Pfändungs und Überweisungsverfügugn

26. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
slatka
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)
Pfändungs und Überweisungsverfügugn

Hallo,

ich bitte um Hilfe...

Habe von April 2006 bis Juni 2006 meine Sozialversicherungsbeiträge bei der AOK nicht zahlen können.

Jetzt hatte ich mit der AOK Ratenzahlung vereinbart um die 475,-€ aubzubezahlen.

Diesen Monat war es etwas knapp, so dass ich die 50,- Ratenzahlung nicht getätigt habe.

Nun bekamm ich heute morgen ein Schreiben der AOK, die an meine Hausbank ein Pfändungs und Überweisungsverfügung zugestellt hat.

Da ich vor kurzem Muttre geworden bin, gehe ich nicht arbeiten und habe an sich kein Einkommen, bis auf 300 euro Eltern- und 154 Euro kindergeld. ich beziehe weder ALG I noch ALGII, und lebe z.Zt. bei meiner Schwester.
am Dienstag wird wieder das Elterngeld überwiesen, kann ich dass noch abheben, oder wird mein Konto gesperrt sein.

Kann man von den 454,- € überhaupt etwas pfänden???

was soll ich jetzt machen???

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SunnyBoy
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 47x hilfreich)

Das Kindergeld und das Erziehungsgeld sind in jedem Fall unpfändbar.
In der Regel zahlt die Bank diese Leistungen auch ohne Freigabe o.ä. aus, da sie weiß, dass dieses Geld sowieso kein Gläubiger abgreifen kann.

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#2
 Von 
slatka
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

Gut zu wissen,

kann ich das Geld vom Automaten abheben, oder wird meine Karte eingezogen, so dass ich immer zum Schalter muss???

Kriege ich dann nie wieder eine Kontokarte???

Wird das der Schufa mitgeteilt, dass gegen mich ein PfÜB vorlag???

Fällt dieser Weg, wenn die Schuld beglichen ist?

-- Editiert von slatka am 26.05.2007 19:40:18

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#3
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

"kann ich das Geld vom Automaten abheben, oder wird meine Karte eingezogen, so dass ich immer zum Schalter muss???"

normalerweise kannst Du kein Geld am Automaten abheben. Die Karte wird gesperrt und Du musst Dir das Geld am Schalter der Bank abholen.

"Kriege ich dann nie wieder eine Kontokarte???"

doch, schon. Aber zunächst muss hier eine Lösung gefunden werden. Außerdem wirst Du dann eben die Karte so eingerichtet bekommen, dass Verfügungen nur aus Guthaben möglich sind. Eine Überziehungsmöglichkeit ist dann nicht drin.
Zudem: Elterngeld, Erziehungsgeld, Kindergeld etc. sind Sozialleistungen, die ohnehin nicht bevorschusst werden dürfen. d.h. kein Dispo

"Wird das der Schufa mitgeteilt, dass gegen mich ein PfÜB vorlag???"
ist möglich

Fällt dieser Weg, wenn die Schuld beglichen ist?

wenn die Sache erledigt ist, wird dies auch der Schufa gemeldet. Ebenso bei Mahnbescheiden etc.
in der Auskunft erscheint dann eben "erled. Mahnbescheid" oder ähnliches.

d.h. aus der Auskunft wird (so weit ich weiß) nach Erledigung der Angelegenheit das Negativmerkmal noch 2 Jahre lang als "erledigt" erscheinen, bevor es dann ganz verschwindet.

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#4
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Der beste Weg: Morgen früh mit dem Schreiben in der Hand umgehend bei der Bank vorsprechen!
Wenn man das nicht tut, bleibt der Bank nichts anderes als der übliche bürokratische Weg inkl. Schufa-Meldung, Karteneinzug und evtl. Dispo-Streichung. Die meisten Banken lassen aber sehr gut mit sich reden, wenn es der erste PfÜB ist ... also: Selbst die Initiative ergreifen und auf keinen Fall abwarten, was kommt!

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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