Hallo, vielleicht kann mir wer helfen.
Ich habe mein Konto umstellen lassen auf ein Pfändungsschutzkonto. Ich erhalte
Hartz 4 und habe im August eine einmalige Beihilfe für Heizkosten bekommen.
Jetzt wurde der Betrag an den Gläubiger überwiesen. Bei Nachfrage bei der Bank, wurde mir erklärt, das ich den betrag innerhalb eines Monats vom Konto
hätte nehmen müssen.
Stimmt das ? Ist das Rechtens oder kann ich was dagegen tun.
-----------------
""
Pfändungsschutzkonto
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das stimmt., wenn bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Pfändung erfolgt, über den Pfändungsfreibetrag von dem Schuldner nicht verfügt wird.
Hat Ihnen die Bank nicht erklärt, daß dieser Betrag in dem dann folgenden Monat von der Pfändung nicht erfaßt wird? Fragen sie mal nach!
Das entnehme ich jedenfalls dem § 850k ZPO
. Nach dieser gesetzlichen Bestimmung gilt dies auch, wenn
das Pfändungsschutzkonto vor dem Ablauf von 4 Wochen seit Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die Bank eingerichtet worden ist
-----------------
""
Hallo,
wie Dieter25 bereits erklärt, war dies Rechtens! Allerdings frage ich mich, warum ein H4 Empfänger eine einmalige Beihilfe zu Heizkosten erhalten kann. Dies wäre nur dann möglich, wenn eine Heizkosten Nachforderung enstanden ist. Und diese entweder als Darlehen oder noch im Rahmen der zu zahlenden Heizkosten zu leisten wäre.
Du hättest also diese Leistung weiterleiten müssen! Dies ist offensichtlich nicht Erfolgt; der Betrag nun gefpändet! Du bleibst die Kosten schuldig, und die ARGE kann den Betrag zurückfordern, da die Leistung nicht entsprechend verwendet wurde...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@ CBW,
es könnte sich auch schlicht um Kohlengeld handeln - es soll ja noch Wohnungen mit Kachelofen geben...
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
3 Antworten