Hallo, folgender Sachverhalt: Meine Frau hat sich ein Pferd gekauft, hier vorweg die entsprechenden Auszüge aus dem Vertrag:
"Das Pferd wird für 3 Monate zur Probe übernommen, der Kaufpreis wird nach Ablauf der Probezeit fällig. Bis zur Zahlung bleibt das Pferd in Besitz von Frau D.
Mit der Zahlung geht das Pferd in Besitz von Frau R. über. Es bleibt darüber hinaus ein Rückkaufrecht bestehen, sollte Frau R, nicht mehr halten können oder wollen."
Der Vertrag wurde von der Verkäuferin verfasst und das Pferd wechselte am 27.12.2014 den Stall. Die ersten 3 Tage war meine Frau täglich bei dem Tier und wurde dann von einer schweren Grippe erwischt. am 04.01.2015 erschien die "Noch-Besitzerin" und bemängelte, das würde nicht genügend Auslauf bekommen. Auch würde es momentan erst ab Mittag aus der (sehr geräumigen) Box kommen und dann nur im Matsch stehen würden. Momentan ist das aber auf fast jeder Pferdewiese der Fall. Sobald sich die******rungsverhältnisse ändern stehen die Pferde durchgehend draussen auf der Wiese.
Ebenfalls bemängelte Sie das Pferd würde wenn es draussen steht kein Stroh bekommen. Da es aber momentan zur hälfte in der Box steht und da durchgehend was zum kauen zur Verfügung steht sehen wir das als ausreichend an, was wir in einschlägiger Fachliteratur auch nachlesen konnten.
Du gute Dame ist der Meinung dem Tier würde es schlecht gehen und es vergeht kein Tag an dem Sie nicht persönlich, per Internet oder Telefon mit "gutem Rat" zur Seite steht. Meine Frau ist sehr Tierlieb und würde niemals zulassen das es einem Tier schlecht geht und hat über 20 Jahre Reiterfahrung.
Jetzt will die gute Dame das wir den Stall wechseln - am liebsten in Ihre Nähe - oder das Tier würde wieder abgeholt werden. Wir denken Sie kann sich einfach nicht trennen, auf diese Frage hat Sie auch keine Antwort gegeben. Den Unterhalt kann Sie aber auch nicht mehr aufbringen.
Meiner Meinung nach hat Sie dazu vertraglich aber kein Recht, die enstsprechenden Auszüge habe ich oben ja verfasst. Weggelassen habe ich nur die Punkte Unterhalt, Versicherung und Tierarzt, welche im Falle meine Frau tragen würde-
Wie sehen denn die Leser dieses Forums die Rechtslage?
-----------------
""
Pferdekauf mit Probezeit
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Guten Abend,
das Pferd befindet sich gem Kaufvertrag noch im Eigentum von Frau D, auch wenn hier irrig der Begriff Besitz verwendet wird. Besitzerin ist Ihre Frau.
Das Eigentum geht erst dann auf Ihre Frau über, wenn der Kaufvertrag erfüllt ist. Eine Erfüllung liegt erst dann vor, wenn das Pferd herausgegeben (ist geschehen) und das Geld bezahlt wurde (ist noch nicht geschehen).
Der Vertrag ist jedoch schwebend wirksam, bis die Bedingung (Probezeit durch Ihre Frau) abgelaufen ist oder aufgehoben wird.
Wenn Ihre Frau das Pferd behalten möchte, sollten Sie für klare Eigentumsverhältnisse sorgen (bezahlen).
Auch wenn es um ein Lebewesen geht, sollten Sie sich fragen, ob Sie nicht dauerhaft Frau D gleich mitkaufen. Meinen Sie, Sie haben irgendwann Ruhe vor Frau D? Vieleicht wäre es besser, dass Pferd zurück zu geben.
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>Wenn Ihre Frau das Pferd behalten möchte, sollten Sie für klare Eigentumsverhältnisse sorgen (bezahlen). <hr size=1 noshade>
Das könnte nichts nutzen, da ja ausdrücklich eine 3 monatige Probezeit vereinbart wurde.
Die Frage wäre wie ein Richter das im Falle des Falles auslegen wurde.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten