Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen

22. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
sascha80
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen

Liebes Forum,

ich bin neu hier und hoffe dass ihr mir helfen könnt.

Ich bin Opfer eines Anlagebetrugs geworden. Ich habe vor einiger Zeit am Finanzmarkt ein Goldzertifikat gekauft. Mit dem Geld sollten entsprechende Goldanteile erworben werden.

Es stellte sich heraus, dass der Zertifikatseber tatsächlich mit dem Geld keine Goldanteile erworben hatte.

Aufgrund dieses Anlagebetruges erfolgte seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft eine vorläufige Sicherung der Vermögenswerte des Zertifikatgebers zugunsten von Tatverletzten.

Mir liegt aktuell der notarielle Titel in Form eines Schuldanerkenntnisses mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Zertifikatsebers im Original vor; das zuständige Gericht hat die Zwangsvollstreckung der Geschädigten in die gesicherten Vermögenswerte angeordnet. Gleichzeitig hat mir die zuständige Staatsanwaltschaft eine Auflistung der vorläufig gesicherten Vermögenswerte zukommen lassen.

Nun versuche ich, das Eine mit dem Anderen zusammen zu führen und meinen Anspruch geltend zu machen.

Die Auflistung der gesicherten Vermögenswerte enthält Beträge und Vermögenswerte mit Kontonummern in Form von Kontopfändungen.

Wie gehe ich nun weiter vor? Kann ich nun anhand der vorliegenden Unterlagen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit der entsprechenden Bank der Kontoverbindung als Drittschuldner beantragen?

Es handelt sich um insgesamt 10 Konten bei einer bestimmten Bank. Kann ich mir da einfach ein Konto/Kontonummer raussuchen oder kann ich im Antrag auf Pfändung- und Überweisungsbeschluss auch mehrere Konten angeben? Getreu dem Motto: Falls andere schneller hinsichtlich des Kontos waren, nehme ich das andere Konto...




-- Editier von sascha80 am 22.05.2015 15:55

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Wie gehe ich nun weiter vor? Kann ich nun anhand der vorliegenden Unterlagen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit der entsprechenden Bank der Kontoverbindung als Drittschuldner beantragen?


Ja


Zitat:
Es handelt sich um insgesamt 10 Konten bei einer bestimmten Bank. Kann ich mir da einfach ein Konto/Kontonummer raussuchen oder kann ich im Antrag auf Pfändung- und Überweisungsbeschluss auch mehrere Konten angeben? Getreu dem Motto: Falls andere schneller hinsichtlich des Kontos waren, nehme ich das andere Konto...


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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sascha80
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Hamburger,

vielen Dank für deine Antwort.

Der Titel in Form des Schuldanerkenntnisses lautet gegen den Geschäftsführer des Zertifikatsgebers. Einige Konten in der Aufstellung der Staatsanwaltschaft lauten auf den Namen des Geschäftsführers, andere auf den Namen des Unternehmens (Zertifikatsgeber).

Kann ich mit dem vorliegenden Titel nun nur in die Konten des Geschäftsführers vollstrecken oder in alle Konten bei der entsprechenden Bank?

-- Editiert von sascha80 am 22.05.2015 16:20

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Die Konten, für die Sie einen Titel haben

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sascha80
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Titel lautet gegen Herrn X.

Die Konten lauten stellenweise auf Herrn X und stellenweise auf die Y AG oder auch die Z GmbH wo der Herr X Geschäftsführer war.

Also kann ich nur in die Konten des Herrn X vollstrecken aber nicht in die Konten der Y AG und der Z GmbH?



-- Editiert von sascha80 am 22.05.2015 17:13

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Y AG oder Y GmbH sind andere Personen. Da gegen diese kein Titel besteht nach deiner Darstellung, kann und darf auch gegen diese nicht vollstreckt werden. Der Titel besteht laut Darstellung nur gegen die Privatperson X und dann darf auch nur in die Konten der Privatperson X vollstreckt werden.
Wenn gegen Y AG oder Y GmbH gepfändet werden soll, muss man ggf. über eine entsprechende Argumentation auch erst mal gegen diese einen Titel erwirken.

-- Editiert von mepeisen am 22.05.2015 17:10

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sascha80
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Da warst du mit deiner Antwort schneller, als ich mit der Editierung meines Postings:

Dennoch hat Herr X titulieren lassen, den Betrag zu schulden welcher die Summe der gesicherten Vermögenswerte aus den Konten des Herrn X sowie der Y AG und der Z GmbH fast exakt nach Aufstellung der Staatsanwalt wiederspiegelt.

Vollstrecke ich nun gegen den Herrn X mit der ABC-Bank als Drittschuldner oder gegen die XYZ mit der ABC-Bank als Drittschuldner? Gleichzeitig sind auch Sachwerte gepfändet und bei der Staatsanwaltschaft hinterlegt. Wenn ich da hinein vollstrecken möchte, ist dann die Staatsanwaltschaft der Drittschuldner?

Entschuldigen Sie bitte meine vielleicht etwas hilflosen Fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was exakt steht denn im schuldanerkenntnis bzw. titel? Gibt es da einen bezug zur ag und zur gmbh?
Wenn nicht, kann aus dem titel heraus nicht dagegen gepfändet werden. ABER: wenn staatsanwaltschaft und gericht die verwertung angeordnet haben, kann man imho die pfändung in alle konten (privat, ag und gmbh) beantragen und als nachweis neben dem titel den beschluss beilegen.

Wichtig ist, dass eine verbindung existiert und nachgewiesen werfen muss.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sascha80
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

@mepeisen

Vielen Dank für den Hinweis.

Ich werde es mit einer Pfändung in die Privat-sowie Gesellschaftskonten versuchen. Die Verbindung ist objektiv offensichtlich; und der Staatsanwaltschaft bekannt.

Kleine letzte Frage zu den Formvorschriften: Muss der Titel beim PfüB im Original beigefügt werden oder reicht eine Kopie?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sie muss nicht nur der Staatsanwaltschaft bekannt sein, sie muss vor allem den Gericht bekannt sein. Wenn aber per Gerichtsbeschluss die Sicherstellung des AG- /GMBH-Vermögens sowieso angeordnet wurde und auch die Vollstreckung hieraus, dann ist es genau dieser Gerichtsbeschluss, der halt zusätzlich zum Schuldeingeständnis in den Antrag gehört. So sehe ich das zumindest.

Zitat:
Muss der Titel beim PfüB im Original beigefügt

Ja. Nur aus einem original heraus kann man vollstrecken (daher auch unbedingt per Einschreiben oder so versenden). Natürlich bekommt man den ggf. danach wieder zurück. Sobald man vollständig befriedigt wurde vom Drittschuldner kann man den Titel durchstreichen, entwertet dazu schreiben und dem Schuldner aushändigen.

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