Pfandrecht Vermieter an Sachen dritter

25. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
patchworker123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)
Pfandrecht Vermieter an Sachen dritter

Hallo
Folgendes Problem.Ich musste vor einiger Zeit meine Garage räumen da sie Defekt war.Da dort einige Sachen drinnen standen die ich in der Wohnung nicht lagern konnte,hat sich ein Freund bereit erklärt das ich dieses bei Ihm lassen kann bis meine Garage wieder heile ist .Was ich nicht wusste ist das er Mietschulden hat.Gesagt getan sein Vermieter hat Ihm in der zwischen Zeit raus geworfen in dem er einfach das Schloss gewechselt hat und Ihm telefonisch gesagt hat zahl dein Geld und gut ist .

Dieses ganze habe ich heute erfahren und bin zu seiner alten Wohnung hin um mit dem Vermieter zu reden.Habe gebeten mir meine Sachen zu geben die noch in der Wohnung sind.Die Aussage war die das in der Wohnung nix mehr ist und er dieses in eine Garage gepackt hat und es erst raus gibt wenn er die Mietschulden bekommt .

Auf meine Frage was mich dieses angeht und meine Sachen ,kam die Aussage er macht als Vermieter von seinem Pfandrecht gebrauch .Nun frag ich mich ernsthaft muss dieses nicht irgendwie angekündigt werden ?Und sind meine Sachen nun wirklich wech?

Es handelt sich um 2x TV so wie div Sammler Modelle so wie einige klein teile die Ersatzteile von meinem Auto sind .

danke falls einer helfen kann.

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39 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Wie genau kann man das behauptete Eigentum beweisen?



Zitat (von patchworker123):
sein Vermieter hat Ihm in der zwischen Zeit raus geworfen in dem er einfach das Schloss gewechselt hat und Ihm telefonisch gesagt hat zahl dein Geld und gut ist .

Ohne gerichtlichen Titel ist diese Art und Weise schlicht ilegal.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
patchworker123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Beweisen wird etwas schwer .Ich bin mit jemandem zusammen gezogen und brauchte daher die Sachen erst mal nicht und habe sie daher in die Garage gestellt .Oder es war kein Platz vorhanden um die z.b Modelle aufzubauen in der neuen Wohnung.Die Sachen die nun gepfändet wurden,sind daher zum Teil schon 8 Jahre alt.Das was ich habe ist das jemand von dem ich 2 Sachen mal gekauft habe dieses belegen kann oder mein Mitbewohner der weiß das ich es in die Garage getan habe.

Schriftlich oder durch eine Quittung kann ich nix belegen vielleicht höchstens 2 Teile.

Ein Schreiben gab es nie von dem Vermieter .So wie ich es mit bekommen habe sollte mein Bekannter heute hin kommen um seine Sachen zu holen .Ich bin wie gesagt mit hin und fragte wo meine Sachen sind.Da kam die Aussage hab ich gepfändet .Mein Bekannter hat nur Unterlagen bekommen wie z.b Ausweis usw was noch in der Wohnung war .

Selbst welche Sachen nun genau gepfändet wurden sind vom Vermieter wurde nirgends fest gehalten oder beziffert oder gezeigt das dieses auch wirklich in seinem Besitz sind .

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Einfach ohne gerichtlichen Beschluss das Schloss wechseln und den Schuldner/Mieter raussetzen ist unzulässig - aber das ist Miete nicht zahlen ja auch.

Das Vermieterpfandrecht ist im BGB geregelt. Zwar hätte der Vermieter die Sachen nicht aus der Wohnung verbringen dürfen, aber das ist jetzt halt so. Andererseits würden sich mit einem Verbleib der Sachen in der Wohnung ja auch die Forderungen des Vermieters erhöhen.

Jetzt musst du halt beweisen oder sonstwie belegen, dass deine Sachen nicht das Eigentum des Schuldners/Mieters sind sondern deines. Wie ist alleine dein Problem - die Beweislast liegt hier bei dir.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Wie ist alleine dein Problem - die Beweislast liegt hier bei dir.
Warum ?

Wenn der Vermieter tatsächlich so vorgegangen ist wie geschildert, dann war das verbotene Eigenmacht. Daraus darf er keinen Vorteil ziehen. Wenn also durch diese Aktion die Beweisführung des Mieters (oder hier des Dritten) erschwert wird, so geht das zu Lasten desjeningen, der sich illegaler Aktionen bediente.

In diesem Fall hätte der Mieter vor der kalten Räumung dem Teilnehmer hier natürlich mitteilen können, dass eine Räumung ansteht. Dieser hätte dann sein Eigentum ohne langes Drumherum an sich nehmen können. Mal abgesehen davon, dass es bei Mietrückstand ja auch die Möglichkeit gibt, eine erstmalige fristlose Kündigung unwirksam zu machen.

Unabhängig von diesen Aspekten stelle ich mir die Frage, was als Beweis ausreicht. Der Dritte sagt "das ist meins", der Schuldner sagt "ja, ist seins". Braucht's dann noch mehr? Klar, wenn es Grund gibt, an den Aussagen zu zweifeln, dann wirds kompliziert.

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Klar, wenn es Grund gibt, an den Aussagen zu zweifeln, dann wirds kompliziert.

Es gibt schon mal die Sache das der Mieter anscheinend dem nicht widersprochen hatte, was fast undenkbar ist,
Handelt es sich dabei um Wohnraum?
Oder war es Untermiete?
Erst mal ist der Freund für die Sachen verantwortlich, und das hat mit Mietrecht erst mal nichts zu tun, genauso gut hätte ein Gerichtsvollzieher einfach unangekündigt die Sachen mitnehmen können. Der TE sollte sich an seinen Freund halten, der ist erst mal dafür verantwortlich. Mit entsprechenden Nachweisen dürfte man sich auch um einiges leichter tun.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Es gibt schon mal die Sache das der Mieter anscheinend dem nicht widersprochen hatte, was fast undenkbar ist,
Welcher Sache soll der Mieter nicht widersprochen haben? Die Räumung ist doch angeblich nicht angekündigt worden. Der Mieter war ja offenbar auch nicht dabei, sonst hätte er seinen Ausweis wohl direkt erhalten.

Zitat (von 0815Frager):
Erst mal ist der Freund für die Sachen verantwortlich
Er war dafür verantwortlich. Jetzt befindet sich das Eigentum im Besitz des Vermieters. Und der Vermieter ist auf illegale Weise in diesen Besitz gelangt, sofern das wirklich eine kalte Räumung ohne Titel war. Damit ist jetzt nicht mehr der Mieter sondern der Vermieter der Ansprechpartner. Wenn er das Eigentum des Dritten trotz Aufforderung nicht rausrückt, dann würde ich zumindest mal über eine Strafanzeige gegen den Vermieter nachdenken. Diebstahl ist dann nämlich nicht mehr so weit entfernt.

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Damit ist jetzt nicht mehr der Mieter sondern der Vermieter der Ansprechpartner.

Falsch, man vergleiche das mit dem Besuch mit dem Gerichtsvollzieher, oder gar wenn dem Freund die Sachen abhanden gekommen wären. Selbst hat der TE mit dem Vermieter des Freunde keine Beziehung in dem Sinne.
Erst mal sind es Augenscheinlich die Sachen des Freundes und nicht die des TE.
Genau so wenig kann der TE gegen die kalte Räumung des Freundes irgendwie vorgehen.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Falsch, man vergleiche das mit dem Besuch mit dem Gerichtsvollzieher, oder gar wenn dem Freund die Sachen abhanden gekommen wären. Selbst hat der TE mit dem Vermieter des Freunde keine Beziehung in dem Sinne.
Pfandrecht ist jetzt nicht wirklich meine Stärke. Bei einer Zwangsvollstreckung gibt es meines Wissens § 771 ZPO und damit sehr wohl für den Eigentümer der gepfändeten Dinge die Möglichkeit, direkt gegen den Pfänder vorzugehen. Eben durch eine Drittwiderspruchsklage. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Vermieter durch eine illegale Aktion dieses Recht des Dritten verhindern kann.

Mal abgesehen davon, dass es inzwischen natürlich eine Beziehung zwischen dem Eigentümer und dem aktuellen Besitzer des Sachen gibt. Dieser ist illegal in den Besitz der Sachen gelangt. Bei wem er sie geklaut hat (dies jetzt bitte nicht strafrechtlich sondern umgangssprachlich verstehen), ist dabei wurscht.

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Pfandrecht ist jetzt nicht wirklich meine Stärke. Bei einer Zwangsvollstreckung gibt es meines Wissens § 771 ZPO und damit sehr wohl für den Eigentümer der gepfändeten Dinge die Möglichkeit, direkt gegen den Pfänder vorzugehen.

Klar kann der Eigentümer vorgehen wenn er den Nachweis des Eigentum erbringt. Es kommt durchaus mal vor das der GV welche dann bei langjährigen Freunden immer mal wieder vorbei schaut und dabei was verwertbares findet, das plötzlich eine Kaufrechnung auf einen anderen Namen auftaucht.
Bei 2 TV dürfte auf jeden Fall doch eine Rechnung auffindbar sein, sofern die nicht aus dubiosen Quellen entstammen.

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#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn also durch diese Aktion die Beweisführung des Mieters (oder hier des Dritten) erschwert wird, so geht das zu Lasten desjeningen, der sich illegaler Aktionen bediente.
Dann müsste man aber beim Anfang ansetzen, denn zunächst hat sich der Mieter "illegaler Aktionen bedient" indem er einfach seine Zahlungspflichten nicht erfüllt hat.
Es ist schon krass, wie schnell man beim Vermieter "illegal" schreit, wenn er etwas tut, was er eigentlich nicht tun dürfte ... als Reaktion auf den Mieter, der zuerst, wiederholt und längere Zeit, tut was er eigentlich nicht tun dürfte (seine Miete nicht zahlen).
Man sollte hier nicht vergessen, wer hier wen durch sein "illegales" Tun zuerst und sehr viel mehr geschädigt hat.

Jedenfalls kann von "gestohlen" keine Rede sein, da der Vermieter ja "zugibt" bzw. geltend macht, die Sachen im Vermieterpfandrecht in Besitz genommen zu haben.

Aber zurück zum Thema:
Bei der Ausübung des Vermieterpfandrechts im Selbsthilferecht (BGB § 562b ) gilt nicht die ZPO.
Ob/inwieweit BGB § 562b tatsächlich zutrifft, wird nach der jeweiligen Argumentation ein Gericht feststellen müssen.

Dem Mieter steht in diesem Fall aber nach BGB § 562c die Abwendung des Pfandrechts durch Zahlung einer Sicherheit zu. M.E. wird damit auch eine Ankündigung durch den Vermieter vorausgesetzt.

Um jetzt den Vermieter oder den Mieter mehr zu verteufeln, müsste man halt wissen:
- hat der Vermieter dem Mieter vielleicht doch vor dem Schlossaustausch gekündigt und das Vermieterpfandrecht ausgesprochen?
- hat der Mieter danach irgendwas aus der Mietsache entfernt?
- wer trägt welche Argumente vor?
- was findet der Richter glaubhafter?
=> Selbsthilferecht gerechtfertigt oder nicht?
Das sind bislang alles unbekannte Variablen.

Wie ein Gericht die Sache in der Gesamtbetrachtung sehen würde, hängt m.E. für beide am seidenen Faden - je nach tatsächlichem Sachverhalt, nach jeweiliger Argumentation und Glaubwürdigkeit/Einschätzung des Richters.

Solche Vögel, die plötzlich behaupten "das ist meins" um noch Sachen eines Schuldners vor dem Gläubiger zu retten, hat mit Sicherheit nicht nur jeder Gerichtsvollzieher sondern auch jeder Richter schon kennengelernt. Das soll jetzt keineswegs gegen den TE gehen - sondern lediglich meine These "Belege/Beweise nötig" stützen.

Ich habe in einem Fall von Schlossaustausch und Vermieterpfandrecht im Selbsthilferecht tatsächlich schon live im Verhandlungssaal miterlebt, dass der Richter Belege sehen wollte und dass der Schuldner/Mieter bzw. der angebliche Eigentümer dann doch sehr unglaubwürdig rüberkamen.

Außerdem wäre da noch die Eigentumsvermutung nach BGB § 1006 > siehe BGH Urteil vom 03.03.2017 [link=http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_V-ZR-26815_BGH-Vermieter-kann-sich-im-Rahmen-seines-Vermieterpfandrechts-auf-die-dem-Mieter-zukommende-Eigentumsvermutung-stuetzen.news24555.htm]V ZR 268/15 [/link]
M.E. muss also der Dritte, der da plötzlich "mein Eigentum" behauptet, auch nachweisen, dass seine Behauptung auch zutrifft.

Was letztendlich zutrifft, wird man leider erst dann sehen, wenn patchworker123 auf Herausgabe geklagt hat und wenn das entsprechende Urteil ergangen ist.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#11
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Du musst dein Eigentum nachweisen können; bloße Behauptungen von dir und dem Mieter reichen nicht (wäre ja auch eine zu leichte Möglichkeit, den Gläubiger um sein Recht an diesen Sachen zu bringen).

Ob die Räumung illegal war - zumal ohne Verzeichnis der geräumten Gegenstände - ist ein Thema zwischen Mieter und Vermieter; allerdings dann durchaus ziemlich kostspielig für den Vermieter.

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#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Dann müsste man aber beim Anfang ansetzen, denn zunächst hat sich der Mieter "illegaler Aktionen bedient" indem er einfach seine Zahlungspflichten nicht erfüllt hat.
Natürlich war der Zahlungsverzug des Mieters hier der Ausgangspunkt. Man könnte sogar noch die Lagerung fremder Sachen mit anführen, weil dies möglicherweise auch nicht zulässig war. Ändert aber doch nun gar nichts daran, dass der Vermieter nach der Darstellung hier eine kalte Räumung durchgeführt hat. Alle daraus entstehenden Nachteile gehen zu Lasten des Vermieters, so ist es nunmal.

Zitat (von Lolle):
Jedenfalls kann von "gestohlen" keine Rede sein, da der Vermieter ja "zugibt" bzw. geltend macht, die Sachen im Vermieterpfandrecht in Besitz genommen zu haben.
Nunja. Der Vermieter bricht ein Wohnungsschloss auf (was er nicht darf), er räumt den Besitz des Mieters aus der Wohnung (was er nicht darf) und er gibt trotz Aufforderung das Eigentum Dritter nicht heraus (was er meiner Meinung nach auch nicht darf). Üblicherweise nennt man so ein Verhalten Einbruchdiebstahl. Nun habe ich keine Ahnung von Strafrecht. Ich glaube auch nicht daran, dass eine Strafanzeige bei zivilrechtlichen Streitigkeiten weiterhilft. Aber ich finde es schon erstaunlich, auf welch gefährliches Eis sich manche Vermieter begeben.

Zitat (von Lolle):
Bei der Ausübung des Vermieterpfandrechts im Selbsthilferecht (BGB § 562b ) gilt nicht die ZPO.
Ob/inwieweit BGB § 562b tatsächlich zutrifft, wird nach der jeweiligen Argumentation ein Gericht feststellen müssen.
Der Vermieter hat nicht die Entfernung der Sachen aus der Mietsache verhindert, sondern genau dies selbst durchgeführt. Auf die Argumentation wäre ich gespannt.

Zitat (von Lolle):
Solche Vögel, die plötzlich behaupten "das ist meins" um noch Sachen eines Schuldners vor dem Gläubiger zu retten, hat mit Sicherheit nicht nur jeder Gerichtsvollzieher sondern auch jeder Richter schon kennengelernt. Das soll jetzt keineswegs gegen den TE gehen - sondern lediglich meine These "Belege/Beweise nötig" stützen.

Ich habe in einem Fall von Schlossaustausch und Vermieterpfandrecht im Selbsthilferecht tatsächlich schon live im Verhandlungssaal miterlebt, dass der Richter Belege sehen wollte und dass der Schuldner/Mieter bzw. der angebliche Eigentümer dann doch sehr unglaubwürdig rüberkamen.
Mir ist schon klar, dass die Glaubwürdigkeit der Aussagen ein wesentlicher Punkt sein wird. Hier wird der Eigentümer aber zumindest mal die Geschichte mit dem Defekt in der eigenen, gemieteten Garage beweisen können. Das ist für die Glaubwürdigkeit nicht unbedingt verkehrt. Auch könnte man bei den Kleinteilen fürs Auto überprüfen, ob diese nur für das Auto des Teilnehmers hier und nicht für das Auto des Mieters passen.

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von patchworker123):
Folgendes Problem.Ich musste vor einiger Zeit meine Garage (123recht.net Tipp: Mietvertrag für Garage, Stellplatz, Keller etc. ) räumen da sie Defekt war.Da dort einige Sachen drinnen standen die ich in der Wohnung nicht lagern konnte,hat sich ein Freund bereit erklärt das ich dieses bei Ihm lassen kann bis meine Garage wieder heile ist


Eine Garage ist defekt. In dieser waren Dinge, die in der Wohnung nicht gelagert werden konnten, ein Freund hat diese Dinge dann in der Wohnung gelagert, bis auf einmal eine merkwürdige Räumung statt fand.

Wenn ich als Gläubiger so etwas in einem Vollstreckungsprotokoll lesen würde, na was meinen Sie, woran ich sofort denken würde?

Nun, die User haben ja schon geschrieben, dass Sie nachweisen müssten, dass es sich tatsächlich um Ihr Eigentum handelte, welches sich zufällig in Besitz des Schuldners befand. Ich bezweifel, dass dies so ohne Weiteres gelingen könnte.

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#14
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Unabhängig von diesen Aspekten stelle ich mir die Frage, was als Beweis ausreicht. Der Dritte sagt "das ist meins", der Schuldner sagt "ja, ist seins". Braucht's dann noch mehr? Klar, wenn es Grund gibt, an den Aussagen zu zweifeln, dann wirds kompliziert


Gelegentlich steht in den Mietverträgen auch der Hinweis u.a.:" Die eingebrachten Gegenstände sind Eigentum des Vermieters".
Die Erfahrung dahingehend - "die Gegenstände sind Eigentum des Freundes etc"- scheint reichlich bekannt zu sein, weshalb der Zusatz für Vermieter ein Vorteil wäre/bzw. ist.

Ist beim Fragesteller ein solcher Hinweis im MV?, dann hätte der VM legal gehandelt.

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#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Gelegentlich steht in den Mietverträgen auch der Hinweis u.a.:" Die eingebrachten Gegenstände sind Eigentum des Vermieters".
Bitte was? Glaubst du ernsthaft, dass so etwas gültig wäre? Über manche Posts kann man nur den Kopf schütteln ...

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Über manche Posts kann man nur den Kopf schütteln ...


... aber wehe ich schreib sowas ;)

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Hier wird der Eigentümer aber zumindest mal die Geschichte mit dem Defekt in der eigenen, gemieteten Garage beweisen können.

Was sollte eine eine defekte Garage denn überhaupt bedeuten?
Die Garage ist kein Beweis für 2 TVs, vor allem würde der Gebrauch einer Garage gegen die GaragenVO verstoßen, eine Garage ist kein Lagerplatz.
Zumal aus dem anderen Tread heraus zu lesen ist, der TE hat eine Vermögensauskunft abgegeben:
https://www.123recht.net/InkassoRechtsanwalt-fordert-Vergleichszahlung-__f528540.html
Damit würde es den Sinn erklären, weshalb eine Garage defekt ist, jedoch im gleichen Zug wäre das eine Straftat.
Und zum Wert von TVs, entweder es waren Kisten vom Wertstoffhof oder man hat einen Bezugsnachweis.
Alles in allem ist die Geschichte nur schleierhaft, denn es ist nun mal Pech wenn man selbst eine Pfändung vereitelt, während der Freund selbst schon so viel Dreck am Stecken hat.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Mir ist schon klar, dass die Glaubwürdigkeit der Aussagen ein wesentlicher Punkt sein wird. Hier wird der Eigentümer aber zumindest mal die Geschichte mit dem Defekt in der eigenen, gemieteten Garage beweisen können.


Das ist irrelevant, er muss das Eigentum an den gepfändeten Dingen nachweisen können, was mEn sich zumindest als schwierig herausstellen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Banane123):
Gelegentlich steht in den Mietverträgen auch der Hinweis u.a.:" Die eingebrachten Gegenstände sind Eigentum des Vermieters".
Bitte was? Glaubst du ernsthaft, dass so etwas gültig wäre? Über manche Posts kann man nur den Kopf schütteln ...


Ob dieser Hinweis Gültigkeit hat müßte evtl. ein Richter prüfen. Diese Mietverträge gibt es, mit oder ohne Kopf schütteln.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Pfandrecht ist jetzt nicht wirklich meine Stärke.


Versuch bitte trotzdem die unterschiedlichen Rechtsgebiete streng voneinander zu trennen und erst dann zu bewerten.

Für das Vermieterpfandrecht gilt im Grunde das Gleiche, wie bei einer Pfändung durch den GV. Er darf keine unpfändbaren Gegenstände einbehalten, und ein anderer Eigentümer als der Schuldner ( hier also der TE) muss sein Eigentum im Zweifel nachweisen.

Die verbotene Eigenmacht ist hier im Anspruchsverhältnis TE zum Vermieter völlig unschädlich, da der Vermieter auch bei einem Verbleib der Sachen in der Wohnung das Vermieterpfandrecht hätte ausüben können. Die Situation des TE hätte sich dadurch nicht verbessert.

Die Sache lässt sich doch auf zweierlei Art recht einfach lösen:
1) der TE weist sein bisher nur behauptetes Eigentum nach - wie ist seine Sache.
2) der Schuldner begleicht seine Schuld, sodass der Vermieter kein Recht zur weiteren Pfandausübung hat.

Der Beitrag unter #12 liest sicht recht gut, passt aber nicht so wirklich auf das Verhältnis zwischen dem TE und dem Vermieter des anderen.
Rechtsverletzungen des Vermieters betreffen nur das Verhältnis zum Exmieter. Der kann sich dagegen wehren
(wobei es ja oftmals so ist, dass die Forderung des Vermieters uneinbringlich ist, und etwaige Schadenersatzansprüche dann gegen diese Forderung aufgerechnet werden., sodass der Vermieter unterm Strich nicht schlechter da steht, als vorher. ;)


Zitat (von Orang-Utan-Klaus):
Einfach JEDER Beitrag dieser Banane ist als Schwachsinn zu werten,
Keineswegs, nur derartige Wertungen sind absolut daneben. Man muss mit dem Inhalt der Beiträge anderer nicht einverstanden sein, aber das kann man dann auch anders erklären.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Einfach ohne gerichtlichen Beschluss das Schloss wechseln und den Schuldner/Mieter raussetzen ist unzulässig - aber das ist Miete nicht zahlen ja auch.


Mit dem kleinen Unterscheid, dass der Mieter ja zahlen würde wenn er denn könnte. Miete nicht zahlen können ist eben kein Delikt, wobei sich der Vermieter des Hausfriedensbruchs evtl. des Einbruchsdiebstahls schuldig macht. Leider. So ist das Gesetz nun mal,
und das nehmen mache Mieter gerne in Anspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
. Diese Mietverträge gibt es, mit oder ohne Kopf schütteln.

So das hat nichts mit dem Thema Pfändung zu tun.
Zitat (von Orang-Utan-Klaus):
Banane ist weder Vermieter, noch sonst etwas.

Das ist schon lange bekannt, jedoch darf sie hier auch die Meinung schreiben, ob man dies für ernst nimmt bleibt jedem selbst überlassen.
Zitat (von Banane123):
Gelegentlich steht in den Mietverträgen auch der Hinweis u.a.:" Die eingebrachten Gegenstände sind Eigentum des Vermieters".

Irgendwie sollte man den Sinn verstehen, ein mit dem Grundstück verbundenes Teil, wie z.B ein Carport geht nach dem Mietende ins Eigentum des Vermieter über, so die neuere Rechtsprechung. Das könnte man vielleicht auch für Satschüsseln oder Briefkasten ummünzen, jedoch keinesfalls auf Inventar oder bewegliche Gegenstände.
Zitat (von Sir Berry):
Die Sache lässt sich doch auf zweierlei Art recht einfach lösen:
1) der TE weist sein bisher nur behauptetes Eigentum nach - wie ist seine Sache.
2) der Schuldner begleicht seine Schuld, sodass der Vermieter kein Recht zur weiteren Pfandausübung hat.

Absolute Zustimmung,

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
patchworker123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von cauchy):
Hier wird der Eigentümer aber zumindest mal die Geschichte mit dem Defekt in der eigenen, gemieteten Garage beweisen können.

Was sollte eine eine defekte Garage denn überhaupt bedeuten?
Die Garage ist kein Beweis für 2 TVs, vor allem würde der Gebrauch einer Garage gegen die GaragenVO verstoßen, eine Garage ist kein Lagerplatz.
Zumal aus dem anderen Tread heraus zu lesen ist, der TE hat eine Vermögensauskunft abgegeben:
https://www.123recht.net/InkassoRechtsanwalt-fordert-Vergleichszahlung-__f528540.html
Damit würde es den Sinn erklären, weshalb eine Garage defekt ist, jedoch im gleichen Zug wäre das eine Straftat.
Und zum Wert von TVs, entweder es waren Kisten vom Wertstoffhof oder man hat einen Bezugsnachweis.
Alles in allem ist die Geschichte nur schleierhaft, denn es ist nun mal Pech wenn man selbst eine Pfändung vereitelt, während der Freund selbst schon so viel Dreck am Stecken hat.


Erstens ist es beleg bar mit der Garage und zweitens mit welchem Recht behaupten Sie nun hier das ich etwas vereitelt habe ?Und wann soll gegen mich eine Pfändung gewesen sein das wäre mal interessant zu wissen .

Zitat (von AltesHaus):

Eine Garage ist defekt. In dieser waren Dinge, die in der Wohnung nicht gelagert werden konnten, ein Freund hat diese Dinge dann in der Wohnung gelagert, bis auf einmal eine merkwürdige Räumung statt fand.

Wenn ich als Gläubiger so etwas in einem Vollstreckungsprotokoll lesen würde, na was meinen Sie, woran ich sofort denken würde?

Nun, die User haben ja schon geschrieben, dass Sie nachweisen müssten, dass es sich tatsächlich um Ihr Eigentum handelte, welches sich zufällig in Besitz des Schuldners befand. Ich bezweifel, dass dies so ohne Weiteres gelingen könnte.


Zitat (von cauchy):
Hier wird der Eigentümer aber zumindest mal die Geschichte mit dem Defekt in der eigenen, gemieteten Garage beweisen können.

Das was ist beleg bar das meine Garage die mir selbst gehört defekt war (das Dach) und ich diese räumen musste .
Die Sachen um die es hier geht sind Eigentum von mir aus Sammlungen die ich hatte (nun zwar immer noch aber nicht mehr in der Wohnung) die Fernseher sind 2 Stück die aus meiner alten Wohnung sind .Einer davon ist beleg bar durch ein kauf also ist dort eine Rechnung da .Nur für den Rest nicht .



Zitat (von 0815Frager):

Was sollte eine eine defekte Garage denn überhaupt bedeuten?
Die Garage ist kein Beweis für 2 TVs, vor allem würde der Gebrauch einer Garage gegen die GaragenVO verstoßen, eine Garage ist kein Lagerplatz.
Zumal aus dem anderen Tread heraus zu lesen ist, der TE hat eine Vermögensauskunft abgegeben:
https://www.123recht.net/InkassoRechtsanwalt-fordert-Vergleichszahlung-__f528540.html
Damit würde es den Sinn erklären, weshalb eine Garage defekt ist, jedoch im gleichen Zug wäre das eine Straftat.
Und zum Wert von TVs, entweder es waren Kisten vom Wertstoffhof oder man hat einen Bezugsnachweis.
Alles in allem ist die Geschichte nur schleierhaft, denn es ist nun mal Pech wenn man selbst eine Pfändung vereitelt, während der Freund selbst schon so viel Dreck am Stecken hat.


Was die Garage angeht usw steht oben .Ist meine eigene und als Gewerbliche angemeldet da dort auch an Autos geschraubt wird.So viel mal dazu .
Zu dem Thema Vermögensauskunft weiß ich ehrlich gesagt nicht was dieses nun hier mit zu tun hat.Und was macht es dann bitte Sinn das ich eine Firma beauftrage die das ganze Dach saniert ?Wie oben schon geschrieben ist es belegbar das die Garage defekt war .Und die Abgabe was zum anderen Thema gehört was Sie hier ansprechen sieht man auch sehr gut das dieses vor ein paar Jahren war nur mal so gesagt und ich dieses beglichen habe,und gegen mich keine Pfändung vorgelegen hat weswegen ich nach Ihrer Annahme her etwas verstecken müsste.Ganz im gegenteil habe ich all meine Arbeiten immer offen da gelegt .

Mich interessiert auch nicht in wie weit der Mieter (mein bekannter) nun Recht hat oder nicht .Und klar ist das was er gemacht hat nicht die feine Art .Ich wusste nix davon , und möchte eigentlich nur meine Sachen wieder haben .Trotzdem danke für die Antworten .Ich werde es nun mal über ein Gespräch mit dem Vermieter versuchen erneut .Kann ja eine Sache belegen das 1 TV meiner ist .Nur der Rest wird schwer da die Modelle z.b meist auf Börsen oder Flohmärkte gekauft wurden



-- Editiert von patchworker123 am 26.11.2017 16:50

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Banane123):
Gelegentlich steht in den Mietverträgen auch der Hinweis u.a.:" Die eingebrachten Gegenstände sind Eigentum des Vermieters".
Bitte was? Glaubst du ernsthaft, dass so etwas gültig wäre? Über manche Posts kann man nur den Kopf schütteln ...


Hallo cauchy, dieser Dein Beitrag erscheint in einem anderen Forum (Vermieter Forum), erstellt vom "Orang-Utan-Klaus". Ich würde meinen "es reicht" langsam.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
So das hat nichts mit dem Thema Pfändung zu tun.


Natürlich hat das mit Pfändung zu tun, wenn der M. lt.Vertrag bestätigt, dass die eingebrachten Gegenstände sein Eigentum sind.
Hat der M nach Auszug Verbindlichkeiten an den VM darf der davon ausgehen, dass er das Eigentum des Mieters pfändet und nicht das fremder Personen. So ist das zu verstehen, aber mit "verstehen" hast du es nicht.

0x Hilfreiche Antwort


#28
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

@Banane: Ich bin nicht Orang-Utan-Klaus und ich beteilige mich auch nicht an irgendwelchem Bashing. Fakt ist aber nunmal, dass dein Post #14 schlicht Blödsinn ist. Wie kann man auf die Idee kommen, jegliche Dinge, die ein Mieter in eine Mietsache einbringt, würde sofort Eigentum des Vermieters werden? Wir reden hier über Fernseher und andere bewegliche Sachen. Bei Einrichtungen wie von 0815frager in #23 beschrieben gilt § 539 (2) BGB und § 552 BGB . Ohne angemessenen Ausgleich geht also selbst da nichts.

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#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
So ist das zu verstehen, aber mit "verstehen" hast du es nicht.

Tja, und Du hast es offenbar nicht so mit der Anwendung der Grundregeln Deutscher Sprache? Sonst würde man ja so einen Blödsinn wie in #14 nicht schreiben.

Keiner hier kann wissen, was in Deinem Kopf für Vorstellungen vorgehen, wie Du was meinst. Wenn das nicht da steht, weis das keiner.




-- Editiert von Harry van Sell am 26.11.2017 17:36

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#30
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von patchworker123):
?Und wann soll gegen mich eine Pfändung gewesen sein das wäre mal interessant zu wissen .

Den verlinkten Tread übersehen?
Aus dem anderen Tread:
Zitat (von patchworker123):
Ich habe eine EDV abgegeben und dieses wurde so weiter an die Rechtsanwälte gemeldet.Da ich neue Arbeit hatte wollte ich meine Schuld Zahlen und habe Raten vereinbart und diese auch immer bezahlt.Nun ist noch eine Summe offen und die Kanzlei hat mir heute einen Brief geschickt den ich nicht verstehe siehe Bild.

Dort wurde ja schon angemerkt die Eidestattliche Versicherung gibt es nicht, sondern dies ist heute die Vermögensauskunft.
Zitat (von patchworker123):
.Der Anbieter hat den Fall an eine Rechtsanwaltskanzlei abgegeben die einen Mahnbescheid geschickt hat nach einiger Zeit,und auch einen Gerichtsvollzieher beauftragt hatte,der bei mir mit einem per Haftbefehl vor bei kam um zu klären wie meine Situation ist .

Ja solch Dinge veranstalten Gerichtsvollzieher nur aus Langeweile, damit sie mal einen Termin auf einen Kaffee bei ihren Kunden erhalten, dann scheint die Annahme also falsch gewesen zu sein, ja jeder darf sich mal irren.
Zitat (von patchworker123):
Kann ja eine Sache belegen das 1 TV meiner ist .

Den muss der Vermieter des Freundes heraus geben, keine Frage.
Zitat (von Orang-Utan-Klaus):
Nun fängt Banane auch in diesem Forum an User zu beleidigen

In der Regel wird der User einfach ignoriert. Don´t feed the troll.

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