In einem Kaufvertrag ist folgende Textpassagen enthalten:
Das Pferd wird gekauft, wie besichtigt und probegeritten .
Für mich verständlich.
Z.B evtl. Fehlstellungen kann man sehen - also dann später kein Mangel - Oder?
Für Hauptmängel haftet der Verkäufer nach dem BGB Bestimmungen über die Haftung für Gewährsmängel.
Wie kann ich dies genau verstehen?
Insoweit erfolgt der Verkauf unter vollständigem Ausschluß jeglicher Haftung.
Ist das ein Haftungsausschluß - Oder?
Pferdekaufvertrag - Mängelhaftung
25. Mai 2015
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Frage vom 25. Mai 2015 | 14:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 20x hilfreich)
Pferdekaufvertrag - Mängelhaftung
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#1
Antwort vom 25. Mai 2015 | 14:15
Von
Status: Unbeschreiblich (119665 Beiträge, 39759x hilfreich)
Zitat:Für Hauptmängel haftet der Verkäufer nach dem BGB Bestimmungen über die Haftung für Gewährsmängel.
Es gibt keine Hauptmängel. Insofern haftet man für alle Mängel 2 Jahre lang.
Zitat:Ist das ein Haftungsausschluß
Nein, denn er wirderspricht dem Satz davor vollständig.
Im übrigen wäre der Haftungsausschluß nicht wirksam, da er rechtswidrig ist.
Statt sich so etwas stüpmperhaft zusammengefrickeltes aus dem Internet zu kopieren sollte man ein paar EUR in eine anwaltlich geprüfte Vertragsvorlage investieren ...
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