Pfändungsfreibetrag Unterhalt

21. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
berlin2288
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändungsfreibetrag Unterhalt

Nabend, Ich bekomme 1500 EURO Netto, aufgrund der Kontopfändung verbleiben mir 1078 EURO. Ich zahle Unterhalt an meinem Sohn der nicht bei mir wohnt, von 300 EURO. Wie und wo kann ich hier einen Antrag stellen, dass dieses bei der Kontopfändung frei gestellt wird. Ist es überhaupt möglich, sich hier befreien zu lassen, dass ich meinen Unterhalt zahlen kann?
Danke für Antworten.

-- Editier von berlin2288 am 21.11.2016 18:27

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sie müssen sofort mit der Buchhaltung Ihres AG Kontakt aufnehmen, die entsprechenden Unterlagen (Unterhaltsbeschluss o.ä.) vorlegen, dann ist die Pfändung insoweit vom Tisch, bzw. es werden noch knapp 11 EUR einbehalten und an den Gläubiger weitergeleitet.

Eine andere Variante wäre es, mit dem Gläubiger Kontakt aufzunehmen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren (denn die titulierte Schuld wird bezahlt werden müssen, wann auch immer), so dass der Gläubiger die Pfändung zum Ruhen bringt.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Sie müssen sofort mit der Buchhaltung Ihres AG Kontakt aufnehmen

Bei einer Gehaltspfändung ja.
Bei einer Kontopfändung nein.

Aber das Vorgehen ist dasselbe. nur dass man die Unterlagen dann der Bank vorlegt. :-)

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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