem Grund nicht für den beabsichtigten Einsatzzweck (Dressursport) nutzbar. Der Venendefekt ist nicht heilbar. Kann ich ein Recht auf Rückgabe beanspruchen? Wer haftet mir gegenüber

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Sehr geeehrter Herr Stöhr,

dieser Fall läßt sich nicht so einfach beurteilen, da folgende Fragen geklärt werden müßten:

Wer hat den Tierarzt beauftragt?
Ist die Ankaufsuntersuchung Bestandteil des Kaufvertrages?
Was wurde im Kaufvertrag vereinbart?

Es lassen sich nämlich ev. sowohl Ansprüche gegen den Verkäufer überdenken wegen Übergabe eines Pferdes von nichtvertragsgemäßer Beschaffenheit ( Gewährleistungsansprüche) als auch Schadenersatzansprüche gegen den Tierarzt wegen Erstellung eines Mangelhaften Werkes( Gutachten).

MfG

Birgit Raupers
-Rechtsanwältin-


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