Pfandbon und Pfandgut übertragbar?

20. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Pfandbon und Pfandgut übertragbar?

Hier mal wieder der leidgeplagte Pfandsammler der mal wieder die Nase voll hat.
Auf einem Festival, welches damit wirbt, daß es komplett kostenlos ist, werden von Leuten, die den Campingplatz nutzen, pro Auto ein "Müllpfand" in Höhe von 5€ erhoben. Dazu gibt es zwei Müllsäcke und eine Pfandkarte. Darauf steht, dass man diese Karte mit den zwei prall gefüllten Müllsäcken wieder einlösen kann und die 5€ Pfand zurückerhält.
Nun gibt es aber einen relativ großen Prozentsatz an Festivalbesuchern, die gerne auf das Geld verzichten und lieber alles stehen und liegen lassen. Also wirklich alles, Müll, Zelt, Pavillon etc. Nun haben wir heute Leuten, die das Festivalgelände verlassen wollten ohne Müll zu sammeln, sowie anderen unlustig dreinschauenden Teilnehmern, angeboten, gegen die Pfandkarte ihren Platz aufzuräumen. Viele waren sofort begeistert und wir bekamen schnell mindestens 20 Pfandbons und Müllsäcke zugesteckt. Also räumten wir stundenlang Müll in blaue Säcke und schleppten ihn schlußendlich zum Container.. Dort wurden wir bereits beim zweiten Pfandbon abgewiesen mit dem Argument wir wären professionelle Müllsammler. Was immer ein professioneller Müllsammler ist, wir sind nur professionelle Lebenskünstler die irgendeine dreckige Arbeit für jemanden übernehmen, der sich mit uns auf den Lohn geeinigt hat. Jedenfalls meine ich, daß wir sozusagen einen Vertrag miteinander geschlossen haben und der Wert des Pfandbons als Lohn für die Arbeit getauscht wurde. Ich kann ja auch für ein Auto arbeiten und das dann mit der Briefübergabe auf mich umschreiben lassen.
Am Container warf man uns vor wir könnten die Pfandbons ja auch geklaut haben. Schlechte Argumentation. Offensichtlich ist es dem ausrichtenden Verein lieber wenn der Müllpfand nicht wieder ausgezahlt werden muß weil deren Müllsammler ja ehrenamtlich aufsammeln. Wie so oft bei Pfand. Man nimmt gerne Geld dafür, rückt es aber ungerne wieder raus, vor allem nicht an solche wie uns, die auf unterster Stufe stehen. Auch auf Weihnachtsmärkten nimmt man uns gerne das Pfandgut ab ohne dann das Geld auszuzahlen.
Wie sieht das rechtlich aus? Meines Erachtens müssen die das annehmen, ohne wenn und aber, weil jeder, der die Pfandurkunde und das Pfand zurückbringt ein Recht auf die vereinbarte Summe hat. Und erwachsenen Menschen dürfen sich doch auch auf deren Gelände Rechte übertragen. Habe schon erlebt, daß Vereine den Pfandsammlern das Pfandgut ersatzlos abnahmen, mit dem Argument, das alles was auf deren Gelände liegt, automatisch ihnen gehört. Dabei sammeln wir zu 90% Pfanddosen um die Zelte herum wo wir die Eigentümer gefragt haben und die übertragen uns dann ihr Eigentum im Gegenzug für die Arbeit. Das kann doch niemand per Hausordnung verbieten, oder?
Ich habe hier jetzt 20 Pfandurkunden die nicht eingetauscht wurden. Kann ich das verlangen mit dem Hinweis auf BGB §1204?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Nun haben wir heute Leuten, die das Festivalgelände verlassen wollten ohne Müll zu sammeln, sowie anderen unlustig dreinschauenden Teilnehmern, angeboten, gegen die Pfandkarte ihren Platz aufzuräumen.

Also eine gewerbliche Tätigkeit wofür man auch ein Gewerbe angemeldet hat?
Zitat (von papalagi):
Dort wurden wir bereits beim zweiten Pfandbon abgewiesen mit dem Argument wir wären professionelle Müllsammler.

Stimmt ja auch, man hat die Dienstleistung aufräumen und entsorgen für die Besucher angeboten und ausgeführt.
Zitat (von papalagi):
Wie sieht das rechtlich aus?

Nun als Gewerbetreibender hat man ja über alles ordentlich Buch geführt, das auch das Finanzamt zufrieden ist?
Und als Leistungsempfänger von Transferleistungen die Einnahmen auch dem Träger mit geteilt?
Zitat (von papalagi):
Dabei sammeln wir zu 90% Pfanddosen um die Zelte herum wo wir die Eigentümer gefragt haben und die übertragen uns dann ihr Eigentum im Gegenzug für die Arbeit.

Ja auch das sind Einnahmen für das FA.
Zitat (von papalagi):
Das kann doch niemand per Hausordnung verbieten, oder?

Klar doch, denn in der Regel ist das privates Gelände und für Besucher gedacht, nicht freiberufliche Tätigkeiten.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Jedenfalls meine ich, daß wir sozusagen einen Vertrag miteinander geschlossen haben

Ihr habt mit dem Festivalbetreiber alles andere als einen Vertrag geschlossen.

Die Bedingungen waren offenbar klar formuliert und wurden von euch bzw. denen, die keine Lust hatten, nicht eingehalten.

Zitat:
Am Container warf man uns vor wir könnten die Pfandbons ja auch geklaut haben. Schlechte Argumentation.

Warum?

Zitat:
Das kann doch niemand per Hausordnung verbieten, oder?

Doch, man kann.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Ja klar, nun wieder die Leier mit dem Gewerbe und Finanzamt, was hatte ich auch erwartet??
Bei max 3 Festivals im Jahr und davon nur der letzten Tag zum sammeln, dürfte wohl kaum die Rede von Gewebe sein.
Gesetzt den Fall einer von uns räumt 10 Campingplätze auf und hat dann in 8 Stunden 50 Euro gemacht, zieht davon alle Ausgaben ab (Anfahrt, Verpflegung), dann bleiben da vielleicht 30 € übrig. 60-90€ im Jahr, da kann man aber ne Menge Steuern hinterziehen. Beim Grundfreibetrag von 8800€. ist da aber noch viel Luft nach oben.
Warum sind Jura-Bewanderte eigentlich immer so komische Leute?
Übrigens verbucht die Getränkeindustrie 3 Milliarden im Jahr PLUS für nicht zurückgebrachtes Pfand. Vielleicht mal bei denen ansetzen.
Laut Definition Gewebe brauche ich hier keine Gewerbeanmeldung und das die Steuerfreiheitsgrenze weit weg ist habe ich nun auch dargelegt.
Wäre also interessiert an der Beanwortung der Fragen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Wie sieht das rechtlich aus?

Zum einen gelten die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und den "Sammlungsunwilligen".
Und natürlich können die "Sammlungsunwilligen" die "Sammlungswilligen" entsprechend bevollmächtigen.



Zitat (von papalagi):
Das kann doch niemand per Hausordnung verbieten, oder?

Hausordnung oder andere vertraglichen Vereinbarungen, da kann man durchaus einiges rechtswirksam ausschließen.



Zitat (von papalagi):
Am Container warf man uns vor wir könnten die Pfandbons ja auch geklaut haben. Schlechte Argumentation.

Stimmt, denn da kann man ja das Gegenteil entsprechend nachweisen durch jeweiligen Vollmachten / Übertragungsurkunden der "Sammlungsunwilligen" im Original.



Zitat (von papalagi):
Ich habe hier jetzt 20 Pfandurkunden die nicht eingetauscht wurden. Kann ich das verlangen mit dem Hinweis auf BGB §1204?

Verlangen kann man alles.
Probleme fangen meist beim durchsetzen des Verlangen an.

Man verfügt ja sicherlich über einen gerichtsfesten Nachweis über die Abgabe der zur jeweiligen Pfandurkunde zugehörigen zwei prall gefüllten Müllsäcke?



Zitat (von papalagi):
Übrigens verbucht die Getränkeindustrie 3 Milliarden im Jahr PLUS für nicht zurückgebrachtes Pfand. Vielleicht mal bei denen ansetzen.

Ist doch nicht deren Problem wenn die Leute zu dumm oder zu faul sind das Pfand einzulösen.



Zitat (von papalagi):
Bei max 3 Festivals im Jahr und davon nur der letzten Tag zum sammeln, dürfte wohl kaum die Rede von Gewebe sein.

Das ist bereits "nachhaltig" und damit entsprechend Anmeldepflichtig.



Zitat (von papalagi):
Gesetzt den Fall einer von uns räumt 10 Campingplätze auf und hat dann in 8 Stunden 50 Euro gemacht, zieht davon alle Ausgaben ab (Anfahrt, Verpflegung), dann bleiben da vielleicht 30 € übrig.

Falsche Rechung.
Verpflegung ist schon mal nicht absetzbar, denn diese wäre ja auch angefallen wenn man nichts gemacht hätte.

Und wenn man ALG2 bezieht, hat man auch ganz schnell ein Verfahren und eine Einstellung der Leistung am Hals. Da gelten nämlich ganz andere Grenzwerte als bei der Steuer.



Zitat (von papalagi):
Warum sind Jura-Bewanderte eigentlich immer so komische Leute?

Weil wir uns halt an Recht und Gesetz orientieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Ja klar, nun wieder die Leier mit dem Gewerbe und Finanzamt, was hatte ich auch erwartet?

Weil es entscheidend von Belang ist.
Zitat (von papalagi):
Laut Definition Gewebe brauche ich hier keine Gewerbeanmeldung und das die Steuerfreiheitsgrenze weit weg ist habe ich nun auch dargelegt.

Nicht ganz, im Gegenteil das was geschrieben wurde:
Zitat (von papalagi):
Bei max 3 Festivals im Jahr

Das unterliegt bestimmt schon unter Gewerbe.
Zitat (von papalagi):
Beim Grundfreibetrag von 8800€. ist da aber noch viel Luft nach oben.

Tja und sonst bezieht man Leistungen vom Amt?
Jeder welcher auch nur im Nebenerwerb ein Gewerbe angemeldet hat, gibt die Ausgaben / Einnahmen in der Steuererklärung an, das FA entscheidet dann.
Zitat (von papalagi):
Übrigens verbucht die Getränkeindustrie 3 Milliarden im Jahr PLUS für nicht zurückgebrachtes Pfand. Vielleicht mal bei denen ansetzen.

Anders herum geht also die Summe vorbei am Finanzamt durch Pfandsammler?
Zitat (von papalagi):
Warum sind Jura-Bewanderte eigentlich immer so komische Leute?

Ja alles Spießer?
Oder eben Leute welche selbst sehr viel an Steuern bezahlen, ohne den Gedanken zu hinterziehen, und doch gerne hätten das eben der Staat genau die eingenommen Steuern nicht wieder verschenkt.

Zitat (von papalagi):
wir sind nur professionelle Lebenskünstler die irgendeine dreckige Arbeit für jemanden übernehmen, der sich mit uns auf den Lohn geeinigt hat.

Wenn man ALG 2 bezieht und gleichzeitig ein Gewerbe ohne Anmeldung ausübt, ist das Wort Lebenskünstler ein wenig untertrieben.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Ist schon interessant wie man so abgeurteilt wird wegen ein paar Mülltüten oder Pfandflaschen nur weil andere Steuern zahlen die in ganz andere Projekte verschwendet werden als in ALG2.
Was sagen Sie dann dazu, wenn der ALG2 Empfänger mal gearbeitet hat in einem Beruf dessen Ausbildung er selbst finanziert hat und dann outgesourced wurde weil das Arbeitsamt ab ca. 2002 dutzende "Kollegen" ausbildete und kostenfrei an die Betriebe verlieh. Und dann die Wohnung verlor in der ersten Instanz nur weil er die grüne Tonne nicht ausgewaschen hat. Dann eine Krebsdiagnose und der Umzug in eine andere ALG2 taugliche Wohnung. Nur leider hat das AA den Umzug aus reiner Willkür nicht genehmigt und die Empfänger-Leistungen so gekürzt, dass er jetzt seit 4 Jahren von 230€ leben muß. 2013 hat er Klage beim Sozialgericht eingereicht. Darüber wurde bis heute nicht entschieden. Der Richter ließ zwar in der Güteveranstaltung durchblicken für den Empfänger zu entscheiden, eben weil die Kürzung keine Rechtsgrundlage hat, kündigte aber an, daß es dann eben noch ein halbes Jahr dauern wird. Bei dieser Aufzählung sind nur die relevantesten Einschnitte erwähnt, aber nicht die schwersten oder härtesten. Wie wärs mir nem Vorschlag wie man besser damit umgeht? Werde meine Haare färben und einen Asylantrag stellen, die sind da auch unterwegs aber denen tut keiner was.
Also bitte mal Vorschläge wie man das meistert.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hier wird niemand abgeurteilt. Wenn dir die Antworten nicht passen, können wir nichts dafür. Das Forum ist nicht dazu da, einem Fragensteller nach dem Mund zu reden.

Zitat:
Also bitte mal Vorschläge wie man das meistert.

In diesem Forum sind politische Diskussionen fehl am Platz.

Fakt ist, dass so etwas per Hausordnung verboten werden kann.
Fakt ist, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorgelegen haben kann.

Fakt ist, dass es toll ist, wenn Menschen ihren Müll wegschaffen oder wenn andere das für sie machen. Finde ich insgesamt gut. Aber das ändert an den beiden anderen Fakten nichts.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Was sagen Sie dann dazu, wenn der ALG2 Empfänger mal gearbeitet hat in einem Beruf dessen Ausbildung er selbst finanziert hat

Viele haben selbst noch mehr finanziert, Ausbildung, Weiterbildungen oder gar Studium.
Zitat (von papalagi):
2013 hat er Klage beim Sozialgericht eingereicht. Darüber wurde bis heute nicht entschieden

Das sollte jedoch keine Rechtfertigung sein, das man auf der anderen Seite mal so trotzdem Steuern hinter zieht oder gar dem Jobcenter zusätzliche Einkommen verschweigt.
Zitat (von papalagi):
Wie wärs mir nem Vorschlag wie man besser damit umgeht?

Wenn man schon jahrelang auf ALG2 ist, warum sucht man sich nicht einen Job, selbst mit Mindestlohn kommt man auf 1500€ und wäre das nicht besser als ALG 2 und die Tricksereien?
Heute ist man in der komfortablen Lage, das die Zeitungen voll mit Stellenanzeigen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat:
60-90€ im Jahr, da kann man aber ne Menge Steuern hinterziehen.


Das mag sein...allerdings weiß man, dass jemand, der die Regeln nicht befolgen mag, wenn es um Kleinstbeträge geht, dies auch nicht tut, wenn's um größere geht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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