Hallo, guten Tag,
ich habe Ende Februar einen 5jährigen Wallach gekauft, mit
Vertag, kein Gewährleistungsausschluß. Nun habe ich meinen TA bestellt, damit er sich mal die Zähne ansieht. Nebenbei er stelllte eine periodische Augenentzündung fest, zur Zeit nicht akut. Ich habe die Besitzerin angeschrieben per mail, aber sie streitet alles ab. Sie hatte den Wallach auch erst im November 04 gekauft und ihr sei nichts aufgefallen.
Kann Sie nun Rechtsansprüche gegen den Verkäufer machen
und was mache ich?
Muß ich sie per Einschreiben auffordern die Kaufsumme zurückzuzahlen? Die OP kostet ca. 2000€, der Wallach hat
1800,- gekostet.
Viele Grüße
Pferdekauf von privat an privat
5. April 2005
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Frage vom 5. April 2005 | 14:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferdekauf von privat an privat
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
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#1
Antwort vom 7. April 2005 | 18:22
Von
Status: Lehrling (1084 Beiträge, 250x hilfreich)
Hallo!
Wenn Sie der Verkäuferin nachweisen können, daß diese von den Mängeln wußte, dann ist der Gewährleistungsausschluß insoweit unwirksam. D.h. Sie können dann die genannten Gewährleistungsrechte geltend machen.
Gruß
Harry!
#2
Antwort vom 22. November 2014 | 08:21
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 255x hilfreich)
Wie Harry geschrieben hat, müssen Sie der Verkäuferin nachweisen, daß sie von dieser Erkrankung bereits wußte bzw. vor dem Kauf diagnostiziert wurde.
Warum haben Sie keine AKU machen lassen?
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#3
Antwort vom 22. November 2014 | 23:18
Von
Status: Unbeschreiblich (119665 Beiträge, 39759x hilfreich)
Dier Beitrag ist aus 2005!
Warum gräbst Du hier laufend derart alte Beiträge aus??? Leidest Du unter einer besonderen Form der Langeweile?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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