Pferderecht. Betrug beim Kauf eines Pferdes.

8. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
nadine1101
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferderecht. Betrug beim Kauf eines Pferdes.

Hallo.

Wir haben uns im Juni ein Pferd von einer Händlerin gekauft.
Laut ihrer Aussage ein Importierter Criollo aus Argentinien.
Beim Anschauen und Probereiten sagte sie uns er sei 7 Jahre. Wir ließen uns dann den Pass zeigen in dem steht drin 23.November 2001 geboren ausgestellt wurde der Pass aber erst am 23. November 2014 in den Niederlanden. Es muss also ein Ersatzpass sein da die Pferde für den Import aus anderen Ländern immer einen Pass benötigen und auch haben. Gut zu der Zeit wussten wir das nicht und haben uns auf ihre Aussage verlassen. Pferd also gekauft. Die ersten Probleme gab es direkt nach dem Kauf beim Probereiten lief das tier in der Reithalle recht gut ließ sich überall anfassen und war so in einem recht normalem Zustand. Seit dem das Pferd bei uns ist geht gar nichts mehr wir können ihn nicht reiten da er total ängstlich ist und versucht wegzurennen auch Aufhalftern war zum anfang eine Qual. Das ängstliche Verhalten habe wir zum anfang auf den Wechsel in den neuen Stall und die Eingewöhnung geschoben.Bis auf das Reiten konnten wir auch alles gut aufarbeiten. Zwischendurch hatten wir noch einen Tierarzt da der das Alter bestimmen sollte da uns die angaben im Pass etwas verwirrten. Der Tierarzt meinte zu der Zeit laut der Zähne ungefähr 15-20 Jahre geschätzt. Ja da er nun nach dem halben jahr aber immer noch Probleme beim reiten macht haben wir uns überlegt ihn zu verkaufen.

Jetzt haben wir durch einen Spezialisten der sich mit der Rasse sehr gut auskennt und auch sehr viele Halter, Züchter und Händler im Ausland kennt erfahren das er unser Pferd kennt. Wir hatten ihm Bilder von dem Pferdepass zugeschickt und er hat sich erkundigt woher er kommt. Kurz danach rief er mich an und meinte das Pferd ist definitiv keine 15 Jahre sondern schon um die 25 Jahre alt. Ich war mehr als geschockt. Er riet mir ich soll mir einen Anwalt nehmen und die Händlerin verklagen da sie mir ein Pferd verkauft hat was definitiv älter ist als angeben.

Habe ich bei einer Klage Chancen. Reicht da die angabe eines Tierarztes das das Pferd älter ist als es im Pass steht oder brauche ich da mehr Beweise für? Wie wäre ein korrekter Ablauf erst anwaltz nehmen oder Anzeige bei der Polizei machen? wer kann mir helfen ich kenn mich da leider so gut wie gar nicht mit aus. Was passiert mit dem Pferd wenn ich die Klage gewinne? Um ehrlich zu sein möchte ich ihn nicht zurück geben an die Händlerin da ich weis das er entweder wieder für jünger verkauft wird als er wirklich ist oder direkt zum Schlachter wandert.? Wer trägt die Kosten für die Klage bzw den Rechtsanwalt ich habe eine Rechtschutzversicherung?

Ich habe so viele Fragen im Kopf wer kann mir helfen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Habe ich bei einer Klage Chancen. Reicht da die angabe eines Tierarztes das das Pferd älter ist als es im Pass steht oder brauche ich da mehr Beweise für?

Kommt drauf an, was zum Alter vereinbart war.
Sie schrieben, dass Sie schon vor Abschluss des Kaufvertrags einen Pass erhalten haben, wo das Geburtsdatum 23.11.2001 drinsteht. Alter zum Kaufzeitpunkt also ca. 15 Jahre. Der Tierarzt sagte nach Begutachtung der Zähne "ungefähr 15-20 Jahre", das passt zusammen. Wenn Sie sich darauf berufen wollen, dass das Pferd schon 25 Jahre alt ist, brauchen Sie dafür was handfestes.
Bedenken Sie, dass Sie sich erst an den Verkäufer wenden sollten und auf den Mangel hinweisen. Wenn Sie gleich Klagen, ohen vorher dem Verkäufer die Chance zu geben, das Problem zu lösen, bleiben Sie im Regelfall auf sämtlichen Anwalts- und Gerichtskosten sitzen, selbst wenn Ihre Klage in der Sache berechtigt ist.

Zitat:
Wie wäre ein korrekter Ablauf erst anwaltz nehmen oder Anzeige bei der Polizei machen?

Die Polizei wird nichts machen, da es im Prinzip eine private Angelegheit zwischen Ihnen und dem Verkäufer ist.
Erster Schritt wäre, sich schriftlich an den Verkäufer zu wenden und um Rücknahme des Pferdes zu bitten. Wie es dann weiter geht, hängt von der Antwort des Verkäufers ab.

Zitat:
Was passiert mit dem Pferd wenn ich die Klage gewinne?

Der Verkäufer muss es zurücknehmen.

Zitat:
Wer trägt die Kosten für die Klage bzw den Rechtsanwalt ich habe eine Rechtschutzversicherung?

Im Regelfall der Verlierer. Wenn man zu früh einen Anwalt einschaltet oder zu früh klagt, kann es aber sein, dass man auf Kosten sitzen bleibt, obwohl man im Recht ist. Wenn Sie eine Versicherung haben, zahlt die Versicherung.

Zitat:
Um ehrlich zu sein möchte ich ihn nicht zurück geben an die Händlerin da ich weis das er entweder wieder für jünger verkauft wird als er wirklich ist oder direkt zum Schlachter wandert.?

Das hat was von "Wasch mich - aber mach mich nicht nass." - Wenn Sie das Pferd nicht zurückgeben wollen, sind Ihre Möglichkeiten äußerst limitiert.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Haben Sie evtl. eine Lebensnummer für das Pferd? Wenn es ein echter Criollo aus Argentinien ist, dann könnte er eingetragen sein. Wenn sie die Lebensnummerhaben, schauen Sie mal nach. Die Lebensnummer war bis zum Jahr 2000 9-Stellig und setzt sich wie folgt zusammen:


* 1.-2.* Verbandskennziffer
* 3.-7.* Registriernumer des Verbandes
* 8.-9. * Geburtsjahr (wenn unbekannt weitere Ziffern der Registriernumer)

Ab 2000 sind die Lebensnummern 15-stellig:

* 1.-3.* Ländercode des die Lebensnumer vergebenden Landes
* 4.* Kennung vor/nach 2000 geboren (3/4)
* 5.-6.* Rasse
* 7.-8.* Verbandskennziffer des vergebenden Verbandes
* 9.-13.* Registriernumer des Verbandes
* 14.-15. * Geburtsjahr (oder weitere Ziffern der Registriernumer)


Wenn Sie vermuten, dass Ihr Pferd älter ist, könnte das Aufklärung bringen.


-- Editiert von AltesHaus am 08.02.2017 18:36

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Dass Sie das Pferd nicht zum Händler zurück geben wollen, kann ich absolut nachvollziehen. Jedoch ist das ein Geschäft, was wäre die Alternative zur Rückgabe? Behalten, geht ja wohl nicht, da Sie ein reitbares Pferd möchten. Weiterverkaufen, ginge, wenn Sie jemanden finden, der ein altes scheues Pferd kaufen will, das soll ja dann auch noch was kosten, damit der Verlust nicht zu hoch ist.

Sie sollten sich entscheiden, was Sie möchten und dann Ihre RS fragen, ob die Bearbeitung dieser Sache durch einen Anwalt überhaupt abgedeckt ist, wenn ja, lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Pferderecht beraten.

Kleiner Tipp von mir: Warten Sie nicht zulange, sonst bringen Sie es nicht übers Herz das Tier wieder zurück zu geben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nadine1101
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Haben Sie evtl. eine Lebensnummer für das Pferd? Wenn es ein echter Criollo aus Argentinien ist, dann könnte er eingetragen sein. Wenn sie die Lebensnummerhaben, schauen Sie mal nach.

-- Editiert von AltesHaus am 08.02.2017 18:36


Ja im pass steht eine lebendnummer aber ich kann mir gut vorstellen das die dann auch gefälscht ist... sie ist 15 stellig.

538002120014631

Also die letzten 2 Ziffern können nicht das Geburtsjahr sein dann wäre der gute stein alt

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#5
 Von 
nadine1101
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir werden morgen mit einem Anwalt telefonieren und gucken was der dazu sagt denn ich denke die Händlerin von der wir ihn haben kann genauso gut auf dummfang gehen und sagen Sie ist nach dem gegangen was im pass drin steht und wusste nicht das der falsch ist ... ich denke da liegt der Ursprung schon viel weiter vorn irgendwo in den Niederlanden da wo der Pass ausgestellt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nach meinen Recherchen ist das keine Lebensnummer, die in Deutschland vergeben wurde.

Da Sie ja Kontakt zu Züchtern haben, könnten Sie evtl. diese mal fragen, ob 538 der Ländercode für Argentinien ist, wenn ja, dann dürfte über diese Nummer mehr herauszufinden sein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nadine1101
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nach meinen Recherchen ist das keine Lebensnummer, die in Deutschland vergeben wurde.

Da Sie ja Kontakt zu Züchtern haben, könnten Sie evtl. diese mal fragen, ob 538 der Ländercode für Argentinien ist, wenn ja, dann dürfte über diese Nummer mehr herauszufinden sein.


Also da der Pass in den Niederlanden vergeben wurde muss die lebendsNummer auch von da kommen oder von den Ländern davor. Wir sind momentan dran herauszufinden wer das veranlasst hat dem Pferd einen neuen pass auszustellen das steht zwar im pass aber es ist extrem schwer zu dem Namen auch weitere Informationen zu bekommen da stecken so viele Leute hinter und keiner erzählt was oder verstehen angeblich kein Deutsch :(

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von nadine1101):
Zitat (von AltesHaus):
Nach meinen Recherchen ist das keine Lebensnummer, die in Deutschland vergeben wurde.

Da Sie ja Kontakt zu Züchtern haben, könnten Sie evtl. diese mal fragen, ob 538 der Ländercode für Argentinien ist, wenn ja, dann dürfte über diese Nummer mehr herauszufinden sein.


Also da der Pass in den Niederlanden vergeben wurde muss die lebendsNummer auch von da kommen oder von den Ländern davor. Wir sind momentan dran herauszufinden wer das veranlasst hat dem Pferd einen neuen pass auszustellen das steht zwar im pass aber es ist extrem schwer zu dem Namen auch weitere Informationen zu bekommen da stecken so viele Leute hinter und keiner erzählt was oder verstehen angeblich kein Deutsch :(


Ländercode für die Niederlande ist aber 528 (soweit mir bekannt) ... Facebook Schwarmwissen anzapfen, die Pferdeleute dort sind wild, aber hilfsbereit, mir zu anstrengend, aber evtl. könnte jemand dort weiterhelfen die Geschichte des Tierese herauszufinden (parallel zum Anwalt)

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