Pferdekauf von privat an privat

5. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
nemoístderbeste
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferdekauf von privat an privat

Hallo, guten Tag,
ich habe Ende Februar einen 5jährigen Wallach gekauft, mit
Vertag, kein Gewährleistungsausschluß. Nun habe ich meinen TA bestellt, damit er sich mal die Zähne ansieht. Nebenbei er stelllte eine periodische Augenentzündung fest, zur Zeit nicht akut. Ich habe die Besitzerin angeschrieben per mail, aber sie streitet alles ab. Sie hatte den Wallach auch erst im November 04 gekauft und ihr sei nichts aufgefallen.
Kann Sie nun Rechtsansprüche gegen den Verkäufer machen
und was mache ich?
Muß ich sie per Einschreiben auffordern die Kaufsumme zurückzuzahlen? Die OP kostet ca. 2000€, der Wallach hat
1800,- gekostet.
Viele Grüße

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo!

Wenn Sie der Verkäuferin nachweisen können, daß diese von den Mängeln wußte, dann ist der Gewährleistungsausschluß insoweit unwirksam. D.h. Sie können dann die genannten Gewährleistungsrechte geltend machen.


Gruß
Harry!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.01.2015 14:27:16
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 255x hilfreich)

Wie Harry geschrieben hat, müssen Sie der Verkäuferin nachweisen, daß sie von dieser Erkrankung bereits wußte bzw. vor dem Kauf diagnostiziert wurde.

Warum haben Sie keine AKU machen lassen?



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Dier Beitrag ist aus 2005!

Warum gräbst Du hier laufend derart alte Beiträge aus??? Leidest Du unter einer besonderen Form der Langeweile?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.