Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch Krankenk

31. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
IngoS76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch Krankenk

Hallo,

folgendes am 20.10 2014 bekam ich von meiner Krankenkasse deutsche BKK Post mit einer Pfändungs und Einzugsverfgügung über 8825,07€.

Am gleichen Tag bemerkte ich das meine EC Karte gesperrt war obwohl GH auf dem Konto war.
Dieser Betrag wurde mir auch seitens der Bank bestätigt und ich habe mein Giro Konto sofort ein P-Konto gewandelt.
Soweit so schlecht.

Beim durchlesen der Verfügung bemerkte ich das die Krankenkasse mir Beiträge für die freiwillige Mitgliedschafft von 01.11.2013 - 31.08.2014 berechnet - insgesammt 8202,52€

Da ich keine freiwillig Mitgliedschafft bei der Krankenkasse habe sondern in diesem Zeitraum und nun darüber hinaus, sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin, rief ich bei meiner Krankenkasse an.
Dort wurde mir auch bestätigt das ich in eben diesem zeitraum sozialversicherungspflichtig beschäfftigt war/bin.

Am nächsten Tag flatterte ein weiterer Brief ( Beitragsbescheid )ein mit einer Gesammtforderung in Höhe von 12274,09€.
Dort ist der Zeitraum für die freiwillige Mitgliedschafft allerdings 23.11.2013 - 31.12.2013 ( was korret ist da dies der einzige Zeitraum ist wo ich nicht gesetzlich versichert war und ich bin auch bereit diesen Zeitraum zu begleichen )

Am 24.10. kam nun der nächste Brief in welchem nun als Betrag 12390,59€ stand.

Nach mehreren Telefonaten und warten auf Rückruf habe ich nun heute nochmal angerufen und meine Sachbearbeiterin rief mich netterweise zurück.
Ich erklärte ihr das die Zeiträume nicht stimmen können und auch sie sagte das ich in diesem Zeiträumen ja beschäftigt war und dies auch alles ersichtlich ist.

Sie sagte mir dann daraufhin das sie eine Korrektur der Pfändungs- und Einziehungsverfügung fertig macht da ja nicht 11.13.-08.14 gemeint ist sondern eigentlich .01.01.2003 - 15.05.2005. Ebenffals sagte sie das ich eine Ratenzahlung machen könnte ( was ne nette Sache ist ) aber aufgrund der Summe ginge das nur wenn ich pro Monat 450 - 500€ bezahlen würde. Ich sagte ihr das dies bei einem netto von 1082,08€ nicht zu bewerstelligen sein, da ich ja auch Miete usw bezahlen müsse.

Und da klingelte es bei mir!

Zu dieser Zeit lebte ich noch bei meinen Eltern und war durch diese Familienversichert als ich durch das Arbeitsamt meine Umschulung zum Speditionskaufmann bekam. Zirca 3 Monate nach beginn der Umschulung kam damals ein Brief seitens der Deutschen BKK - das man meine Familienversicherung rückwirgend kündige.

Das ganze ging dann vor's Gericht wo dann der Richter die Krankenkasse dazu verdonnerte mich sofort wieder aufzunehmen da diese NIE einen Brief an meine Eltern bzw an mich geschickt hatte mit der Info das meine Familienversicherung ( wegen meines Alters ) ausläuft.
Umschulung war ich nun komplett los da sich das ganze über ca 6 Monate hinzog. Im Urteil steht auch das ich der Krankenkasse die Beiträge für 01.01.2003 - 15.05.2005 der Krankenkasse bezahlen muss. Was letztlich ja ok ist.
Ich bin froh das nicht noch die Kosten für Ärzte und Medikamente hinzukamen welche ich aus gesundheitlichen Gründen benötige.

Letzendlich stellst sich mir nun folgende Frage:

Ist die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nun rechtswirksam oder nicht? denn immerhin wird in diesem Schreiben ein komplett anderer Zeitraum angegeben. ebenso besteht eine Differenz von ca 3500€ zwischen dieser Verfügung ( 8825,07€ )und dem Beitragsbescheid der wenige Tage später kam ( 12274,09€ ).

Da bei mir heut Feiertag ist kann ich leider nicht zu einem Anwalt gehen. Daher frag ich hier mal in die Runde.

mfg

Ingo

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn das Ganze noch nicht bezahlt ist, ist es zunächst mal OK, wenn das nun gepfändet werden soll. Die Frage ist aber, was in all den Jahren passiert ist. Was exakt steht im Urteil für eine Höhe drin und was in der Verfügung?
Grundsätzlich verhält es sich nämlich insbesondere bei jahrelanger Untätigkeit des Gläubigers so, dass sämtliche Zinsen vor 2011 verjährt sind. Das dürfte einen Großteil der Schuld im Moment ausmachen.

Ganz grundsätzlich ist im Moment die Verfügung immer noch sachlich total falsch. Es muss sich schon auf das damalige Urteil beziehen und auf den korrekten Zeitraum. Ich würde hier auch aufgrund der Summe der Kasse nochmal ein deutliches Einschreiben schicken, dass sie doch bitte sämtliche verjährten Zinsen herauszurechnen haben und dass sie dringend das ganze sachlich richtig stellen sollen. Andernfalls würde man sofort einen Anwalt und ein Gericht einschalten.

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