Pferdekaufvertrag Vorbesitzer

7. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
viem
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferdekaufvertrag Vorbesitzer

Hallo,

ich habe im Oktober 2013 ein Pferd mit einer chronischen Nervenerkrankung verkauft, auf die ich beim Verkauf ausdrücklich hingewiesen habe (im Pferdekaufvertrag festgehalten).
Nun haben die Käufer das Pferd weiterverkauft und die neue Besitzerin hat mich zufällig über das Internet gefunden und mich nach seiner Vorgeschichte gefragt. Ich habe ihr von der Vorerkrankung berichtet, von der sie angeblich nichts wusste. Nun möchte sie meinen Kaufvertrag einsehen, um vor Gericht zu klagen. Sie droht mir damit, mich vor Gericht zu ziehen, falls ich diesen nicht herausgebe.

Bin ich dazu verpflichtet, ihr den Vertrag als Beweismittel zu geben?

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von viem am 07.04.2014 15:14

Bin ich dazu verpflichtet, ihr den Vertrag als Beweismittel zu geben?



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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Das Gericht kann aber ggfs. die Beiziehung der Urkunde anordnen, wenn der K seinen VK verklagt, §§428 , 429 ZPO .

Bringt aber nix, wenn der Betreffende sagt "hab ich nicht mehr".

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Das ist richtig.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.01.2015 14:27:16
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 255x hilfreich)

Ich kenne einen ähnlichen Fall.
Es ging um ein Pferd mit einem Gendefekt (PSSM)

Züchter hat dem Käufer A ausdrücklich im Kaufvertrag hingewiesen, daß das Pferd PSSM positiv getestet wurde: PSSM: N/PSSM

Käufer A hat das Pferd eingeritten und weiterverkauft Dabei hat dieser auf den Gendefekt nicht hingewiesen (weder schriftlich noch mündlich).

Ein Jahr später ist tatsächlich PSSM ausgebrochen.
Das Gericht hat die Herausgabe des Kaufvertrages Zwischen Züchter und Käufer A vom Züchter erwirkt.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 250x hilfreich)

Ein Gericht könnte das durchaus verlangen.

Aber warum schickst Du ihr nicht einfach eine Kopie?

Immerhin ist die Dame doch arg über den Tisch gezogen worden.

-----------------
"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

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