Pferd Verkauft (privat an privat) nun fordert Käufer den Rücktritt auf dem KV oder eine Preisminderu

20. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
pal412528-86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Pferd Verkauft (privat an privat) nun fordert Käufer den Rücktritt auf dem KV oder eine Preisminderu

Pferd Verkauft (privat an privat) nun fordert Käufer den Rücktritt auf dem KV oder eine Preisminderung

Vor 4 Tagen habe ich mein fast 2 Jähriges Pferd verkauft.

im Kaufvertrag wurde folgedes Vermerkt

§ 3 Eigenschaftszusicherung

1: Der Verkäufer sichert dem Pferd folgede Eigenschaften des Pferdes zu:
Das Pferd lässt sich führen und Putzen, gibt dem Alter entsprechend die Hufe hat dabei manchmal aufgrund ihrer Größe Balance probleme. Wir haben das PFerd noch nicht mit Verladen und können deshalb dazu keine Angaben machen.
2: Eine bestimmte Beschaffenheit im Sinno von § 434 Abs. 1 BGB ist nicht vereinbart.
3: Dem Käufer ist bekannt das das Pferd folgende Eigenschaften hat:
Das Pferd Hustet aktuell leicht, der vordere Linke huf ist zu lang. Das Pferd steht oft mit Angewinkelter fesselbeuge hinten links laut der Ostheopatin entspannt so das Pferd.
4: Diese Eigenschaften rechtfertigen weder eine Rückabwicklung des Vertrages noch eine Preisminderung

Pferd gekauft wie gesehen, keine Mängel bekannt.


Es wurde keine Gewährleistung in den Vertrag mit aufgenommen.


Käufer fordert jetzt eine Preisminderung bzw Rücktriff vom Kaufvertrag da das Pferd ein angelaufenes Knie (nicht im Kaufvertrag vermerkt da nicht bekannt) hat und das Linke hintere bein schont (im Kaufvertrag vermerkt da bekannt). Der Käufer hat das Angebot einer AKU telefonisch abgelehnt.

Das Pferd lief bei uns absolut lahmfrei. Davon gibt es auch Videos.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

leider ist es oft beim Pferdekauf gängige Praxis, dass später etwas "Hinzuerfunden" oder "Entdeckt" wird, was als Mangel ausgelegt wird. Es wird mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag gedroht, damit eine nachträgliche Preisminderung durchgesetzt werden könnte. Manche Käufer bereuen auch später den Kauf und suchen nach Sachverhalten, um aus dem (vorschnellen) Kauf raus zu kommen.

Nach meiner Meinung sollten Sie sich vom Gerede des Käufers nicht beeindrucken lassen. Diskutieren Sie auch nicht rum. Am Rechtsweg der Klage können Sie den Käufer ohnehin nicht hindern.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
Wie sieht die Rechtslage aus?

Kommunikation einstellen.

Sein Pferd sein Problem.



Zitat:
2: Eine bestimmte Beschaffenheit im Sinno von § 434 Abs. 1 BGB ist nicht vereinbart.

Die Klausel ist im übrigen Unsinn, da ja gerade in 1. bestimmte Beschaffenheit der Sache vereinbart werden.
Das sollte aber unschädlich sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Zitat:
Der Verkäufer sichert dem Pferd folgede Eigenschaften des Pferdes zu

Und das steht wirklich so im Kaufvertrag?

Zitat:
Es wurde keine Gewährleistung in den Vertrag mit aufgenommen.
Bedeuted das, die Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen?
Das kann ein Problem sein! Wenn es sich herausstellt, dass die Ostheopatin (meiner Meinung nach Quacksalber) mit ihrer Diagnose falsch lag und das Pferd in Wirklichkeit ein angelaufenes Knie hat, dann liegt ein Mangel an der Kaufsache vor! Durch den Kaufvertrag hätte der K dann auch gleich den Beweis, dass dieser Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Wurde die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, dann kann der K natürlich entsprechende Ansprüche gegenüber dem VK geltend machen. In diesem Fall halte ich es für falsch die Kommunikation einzustellen. Das kann nach hinten losgehen und unnötige Kosten verursachen. Zuerst sollte also richtig abgeklärt werden was mit dem Knie ist. Es ist schon ein kleiner Unterschied ob ein Bein geschont oder entspannt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Es wurde keine Gewährleistung in den Vertrag mit aufgenommen.


Die Regelung "Pferd gekauft wie gesehen" beinhaltet einen Sachmängelhaftungsausschluß für (bei Übergabe vorhandene) Mängel, die offenkundig waren. Nicht jedoch für versteckte Mängel. Wenn der K also beweisen kann, daß es sich um einen versteckten Mangel handelt, der bei Übergabe schon vorhanden war, dann hätte er Ansprüche - sonst nicht.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.334 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen